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2148 PAPIER-ZEITUNG. No. 75. In vielen Fällen wird das Einträgen der Auftragsnummern im Haupt-Auftragsbuche genügen, wenn man das Register be sonders anlegt und die Nummern nach Erledigung löscht. Man kann die Nummern beisetzen, wo die Posten zu finden sind, also A. B usw. Wenn dann z. B. für C. Schulze, Düsseldorf, am 16./9. eine Sendung abgehen soll, so wird man am 16./9. früh eine Mahnliste der im Rückstände befindlichen Nummern an die Be triebe A, B usw. herumgehen lassen, mit der Bemerkung, dass abends bis 5 Uhr das noch irgend Erreichbare abgeliefert werden soll. Es darf natürlich an der nöthigen Aufsicht nicht fehlen, sonst nützen alle Listen und sonstigen Vorkehrungen nicht viel. Sonder-Auftragsbücher für eine nicht zu grosse Anzahl be vorzugter Kunden kann man wie folgt anlegen. Man heftet 4 bis 6 Bogen so in einen Umschlag, dass letzterer oben etwa 4 Centimeter über die Einlage vorsteht. Der vorstehende Rand Bruch des Umschlages wird weiss bezogen und in soviel Theile getheilt, als sich mit der Raumbeanspruchung der späteren Eintragungen verträgt. In jedes dieser Kopffelder wird einer der Vorzugs- Kunden eingetragen. Die Einlegebogen, die also den Kopf frei lassen, werden gleich diesem lang liniirt und mit zwei Feldern für Ein- und Ausgang versehen. Das Papier wird sehr eng quer liniirt. Das Uebrige ergiebt sich von selbst. Die Eintragungen dürfen nur 1 Zeile in Anspruch nehmen. Diese Listen können aber nur als Hilfslisten benutzt werden; die Haupt-Eintragung muss in das eigentliche Auftragsbuch kommen. Die Fabrik, beziehentlich die Arbeitsstelle, kann nicht mit mehreren Nebenbüchern arbeiten. Die Liste soll ja auch nur die in Nr. 71 berührten Unannehmlichkeiten beseitigen, und für diesen Zweck wird sie sich gut bewähren. Wenn dem Herrn Fragesteller mit Vorstehendem gedient sein sollte, so wird er gebeten, dies dem Verfasser durch die Redaktion der Papier-Zeitung mitzutheilen. H. H. * * * Eine sehr zweckmässige Einrichtung zur Fabrikbuchhaltung lässt sich durch Benutzung vonSoennecken’s Briefordnerin folgender Weise herstellen. Jeder Auftrag wird auf ein besonderes Blatt geschrieben und zu- .gleich durch untergelegtes Blaupapier auf ein zweites Blatt kopirt. Man kann auch die Originalaufträge in die Ordner einlegen und für die Fabrik einen besonderen Auftrag danach auf ein besonderes Blatt ausschreiben. Die ersten Blätter oder die Originalbestellungen werden auf dem Hauptkontor in einen Briefordner der Firma nach einge ordnet, oder, falls die Bestellungen aus vielen Städten zusammenlaufen, dem Orte nach und innerhalb der Orte wieder nach Firmen. Die Abschriften werden dem Fabrikkontor übergeben und dort, nachdem die Gegenstände in Arbeit gegeben sind, in gleicher Weise in einen Briefordner eingeordnet, damit auch auf dem Fabrikkontor die Bestellungen von einem und demselben Auftraggeber an einer Stelle zusammenliegen. Die Blätter eines und desselben Bestellers tragen fortlaufende Nummern, z. B. M. & C. 1, M. & C. 2, M. & C. 3 usw., damit man eine Kontrolle darüber hat, dass alle Briefe zusammenbleiben. Im Fabrikkontor werden die erledigten Abschriften der Bestellungen aus dem Ordner genommen und als erledigte Aufträge in einen be sonderen Ordner gelegt. Dadurch enthält der Ordner für Bestellungen mir unerledigte Aufträge, die sehr leicht überblickt werden können, weil diejenigen von einem Besteller auf einer Stelle zusammenliegen. Weil dasselbe auch in dem Ordner auf dem Hauptkontor der Fall ist, so ist auch hier eine bequeme Uebersicht Über die erledigten und unerledigten Bestellungen geschaffen. W. Sulfitzellstoff. Dem Bericht des Gewerberaths Frief in Breslau über die Re gierungsbezirke Breslau und Liegnitz entnehmen wir Folgendes: Die Sulfitzellstofffabriken im Regierungsbezirk Liegnitz riefen wieder holt berechtigte Klagen wegen der Abwässer hervor, welche sie in die Flüsse und in den Erdboden entliessen. In einer Fabrik wurde sogar eine diesem Zweck dienende Rohrleitung aufgefunden und deren Beseitigung veranlasst. Die schädlichen Wirkungen der Abwässer der Sulfitzellstoff- fabriken beruhen auf dem Gehalt von mechanisch darin suspendirten Holzfasern, freier und gebundener schwefliger Säure und gelösten Holz extrakten. Gerade diese letzteren geben einen ausserordentlichen Nähr boden für Pilzbildungen ab, welche sich in massenhaften Ansätzen im Flussbett zeigen. Die von zuständiger Seite vorgeschlagenen Mittel zur Unschädlichmachung der Abwässer bestehen darin, dass die Kocher laugen bis zur schwach sauren Reaktion sorgfältig mit Kalkmilch ab- g stumpft, alsdann in ausgemauerte undurchlässige Becken, mit einem Fassungsraume entsprechend dem 14fachen Volumen der täglich zur Entlassung kommenden Kocherlaugen und Waschwässer, eingeleitet werden. In ihnen findet eine Berührung mit Kalksteinen statt, welche zwischen eingebauten Holzgittern wand artig aufgeschichtet sind. Es ist dabei angenommen worden, dass die schweflige Säure auf diese Weise als unlösliches Monosulfit gebunden und, unter gleichzeitiger Einwirkung der atmosphärischen Luft und der Kalksteine auf die Laugen, ein Ausscheiden des grössten Theils der gelösten organischen Verbindungen als humusartige Masse stattfinden würde. Die bisherigen Erfahrungen haben diese Voraussetzungen nur insoweit bestätigt, als bei obigem Verfahren der Faserstoff in den Klärbehältern zurück behalten werden kann, während die Abwässer die Klärbecken mit saurer Reaktion und mit sämmtlichen gelösten Holzextrakten wieder verlassen. Auffallend war dabei die Erscheinung, dass eine Einwirkung von Kohlensäure aus den Kalksteinen selbst bei Einwirkung von stark sauren Flüssigkeiten nicht bemerkbar war. Es leuchtet ein, dass die Beseitigung der Säure, welche die Lösung der Harze und Inkrusten der Holzfasern bewirkt hat, besser und sicherer auf dem Wege erfolgt, welchen die Sulfitzellstofffabrik Feldmühle zu Liebau betreten hatte. Sie behandelte die Kocherlaugen von vornherein mit Kalkmilch bis zur ausgesprochenen alkalischen Reaktion, trennte mittels Filterpressen das entstandene Kalciummonosulfit von der Flüssig keit und leitete letztere auf grosse getrennte Stauteiche, deren Gesammt- fläche über einen Hektar betrug. Die Drainage der Teiche war so eingerichtet, dass das Ablassen der Flüssigkeit zu jeder Zeit erfolgen konnte, und man es somit in der Hand hatte, die Zeit der Einwirkung der atmosphärischen Luft auf die Flüssigkeit beliebig zu regeln. Auf diesem Wege wurden Faserstoffe und schweflige Säure beseitigt, und der überflüssige Aetzkalk verschwand durch Kohlensäureaufnahme aus der Luft. Dagegen fand eine nennenswerthe nachträgliche Ausscheidung der organischen Verbindungen in den Stauteichen auch bei längerem Stehen nicht mehr statt. Die Flüssigkeiten nahmen eine dunkle, in den unteren Schichten oft tintenähnliche Färbung an und behielten einen widerlichen Geruch. Da die Klagen der Bewohner und Fabriken im Boberthale nicht verstummten, entschloss sich die Liebauer Fabrik freiwillig, das Uebel an der Wurzel zu fassen und die Kocherlaugen durch Eindampfen und nachfolgende Verbrennung bezw. Weiterverarbeitung auf gewerbliche Erzeugnisse unschädlich zu machen. Die Einrichtungen bilden eine ge trennte Station des Fabrikbetriebes; diese wurde unter Berücksichtigung der einschlägigen Gesichtspunkte entworfen, mit einem bedeutenden Kostenaufwande ausgeführt und am 13. Oktober 1891 in Betrieb gesetzt. Schon nach kurzer Zeit, am 17. Oktober, berichtete die Fabrik, dass die Anlage die Probe gut bestanden hätte, und dass die Kocherlaugen sowie ein Theil der Waschwässer verdampft und eingeäschert würden. Eine Besichtigung durch den Gewerbeinspektor bestätigte die Mittheilungen der Fabrikleitung. Dessenungeachtet liefen im Herbste erneute Klagen gegen die Fabrik ein, welche aus verschiedenen Ur sachen entstanden. Einmal waren die Staufelder noch mit den Laugen der früheren Zeit angefüllt und infiltrirten nach wie vor das Erdreich und das Flussbett. Ausserdem fehlte es der Verdampfungs- station an den erforderlichen Reserveapparaten, so dass sie schon bei kleineren Störungen, Reparaturen usw. nicht imstande war, die Ver nichtung der Laugen in hinlänglichem Maasse zu bewirken. Da eine solchen Verhältnissen entsprechende nothwendige Einschränkung des Be triebes in vorkommenden Fällen nicht vorgenommen wurde, vielmehr wieder Laugen abgeleitet wurden, welche nach Beschaffenheit und Menge als überständig anzusprechen waren, so konnten Beschwerden gegen die Fabrik um so weniger ausbleiben, als im Herbst ein ganz abnorm niedriger Wasserstand bei den Gebirgsflüssen eingetreten war. Ange sichts der unhaltbaren Zustände sah sich daher die Königliche Regierung veranlasst, die polizeilich verfügte Einschränkung des Betriebes, ent sprechend dem Wasserstande der Flussläufe bei zwei Sulfitzellstoff fabriken aufrecht zu erhalten. Gegen diese Verfügungen wandten sich die beiden betroffenen Fabriken beschwerdeführend an die Central instanz und erreichten dadurch, dass unter vorläufiger Aufhebung der Verfügung die Angelegenheit einer weiteren eingehenden Prüfung unter zogen wurde, deren Ergebniss noch aussteht. Wir bitten um weitere Mittheilungen seitens der Betheiligten, da uns berichtet wird, dass die Behörde den Fortbetrieb bei jetzigem niedrigen Wasserstand verboten hat,