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Unfall-Versicherung. Am 12. Oktober verhandelte das Reichs-Versicherungsamt über einen Prozess, den der Arbeiter Pirl aus einer Papierfabrik zu Dessau gegen die Papiermacher-Berufsgenossenschaft ange strengt hatte. Am 22. Januar 1891 war in der Papierfabrik eine 15 Gentner schwere Transmissionswelle angebracht worden. Hierbei hat Kläger geholfen und will einen Unfall erlitten haben. Seine Schmerzen steigerten sich von Tag zu Tag, schwere Arbeiten konnte er garnicht mehr verrichten, zuletzt stellte der Arzt im März des. J. zwei Brüche an seinem Unterleibe fest. Einige Mitarbeiter er klärten bei ihrer Vernehmung, dass Pirl am Tage nach Einsetzung der Welle über grosse Schmerzen im Leibe geklagt habe. Der Arzt meinte, der Kläger sei schwächlich und mager, es sei sehr wohl möglich, dass Pirl sich den Leibschaden beim Transport der Welle zugezogen habe. Die Papiermacher-Berufsgenossenschaft hatte die Sache vor läufig auf sich beruhen lassen, und wartete, ob Pirl Ansprüche erheben werde. Die Krankheit des Klägers verschlimmerte sich aber derart, dass die Aerzte eine Operation für erforderlich hielten. Am 31. Dezember 1891 lehnte die Papiermacher-Berufs genossenschaft jede Rente ab. Pirl legte nun Berufung beim Schiedsgericht ein und meinte, nach dem ersten Unfall am 22. Januar 1891 habe er nur erhebliche Schmerzen gehabt, einen Bruch habe er aber noch nicht gesehen; erst im März desselben Jahres, als er beim Transport einer Papierwalze thätig war, habe er sich einen neuen Unfall zugezogen, und nun erst seien die Brüche in gefährlicher Weise ausgetreten. Das Schiedsgericht kam zur Ueberzeugung, dass der Bruch vom 22. Januar 1891 erwiesen sei. Hiergegen legte die Papier macher-Berufsgenossenschaft Rekurs beim Reichs-Versicherungs amt ein. Sie führte aus, dass der Bruchschaden vom 22. Januar 1891 keinesfalls erwiesen sei, dass Pirl selbst sagte, er habe den Austritt des Bruches nach dem ersten Unfall nicht gesehen. Es sei wahrscheinlicher, dass das Leiden durch dauernd schwere Berufsarbeit entstanden sei. Erst sieben Wochen nach dem an geblichen Unfall habe sich der Kläger beim Arzte gemeldet; hätte er sich seine Leiden schon am 22. Januar plötzlich zu gezogen, so würden ihn übergrosse Schmerzen, wie sie nach Brüchen einzutreten pflegen, gezwungen haben, sofort einen Arzt zu Rathe zu ziehen. Naci) eingehender Berathung hob der Senat für Unfallver sicherung die Entscheidung des Schiedsgerichts auf und wies den Kläger mit seinen Ansprüchen ab, da er einen Unfall im Betriebe nicht mit voller Sicherheit nachgewiesen habe. 108 Für Papiermaschinen 99 liefert Dampfmaschinen mit Rider’scher selbstthätiger Expansions-Steuerung, deren Tourenzahl am Regulator in sehr weiten Grenzen beliebig stellbar, die Maschinenfabrik [61101 Wilh. Strunk, Barmen-Wiehlinghausen. < oeecceeeeeeeeeeeeeeeeeeeeceeveeeeeeeeeeecees • Die Freiherr!. 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