Volltext Seite (XML)
2150 PAPIER-ZEITUNG. No. 75. Prozess August Ruf-Konstanz. Von der Firma -»Fabriken Landquart«, Landquart in der Schweiz, erhielten wir nachstehendes Schreiben: In Nr. 73 bringen Sie eine dem politischen Schweizerblatt »Vater land« entnommene Darstellung des Prozesses August Ruf-Konstanz, welche, soweit solche die Fabriken Landquart und den Unterzeichneten betrifft, durchaus nicht der Wahrheit entspricht. Das »Vaterland« hat denn auch in seiner Nr. 202 eine bezügliche Berichtigung gebracht, welche der Darstellung in den Konstanzer Nachrichten entspricht. Indem wir Ihnen die betreffenden beiden Nummern »Das Vater land« zugehen lassen, ersuchen wir Sie höflichst um Berichtigung in nächster Nummer zur Wahrung unserer Ehre. Wir bemerken noch ergebens!, dass es eine tendenziöse Diskrediti- rung unserer Firma ist, mit welcher die entstellten und unwahren Artikel der Konstanzer Zeitung und des Vaterland in der Welt herum gesandt werden. Alf. Hämmerli. Die Berichtigung des »Vaterland« lautete wie folgt: Konstanz. In Nr. 196 des »Vaterland« hat dessen F-Korrespondent in Konstanz über einen Sensationsprozess berichtet, welcher vor der dortigen Strafkammer zur Verhandlung gekommen ist, und wobei neben dem Couvertfabrikanten Aug. Ruf von Konstanz auch der Direktor der Papierfabrik von Landquart, Alfred Hämmerli, betheiligt war. Gegenüber diesem Referate wird uns eine berichtigende Darstellung des Sach Verhältnisses in den Nummern 195 und 196 der »Konstanzer Nachrichten« zur Kenntnissnahme zugestellt, soweit es sich um die Be theiligung des Direktors Hämmerli handelt. Hiernach wäre auch die Fabrik Landquart einfach das Opfer eines allzu grossen Vertrauens geworden, welches sie in die Person des A. Ruf gesetzt hatte. Landquart habe übrigens einen Schritt gethan, welcher deutlich seine redlichen Absichten verrathe, indem bei der Stipulation, dass von der Einlage der Kommanditisten Haisch und Wittmann 100 000 M. nach Landquart fliessen sollten, dem Ruf ausdrücklich aufgegeben wurde, dieses den Kommanditisten mitzutheilen. Das hat nun freilich Ruf nicht gethan. Der Vorsitzende habe denn auch erklärt, dass kein genügender Beweis für eine strafbare Theilnahme des Herrn Hämmerli und des Buchhalters Ilenggeler vorliege. Aus weiteren, in den »Konstanzer Nachrichten« enthaltenen Mittheilungen geht hervor, dass die beiden geschädigten Rut’schen Theilhaber Haisch und Wittmann bei ihrem Eintritt ins Ruf’sche Geschäft mit einer Sorglosigkeit verfuhren, die von einem Bericht erstatter mit Recht als » grossartige Vertrauensduselei « bezeichnet wird. Der Kern des dem Aug. Ruf zur Last gelegten Vergehens liegt darin, dass er seinen neuen Theilhabern über die Höhe seiner Schuld bei Landquart keine Mittheilung gemacht hat. Für die Beurtheilung der Mitschuld der Inhaber der Fabrik Landquart kam in Betracht, ob dieselben von diesem Verschweigen Kenntniss hatten oder nicht. Hierüber sagt eine Einsendung an die Konstanzer Nachrichten Folgendes: Ein Brief des Herrn Henggeier an Direktor Hämmerli vom 19. November 1889 besagt wörtlich: »dass Landquart von dem neu eingeschossenen Gelde die Hälfte als Abzahlung bekommen soll, ist den Herren (Haisch und Wittmann) von Herrn Ruf von Anfang an gesagt worden. « Nach diesen und anderen von Ruf und Henggeier dem Direktor Hämmerli gemachten Mittheilungen gleichen Inhalts schreibt Direktor Hämmerli unterm 23. Dezember 1889 an den Vorsitzenden des Aufsichtsraths von Landquart ebenfalls wörtlich: »Die Herren Haisch und Wittmann sind damit einverstanden, dass von den neuen Ein zahlungen von 200 000 M. den Fabriken Landquart 100 000 M. abgegeben werden'« Noch unterm 5. Februar 1890 erhält Direktor Hämmerli von J. Henggeier die Versicherung, dass A. Ruf seine Behauptung, die ihm aufgegebene Eröffnung den Herren Haisch und Wittmann gemacht zu haben, diesen letzteren gegenüber aufrecht erhalte! In einem Schreiben unterm 7. Februar 1890 giebt Direktor Hämmerli seinem Er staunen darüber Ausdruck, dass die Herren Haisch und Wittmann von jener Klausel nichts erfahren haben wollen und bemerkt dann: »Ich schrieb doch mehrmals an Herrn Ruf, ob er es den Herren Haisch und Wittmann mitgetheilt habe, und habe Briefe von ihm, worin er dies ausdrücklich bestätigt. Anderseits wird in dieser das Verhalten der Herren Henggeler und Hämmerli vertheidigenden Zuschrift Folgendes anerkannt: Nach Direktor Hämmerli’s Meinung konnte beim Wegfall der per sönlichen Theilhaberschaft der Herren Haisch und Wittmann denselben die Höhe der Gesammtschuld bei Landquart mit 471 000 M. uneröffnet bleiben, und zwar deshalb, weil Landquart davon 400 000 M. zu Kom manditeinlagen für sich und Ruf bestimmte, 100 000 M. als Gegenleistung sich ausbedang und das Uebrige zu streichen beabsichtigte, so dass die neue Kommanditgesellschaft das A. Ruf’sche Geschäftsvermögen faktisch ohne jede Schuld bei Landquart erhielt, und dieses darin nur mit einer Kommanditeinlage von 200 000 Mark figurirte. Für die weiteren 271 000 M. sollte Landquart von A. Ruf mit den zur Baarzahlung aus bedungenen 100 000 M. und einem Privatschuldanerkenntniss abgefunden werden. Mit den nach Landquart abzugebenden 100 000 M. waren die Herren Haisch und Wittmann nach Ansicht der Landquarter schon ver traut und einverstanden, und die im Nebenvertrag vom 1. Januar 1890 zu einer Privatschuld des A. Ruf gemachten restlichen 171 000 M. gingen die Kommanditgesellschaft jetzt nichts mehr an, (!) wurden überhaupt schon im nächstfolgenden Jahre von Landquart ganz gestrichen. Das Vermögen der Kommanditgesellschaft war davon befreit, und die Land quarter Vertreter glaubten, A. Ruf könne nicht genöthigt werden, diese prekäre Mehrschuldigkeit den neuen Freunden gleichfalls zu offenbaren. Ueber die Buchführung in Landquart und die »Unterlagen«, mit welchen die neuen Theilhaber sich begnügten, wird Folgendes gesagt: In der Hauptverhandlung hat zwar der Sachverständige Kaufmann Anhäuser die Buchführung Henggeler’s scharf getadelt und die Ansicht ausgesprochen, dass die Bücher seines Erachtens absichtlich schlecht geführt worden seien; sie enthalten unklare Konten in der Bilanz und zweifelhafte Gewinneinträge, und lassen die nothwendigen Abschreibungen vermissen. Eigentliche Buchfälschungen mit dem Zwecke der Täuschung der Herren Haisch und Wittmann sind damit aber noch nicht bewiesen. Es kommt, auch zu erwägen, dass Herr Jos. Henggeler nicht von Haus aus gelernter Kaufmann, sondern Ingenieur ist. Immerhin war aber, wie es scheint, die Buchführung doch klar genug für den Sachver ständigen, um eine von Jahr zu Jahr anwachsende Ueberschuldung (zu Anfang 1889 mit 370 000 M.) zu konstatiren. Und auch die Herren Haisch und Wittmann hätten als Fachleute dies entdecken können und müssen, wenn sie nicht zugestandener Weise aus Vertrauensduselei unterlassen hätten, die Bücher einer auch nur oberflächlichen Durch sicht zu unterziehen. Herr Wittmann erwähnt zwar einer ihm von Herrn J. Henggeler übergebenen Art von Bilanz, welche einen Halbjahrsgewinn von 27 000 M. aufweise. Wenn man sich aber diese nicht etwa in einem Buche stehende, sondern skizzenhaft auf ein kleines Zettelchen notirte sogen. Bilanz ansieht, überzeugt man sich auf der Stelle, dass man es lediglich mit einer Taxirung der vor handenen Werthe (Maschinen, Gebäude usw.) und einer Berechnung des Betriebsumsatzes zu thun hat, dem eine von Herrn Wittmann nach mündlicher Angabe des Herrn Henggeler notirte Berechnung des im A. Ruf’schen Geschäfte (selbstverständlich bei Wegfall der grossen Schuldzinsen, Wechselspesen unddergl.)zu erzielenden Halbjahrsgewinnes beigefügt ist. Von Passivposten ist nichts darin zu finden, obschon ja den Herren Haisch und Wittmann von A. Ruf gesagt wurde, dass z. B. Landquart allein 200 000 M. zu fordern habe. Diese Berechnung hat also mit einer Bilanz nichts gemein. Vom 1. August ab unterhalte in Berlin S», Stallschreiberstr. 6, bei Herren Otto Günther & Karl Meyer ■ Fabriklager -uz— meiner sämmtlichen Tinten, Klebstoffe, flüssiger Tuschen etc., sowie vollständiges Musterlager aller meiner Erzeug nisse und Artikel. [57359 GÜNTHER WAGNER, Hannover u. Wien. Gegr. 1838. 12 Preism. Mariaweiler bei Düren. Empfehlungen erster Häuser des In- Auslandes stehen zu Diensten. 6 Metalltücher, * 9? "% einfach und drellirt, von besonderer Stärke, Egoutteure, velin, gerippt und mit kunstvollen Wasserzeichen empfiehlt die Metalltuch- und Egoutteur-Fabrik [58743 von Andreas Kufferath $• und $ d