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Erscheint jeden Sonntag u. Donnerstag. Bei der Post bestellt und ab genommen, oder durch Buch handel bezogen: einschl. 1 Heft von Hofmann’s Handbuch d. Papierfabrikation vierteljährlich 2 M. 50 Pf. (im Ausland mit Post-Zuschlag). Nr. 5036 der Deutschen Reichs- Post-Zeitungs-Preisliste. Von der Exp. d. Bl. direkt unter Streifband, — In- und Ausland: vierteljährlich 4 M. -Fabrikation für Papier- und Schreibwaaren- Handel u Buchbinderei, Druck-Industrie, Buchhandel, sowie für alle verwandten und HilfsgesehäfteE E i Pappwaaren-, Spielkarten-, Tapeten-, Maschinen-, chemische Fabriken usw. Herausgegeben \ 5 \ tal von \ ' 2, CARL HOFMANN, Ae1 Mitglied des Kaiser!. Patentamtes, Civil-Ingenieur, früher technischer Leiter vn Papierfabriken. Berlin W., Potsdamer Strasse 134. Preis der Anzeigen 10 Pfennig das Millimeter Höhe 50 mm breit (1/4-Seite). Ermässigungen b. Wiederholung 6mal in 1 Jahr 10 pCt. weniger 13. . „ 20 . „ 26 ... 30 . 52 ... 40 . . 104 ... 50 . Für Anzeigen unter Zeichen wird dem Besteller 1 M. mehr berechnet. Dafür erfolgt An nahme u. freie Zusendung der frei an uns gelangenden Zei chen-Briefe. Stellengesuche zu halbem Preis. Vorausbezahlung a. d. Verleger. Papier-Zeitung gAATRTArr “V/ FACHBLATT Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Schutzvereins der Papier-Industrie. Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher - Berufsgenossenschaft. Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen. Organ für Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Holzstoff-Fabrikanten und Deutscher Papier-Fabrikanten. Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft. Nr. 84. Berlin, Donnerstag, 20. Oktober 1892. XVII. Jahrg. Alle Postanstalten und Buchhandlungen nehmen Bestellungen zum Preise von 2 M. 50 Pf. für das Vierteljahr (im Ausland mit Post-Zuschlag) an. Bei Bezug unter Streifband müssen wir dagegen, des hohen Portos wegen, für In- und Ausland gleichmässig 4 M. für das Vierteljahr berechnen. Wer nicht mehr unter Streifband beziehen will, beliebe uns dies geil, auf einer Postkarte mitzutheilen, damit wir den Versandt ein stellen können. Jeder Bezieher erhält in jedem Vierteljahr als kostenfreie Zugabe eine Lieferung der neuen Pracht-Ausgabe von Hofmann’s praktischem Handbuch der Papierfabrikation. Seit Anfang 1886 sind 27 Lieferungen mit 1048 Quartseiten und 995 Holzschnitten erschienen. Die 27. Lieferung wurde mit Nr. 78 versandt. Neu zugetretene Bezieher können gegen Einsendung der Postquittung bis auf weiteres die früher erschienenen Hefte zu je 1 M. erhalten. Inhalt. Seite Frachtbrief-Papier Schreibmaschinen 2401 Patentlisten 2412 2402 Neue Geschäfte und Geschäfts- 2403 Bericht Vacuum höhung. Amerika. Maschine aus Nass- Eine Beilage von Gebr. Körting, Maschinenfabrik, Körtingsdorf b. Hannover und eine von C. L. Lasch & Co., Maschinenfabrik, Leipzig-Reudnitz. 2404 2405 2406 2407 240S 2410 2418 2420 2422 2424 2426 2427 Preisdrückerei .• . . Das Weltsystem . . Büchertisch .... Unfallversicherung . Deutsche Erfindungen Veränderungen. Gericht liche Entscheidung . . . Wechselstempelmarken . . Ein- und Ausfuhr des Papier gewerbes im Deutschen Zollgebiet in den Jahren 1880—1891 Amerikanische Erfindung. . Briefkasten Marktberichte Papier-Einfuhr von Neusüd wales Zellstoff - Markt. Preiser- Verein Deutscher Papierfabrikanten. Bekanntmachung. Von zuverlässiger Seite sind dem unterzeichneten Vorstand Mittheilungen über den deutschen Ausfuhrhandel nach China über Hongkong zugegangen. Wir sind gern bereit, Mitgliedern, welche sich hierfür mteressiren, die betreffenden Mittheilungen zur Kennt- niss zu bringen. Wir bitten, sich zu diesem Zweck an den Ge schäftsführer unseres Vereins, Herrn Dittmar in Mainz, wenden zu wollen. Lachendorf b. Celle, 15. Oktober 1892. Der Vorstand des Vereins Deutscher Papierfabrikanten Carl Drewsen, Vorsitzender. Frachtbrief-Papier. Der Bundesrath hat eine Verkehrsordnung für die Eisenbahnen Deutschlands ausgearbeitet, welche voraussichtlich am 1. Januar 1893 in Kraft treten wird. Im Entwurf zu dieser Verkehrs-Ordnung waren auch Bestimmungen über die Wahl der Papiere zu Fracht briefen enthalten. Da sich jedoch in der Ausführung dieser Be stimmungen Schwierigkeiten zeigten, beschloss der Bundesrath, von der Aufnahme ins Einzelne gehender Vorschriften über das Frachtbriefpapier in die Verkehrsordnung abzusehen und das Reichs - Eisenbahnamt zu ermächtigen, die Beschaffenheit des Papiers festzusetzen. Das Reichs-Eisenbahnamt hat die aus der Verkehrs-Ordnung entfernte Verordnung wortgetreu übernommen und veröffentlichte dieselbe in Nr. 243 des Reichs- und Staats - Anzeigers vom 14. Oktober, um den Betheiligten, insbesondere den Papier fabrikanten, die Möglichkeit zu gewähren, sich den neuen Vor schriften entsprechend einzurichten. Die Verordnung, welche zugleich mit der Verkehrs-Ordnung, also wohl am 1. Januar 1893, in Kraft tritt, lautet wie folgt: Auf Grund der vom Bundesrath durch die Bestimmung im § 52 Absatz 1 der Verkehrsordnung dem Reichs-Eisenbahnamt ertheilten Ermächtigung wird angeordnet: 1. Zu den Frachtbriefen ist Schreibpapier zu verwenden von be liebiger Stoffzusammensetzung, jedoch ohne Zusatz von Holzschliff, mit nicht mehr als 15 pCt. Asche, einer mittleren Reisslänge von 3500 m, einer mittleren Dehnung von 2,75 pCt. und ziemlich grossem Widerstande gegen Zerknittern. Die Farbe des Papiers muss entschieden weiss sein und das Gewicht bei der für Frachtbriefe durch die Verkehrsordnung vorgeschriebenen Bogengrösse von 76X60 cm für je 1000 Bogen (4000 Frachtbriefe) 39 kg betragen. Eine Abweichung von diesem Ein- heitsgewicht um 2,5 pCt. nach oben und unten ist gestattet. Bei der Gewichtsfeststellung wird die Riesumhüllung (das zum Verpacken von 1000 Bogen verwendete Umschlagpapier) mitgewogen. 2. Das Papier der Fachtbriefe ist zum Zeichen dafür, dass es den vorstehenden Anforderungen entspricht, mit einem Wasserzeichen zu versehen, das im nassen Zustande auf dem Siebe in das Papier gebracht werden und die Firma des Erzeugers (Fabrikanten) in Buchstaben, sowie neben dem Worte »Normal« das Zeichen 4a enthalten muss. Die Hin zufügung einer Jahreszahl ist dem Fabrikanten freigestellt. Eine Ab kürzung der Firmenbezeichnung ist gestattet, jedoch nur soweit, dass man ohne weiteres auf den Inhaber zurückgreifen kann. Das Wasser zeichen muss so vollständig, wenn auch unterbrochen, in jedem Fracht briefe vorhanden sein, dass über die Herkunft und Beschaffenheit des Papiers kein Zweifel obwalten kann. 3. Die mit dem vorschriftsmässigen Wasserzeichen versehenen Fracht briefe dürfen von den unter 1 bezeichneten Eigenschaften in ihrer Reiss länge um höchstens 10 pCt. und in ihrer Dehnbarkeit ebenfalls um höchstens 10 pCt. nach unten abweichen. Alle anderen Eigenschaften müssen ohne Einschränkung vorhanden sein. 4. Fabrikanten, die Frachtbriefpapier herstellen, haben ihr Wasser zeichen bei einer mit der Prüfung von Papier zu amtlichen Zwecken in einem Bundesstaat beauftragten Behörde anzumelden. Die Prüfung, ob das Frachtbriefpapier den vorstehend bezeichneten Bedingungen ent spricht, erfolgt nach Maassgabe der bei diesen Behörden bestehenden Vorschriften. Vorstehende Bestimmungen treten gleichzeitig mit der Verkehrs ordnung für die Eisenbahnen Deutschlands in Kraft. Berlin, 13. Oktober 1892. Der Präsident. Schulz.