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Papierzeitung
- Bandzählung
- 17.1892,27-52
- Erscheinungsdatum
- 1892
- Sprache
- Deutsch
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- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id181079921X-189202708
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- Technikgeschichte
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- Saxonica
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- Parlamentsperiode
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- SLUB Dresden
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- Ausgabe
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-
Zeitschrift
Papierzeitung
-
Band
Band 17.1892,27-52
-
- Ausgabe Nr. 27, 3. April 761
- Ausgabe Nr. 28, 7. April 789
- Ausgabe Nr. 29, 10. April 821
- Ausgabe Nr. 30, 14. April 853
- Ausgabe Nr. 31, 17. April 885
- Ausgabe Nr. 32, 21. April 913
- Ausgabe Nr. 33, 24. April 941
- Ausgabe Nr. 34, 28. April 969
- Ausgabe Nr. 35, 1. Mai 997
- Ausgabe Nr. 36, 5. Mai 1025
- Ausgabe Nr. 37, 8. Mai 1053
- Ausgabe Nr. 38, 12. Mai 1085
- Ausgabe Nr. 39, 15. Mai 1117
- Ausgabe Nr. 40, 19. Mai 1145
- Ausgabe Nr. 41, 22. Mai 1173
- Ausgabe Nr. 42, 26. Mai 1205
- Ausgabe Nr. 43, 29. Mai 1233
- Ausgabe Nr. 44, 2. Juni 1261
- Ausgabe Nr. 45, 5. Juni 1289
- Ausgabe Nr. 46, 9. Juni 1317
- Ausgabe Nr. 47, 12. Juni 1345
- Ausgabe Nr. 48, 16. Juni 1373
- Ausgabe Nr. 49, 19. Juni 1401
- Ausgabe Nr. 50, 23. Juni 1429
- Ausgabe Nr. 51, 26. Juni 1461
- Ausgabe Nr. 52, 30. Juni 1493
-
Band
Band 17.1892,27-52
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- Papierzeitung
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1434 PAPIER-ZEITUNG. Der heutige Stand der Papier-Prüfung. Vortrag, gehalten am 19. Mal 1892 im Mitteldeutschen Papier-Verein zu Leipzig vom Abtheilungs- Vorsteher W. Herzberg. Die Anfänge der Bewegung, welche in Preussen zur Errichtung einer staatlichen Papierprüfungsanstalt führten, reichen zurück bis in die 70er Jahre. Es machten sich um diese Zeit namentlich bei den Behörden die un angenehmen Folgen der Verwendung schlechter Papiere zu wichtigen Aktenstücken geltend: der Aktenbestand mancher Behörde gerieth von Jahr zu Jahr in einen bedenklicheren Zustand, an einigen Stellen mussten sogar wichtige Schriftstücke auf besseres Papier übertragen werden, so dass sich allgemein die Erkenntniss Bahn brach, es müsse etwas ge schehen, um einer weiteren Verschlechterung der Zustände vorzubeugen. Man hatte eben bei der Verwendung von Papier zu dauernd auf zubewahrenden Akten vergessen, dass die Durchschnitts-Qualität der Papiere im Laufe der 60er und 70er Jahre wesentlich heruntergegangen war, einmal wohl infolge der übermässigen Verwendung von Surrogaten und Zusatzstoffen an unrechter Stelle, dann infolge des irregeleiteten Geschmacks der Konsumenten, welche den Hauptwerth auf das Aeussere des Papiers legten, und schliesslich infolge der drückenden Konkurrenz in der Papierindustrie selbst. Diese 3 Faktoren führten allmälig zu einer Verbilligung, aber auch gleichzeitig zu einer Bedenken erregenden Verschlechterung der Papiere, eine Erscheinung, auf welche Männer wie Prof. Reuleaux, Hartig, Hoyer u. a. warnend aufmerksam machten. Merkwürdiger Weise schien man in den Kreisen der deutschen Papierfabrikanten selbst am wenigsten Gefühl für diesen der deutschen Papier-Industrie unwürdigen Zustand zu haben, denn als im Jahre 1882 der Herausgeber der Papier-Zeitung, Carl Hofmann, veranlasst von 4 Fach vereinen mit nahezu 600 Mitgliedern, an den Staatssekretär des Reichs postamts, Dr. Stephan, unter Klarlegung der Verhältnisse eine Eingabe richtete und um Errichtung einer amtlichen Untersuchungsanstalt für Papier- und Schreibwaaren bat, setzte der Verein Deutscher Papier fabrikanten diesem Plan einen solchen Widerstand entgegen, dass er nicht zur Ausführung gelangte. Dies schreckte aber die Antragsteller nicht ab, und auf eine weitere an den Reichskanzler Fürsten von Bismarck gerichtete und eingehend begründete Eingabe hatten sie die Genugthuung, ihre Wünsche erfüllt zu sehen. Der Reichskanzler verfügte die Errichtung der erbetenen Anstalt, zunächst nur für Papier, und am 1. Mai 1884 trat dieselbe unter Leitung des Herrn Prof. Martens als eine besondere Abtheilung der mit der Gewerbeakademie in Berlin verbundenen königlichen mechanisch technischen Versuchs-Anstalt ins Leben. Mit der Letzteren wurde sie im Jahre 1885 bei der Vereinigung der Gewerbeakademie und Bau akademie zur Technischen Hochschule nach Charlottenburg verlegt, wo sie sich jetzt noch befindet. So werthvoll nun auch für die Papierkonsumenten das Vorhanden- sein der Anstalt war, da sie sich jetzt jederzeit von der Güte eines Papiers und dessen Brauchbarkeit für einen bestimmten Verwendungs zweck überzeugen konnten, so genügte doch die einfache Errichtung derselben noch nicht, um dem Staate die Gewähr zu bieten, dass von nun ab für seine Akten zweckentsprechende Papiere Verwendung fänden. Hierzu mussten besondere Vorschriften erlassen werden, in denen für jeden Verwendungszweck die diesem entsprechende Papierqualität fest gesetzt wurde. Dies geschah nach einer in der Versuchs-Anstalt aus geführten Untersuchung einer grossen Anzahl Archivpapiere im Jahre 1886 durch die zur Zeit noch geltenden »Grundsätze für amtliche Papier prüfungen «, durch welche sämmtliche Papiere in 4 Stoff- und 6 Festigkeits klassen eingetheilt, die Bedingungen für die einzelnen Verwendungs zwecke aufgestellt und Vorschriften zur Ausübung der Kontrolle bekannt gegeben wurden. Diese Grundsätze, für welche namentlich Prof. Hartig durch seine Fertigkeitsuntersuchungen die Grundlage geschaffen hatte, wurden seitens der Papierfabrikanten vielfach bekämpft und veranlassten eine Reihe von Eingaben an die Staatsregierung, die eine Abänderung beziehungsweise Beseitigung verschiedener Punkte verlangten. Wenn man nun auch nicht erwarten konnte, mit den » Grundsätzen « auf einem bis dahin wenig betretenen Gebiet gleich etwas in jeder Beziehung Einwandfreies geschaffen zu haben, so waren doch die gemachten Ein wendungen nicht derart, dass man gleich an eine Aenderung der Bestimmungen hätte gehen dürfen, wenn hierbei aus Mangel an Er fahrungen nicht ebenfalls Fehler begangen werden sollten. Die Regierung zog es vielmehr vor, an der Hand der »Grundsätze« einige Jahre hindurch Erfahrungen zu sammeln und erst auf Grund dieser an einen weiteren Ausbau der Bestimmungen zu gehen. Ein solcher war erforderlich, einmal um den berechtigten Wünschen der Interessenten Rechnung zu tragen und dann, um die Bürgschaft für eine einwandfreie Ver sorgung des Staates mit Papier weiter zu erhöhen. Eine vierjährige Erfahrung mit den »Grundsätzen« hatte nämlich gezeigt, dass die erlassenen Bestimmungen nicht genügten, um den Behörden ein zu verlässiges Aktenmaterial zu verschaffen. Von den den Behörden in den Jahren 1889—1891 gelieferten Papieren genügten im Jahre 1889 den vorgeschriebenen Bedingungen nur 51,5 pCt. und 48,5 pCt. nicht 1890 , . 56,9 „ „ 43,1 „ 1891 »» »- 63,2 » . 36,8 » Das Verhältniss der vorschriftsmässig gelieferten Papiere zu den nicht genügenden hat sich demnach von Jahr zu Jahr allerdings etwas gebessert, es muss aber im ganzen als ein recht ungünstiges bezeichnet werden. Wenn man weiter in Betracht zieht, dass sich unter den nicht genügend gelieferten Papieren eine grosse Anzahl solcher befanden, die in überaus grober Weise gegen die Lieferungsbedingungen verstiessen, und dass deren Ausdauerfähigkeit sehr in Frage gestellt ist, so wird man zugeben, dass die »Grundsätze« einer Ergänzung bedurften. Einige Beispiele von Verstössen gegen die Lieferungsbedingungen seien hier angeführt. Es wurde z. B. verlangt: Stoff 11, Festigkeit 3 .. Uh . 3 „ I. „ 2 ' .. I, - 2 geliefert: Stoff IV, Festigkeit 4 Es wird des Näheren in Bezug hierauf auf die in nächster Zeit in den » aus den technischen Versuchs-Anstalten« erscheinende Abhandlung »Normalpapiere« verwiesen, welche den Beweis der Noth wendigkeit einer Ergänzung der »Grundsätze« in ausführlicherer Weise bringen wird. Um diese Ergänzung herbeizuführen, fänden auf Veranlassung und unter Leitung des Vorstehers der Versuchsanstalt, Prof. Martens, mehr fache Berathungen zwischen Staatsbeamten, Fabrikanten und Händlern statt, deren Endergebniss in den vom Königlichen Staatsministerium am 17. November 1891 erlassenen und am 1. Januar 1893 in Kraft tretenden »Vorschriften für die Lieferung und Prüfung von Papier zu amtlichen Zwecken« niedergelegt ist. Der Schwerpunkt dieser »Vorschriften« liegt in der Bestimmung, dass sämmtliche Papiere der Verwendungsklasse 1—4 b, also alle für Akten überhaupt in Frage kommenden, demnächst mit einem im nassen Zustande auf dem Siebe in das Papier gebrachten Wasserzeichen ver sehen sein müssen, welches die Firma des Erzeugers und neben dem Worte »Normal« das Zeichen der Verwendungsklasse enthalten soll, welcher das Papier angehört. Namentlich für lange Firmenbezeich nungen sind Abkürzungen zugelassen. Diese dürfen aber nur soweit gehen, dass Jedermann, nicht nur die Versuchs-Anstalt, bei der das Wasserzeichen angemeldet werden muss, den Erzeuger des Papiers fest stellen kann. Es wird also z. B. nicht ausreichen, wie es versucht worden ist, nur die Anfangsbuchstaben der Firma in das Papier zu bringen: auch darf der Ort, an welchem sich die Firma oder die Fabrik befindet, nicht fehlen, da erst die Ortsangabe ein Zurückgreifen auf den Fabrikanten gestattet. Es ist mit Sicherheit anzunehmen, dass nach Inkrafttreten der neuen »Vorschriften« die Qualität der Normalpapiere erheblich besser werden wird als bisher; wenn der Fabrikant erst mit seiner Firma für die Güte eines jeden einzelne» Bogens des von ihm erzeugten Papiers einsteht, so wird sich unter den Fabrikanten bald, wenn ich mich so ausdrücken darf, eine nach oben gerichtete Konkurrenz geltend machen, während der Wettbewerb bis jetzt, wie schon erwähnt, sich in einem steten Herabdrucken der Papierqualität bemerkbar gemacht hat. Nach Einführung der Wasserzeichen wird sich jeder Fabrikant be mühen, das Beste auf seinem Gebiete zu leisten, denn sowohl die Be hörden als auch das grosse Publikum werden bald die besten Marken herausfinden und sich diesen zuwenden, wie sich dies in England und Amerika, wo die meisten Papiere Wasserzeichen tragen, vielfach gezeigt hat. Einen weiteren Vortheil bieten die neuen »Vorschriften« den Kommunal- und Privatbeamten, da sie ihnen die Verwendung von Normalpapieren durch dieKennzeiclnung jedes einzelnen Bogens wesentlich erleichtern. Kurz, die »Vorschriften« können nur als ein Fortschritt auf dem betretenen Gebiete angesehen werden. Sie werden auch dazu beitragen, dass die Anzahl der nicht vorschriftsmässig gelieferten Papiere kleiner und kleiner wird, und werden der deutschen Papier industrie einen festen Halt gewähren, der sie befähigt, mit grösserem Erfolg als bisher mit den Erzeugnissen anderer Länder in Wettbewerb zu treten. Leider sind die anderen deutschen Bundesstaaten in der Papier verbrauchsfrage dem Beispiele Preussens noch nicht gefolgt, trotzdem auch für sie dieselbe zwingende Veranlassung vorliegen dürfte. Es wäre dies umsomehr zu wünschen, als bereits einige ausserdeutsche Staaten, durch Preussens Vorgehen angeregt, die Nothwendigkeit einer Reform der Papierverbrauchsfrage erkannt und demgemäss Bestim mungen erlassen haben, welche sich mehr oder minder dem preussischen Vorbilde anschmiegen. Zunächst wurde im Jahre 1885 in Wien auf Vorschlag des Herrn Professors Exner eine mit dem K. K. Technologischen Gewerbe-Museum verbundene Versuchs-Anstalt für Papierprüfung gegründet, die indessen einen mehr privaten Charakter trägt. Irgendwelche Vorschriften über den Verbrauch von Papier an amtlichen Stellen sind bisher in Oesterreich nicht erlassen. Ganz eng an das preussische Vorbild hat sich Dänemark ange- schlossen. Das dänische Kultusministerium ernannte im Jahre 1887 eine Kommission zur Ermittelung von Bestimmungen für den Papier verbrauch der Staatsbehörden. Diese Kommission liess zunächst 42 den dänischen Staatsarchiven entnommene Papierproben in der Versuchs- Anstalt in Charlottenburg prüfen, um die Ergebnisse dieser Prüfungen ihren Arbeiten zu Grunde legen zu können. Die Versuchs-Ergebnisse gaben ein ähnliches Bild, wie wir es bei Prüfung unserer Archivpapiere gewonnen hatten; die meisten Papiere mussten für den in Frage kommenden Zweck als entschieden ungeeignet bezeichnet werden. Infolge dieser wenig erfreulichen Thatsache erliess die dänische Regierung im Jahre 1888 Vorschriften für den amtlichen Verbrauch von Papier, welche sich, wie schon erwähnt, eng an das preussische Vorbild anschliessen, ja über dieses, durch besondere Verhältnisse be günstigt, theilweise hinausgehen.
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