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1402 PAPIER-ZEITUNG. No 49. Verein Deutscher Papierfabrikanten. Generalversammlung, Dienstag, 14. Juni 1893, Dresden, im Europäischen Hof, mittags 121/2 Uhr. Liste der Anwesenden: Name Firma Ort Rich. Brückner Rudolf Buhl jr. Robert Dietrich Max Dresel Kommerzien-Rath Carl Drewsen Paul Ebart Wilh. Ebart Otto Eichhorn Ferd. Eppen 11. Gossler H. Grotjan Dr. Haerlin Rich. Biller Kommerzien-Rath Hugo Hoesch Th. Hoffmann Reichst.-Abgeordn.} E. Holtzmann ) Max Katzenstein Kommerzien-Rath Theodor Knoeckel Jos. Krauss J. Kremer Arno Landmann P. Lehmann G. Leinfelder Th. Lovis Kommerzien-Rath Emil Mahla E. Mahn Karl Marggraff Otto Marx Osc. Meissner Geh. Komm.-Rath Alb. Niethammer Adolf Pütter Gust. Renker C. T. Richter Direktor Riecke L. Roemer Direktor Rommeney Kommerzien-Rath Rostosky Max Scharff J. Scheerer R. Schelzig A. Schinkel Direkt. Schwanzara Philipp Sonntag Direktor Stehle Kommerzien-Rath J. Vogel Kommerzien-Rath Wilh. Vogel A. Wiede A. Woge Hans Zanders R. Zanders Ernst Zuber Direktor Dittmar Gustav Güntter Carl Hofmann Rudel Brückner & Co. Gebr. Buhl Gebr. Dietrich Dalbker Papierfabrik Georg Drewsen Gebr. Ebart do. Eichhorn & Co. J. H. Eppen H. Gossler München - Dachau Papierfabrik Gauting 0. Harlan, Papierfabrik Hugo Hoesch Hoffmann & Engelmann Eugen Holtzmann E. Holtzmann & Co. Papierfabrik Marienthal Ph. Knoeckel & Söhne J. Krauss Erben Robschützer Papierfabrik C. Th. Landmann Chemnitzer Papierfabrik G. Leinfelder Th. D. Lovis Söhne Mahla & Graeser Pappen- u. Papierf. E. Mahn Marggraff & Engel Cösliner Papierfabrik Raths-Damnitzer Cellulose und Papierfabrik Kübler & Niethammer Adolf Pütter H. A. Schoeller & Söhne Papierfabrik Weitende Kübler & Niethammer Papierfabrik Baienfurt Verein. Bautzener Papierfabr. Holzstoff und Papierfabrik, Niederschlema Muldenthal Papierfabrik Strohstofffabrik Göritzhain Dresdener Papierfabrik Patentpapierfab ri k Verein. Bautzener Papierfabr. J. P. Sonntag Thode’sche Papierfabrik Patentpapierfabrik Papierfabrik Lunzenau Wiede’s Papierfabrik 11 annover'sch e Papierfabrik Alfeld-Gronau J. W. Zanders do. Zuber, Rieder & Co. Geschäftsführer Wochenblatt f. Papierfabr. Papier-Zeitung Centralblatt f. Papierf. Calbe a. Saale Ettlingen Merseburg Dalbke Lachendorf Spechthausen do. Köttewitz Winsen Frankeneck München Gauting Heidenau Königstein Neustadt a. Haardt Breitenhof Weisenbachfabrik Hannover Neustadt a. Haardt Pfullingen Robschütz Lauter Einsiedel Schrobenhausen Heiligenstadt Remse Klingenberg Wolfswinkel Cöslin Raths-Damnitz Kriebstein Seifersdorf Düren 1 irschberg Kriebstein Baienfurt Bautzen Niederschlema Freiberg Göritzhain Dresden Penig- Bautzen Emmendingen Hainsberg Penig Chemnitz -Lunzenau Rosenthal-Reuss Alfeld Berg.-Gladbach do. Rixheim Mainz Biberach Berlin Dresden Der Vorsitzende, Herr Kommerzienrath Carl Drewsen, eröff nete die Sitzung um 1 Uhr 15 Minuten und bewillkommnete die Anwesenden, besonders die anwesenden Mitglieder des Vorstands des Vereins österr.-ungar. Papierfabrikanten, die Herren Ritter von Kink, Centraldirektor Pokorny, Mehnert, Spiro, Kubik. Ritter von Kink richtete an die Versammlung etwa folgende Ansprache: »Der Vorstand des Vereins Oesterr.-Ungar. Papierfabrikanten hat der liebenswürdigen Einladung des Vereins Vorstandes sehr gern Folge geleistet, spricht dafür seinen Dank aus und wird es als- seine Aufgabe betrachten, mit den deutschen Genossen ge meinsam das beiderseitige Interesse zu fördern«. Der Vorsitzende verkündete sodann, dass nach Beschluss des Vorstandes nur Mitglieder und vom Vorstande besonders geladene Personen der Versammlung beiwohnen dürfen, zu dem späteren geselligen Beisammensein seien dagegen Gäste, Herren und Damen, willkommen. 1. Bericht des Vorsitzenden über die Thätigkeit des Vereins im abgelaufenen Jahre. Wie Ihnen bekannt ist, sind die neuen Vorschriften für Lieferung und Prüfung von Papier zu amtlichen Zwecken, die sogenannten Papier-Normalien, unterm 17. November vor. J. vom Königlich Preussischen Staats - Ministerium erlassen. Dieselben erfüllen, wenn sie vielleicht auch hie und da noch verbesserungs bedürftig sein mögen, den grössten Theil der von uns gehegten und wiederholt ausgesprochenen Wünsche und werden hoffentlich von günstigem Einfluss auf die Herstellung und Lieferung der Normalpapiere sein. Wir können daher, nachdem eine Aenderung der alten Vorschriften allseitig als nothwendig anerkannt war, für den Erlass dieser neuen Vorschriften dem Königlich Preussischen Staatsministerium nur dankbar sein, und auch dem Vorstand der Königlichen Versuchs - Anstalt in Charlottenburg gebührt unser Dank für das rege Interesse, mit welchem er unsere Wünsche geprüft und die mit uns für zweckmässig erkannten Aenderungen warm empfohlen hat. Leider ist Herr Professor Martens durch eine nothwendige Dienstreise verhindert, unserer Einladung zu folgen und hierher zu kommen, er hat uns aber seine Ansichten schriftlich mitgetheilt. Allerdings sind die Herren Papierhändler zum Theil nicht zufrieden mit der Bestimmung in § 2, dass das Wasserzeichen die Firma des Erzeugers (Fabrikanten) enthalten soll, sie hätten lieber gesehen, dass es hiesse: die Firma des Lieferanten, um ihre Firma im Wasserzeichen anbringen zu können. Um diesen Punkt drehte sich von Anfang an der Kampf. In den verschiedenen Konferenzen und Besprechungen, z. B. am 4. November und 3. Dezember 1889, am 27. September 1890, ferner in schriftlichen Vorstellungen und Eingaben an die Regierung wurde seitens der Papierhändler die Forderung gestellt, dass die Firma des Lieferanten vorgeschrieben werden möge. Dem Staatsministerium waren diese Anträge der Papier händler wohl bekannt. Wenn es trotzdem die Firma des Erzeugers (Fabrikanten) verlangte, so hat es dazu offenbar seine guten Gründe gehabt. Eine bekannte rheinische Papierhändler-Firma suchte kürzlich in ihrer in der Papier-Zeitung veröffentlichten Korrespondenz mit einer bekannten rheinischen Papierfabrik diese Bestimmung des Königlichen Staats-Ministeriums so hinzustellen, als könne sie gar- nicht so gemeint sein, als sei sie ohne Kenntniss oder Verständniss der daraus entstehenden Folgen erlassen. Diese Auffassung er scheint nacli dem Vorstehenden unhaltbar. Die betreffende Firma scheint von den jahrelang um diesen Punkt geführten Kämpfen keine Kenntniss gehabt zu haben. Indessen, da der Streit nun einmal öffentlich geworden ist und möglicherweise noch weitere Folgen haben kann, können wir meines Erachtens nicht umhin, Stellung dazu, zu nehmen, und ich werde die geehrte Versammlung nachher bei Punkt 11 der Tagesordnung bitten, sich darüber zu äussern. Nachdem die in unserer letzten Generalversammlung fest gesetzten Verkaufsbedingungen für Papier die Zustimmung der freien Vereinigung der Papierhändler in Leipzig gefunden hatten, haben wir sie im Oktober v. J. als bindend für alle Geschäfte in Papier, wenn zwischen Fabrikant und Käufer bei der Bestellung' Anderes nicht vereinbart worden ist, veröffentlicht, und auch allen deutschen Handelskammern, sowie dem Aeltesten-Kollegium der Berliner Kaufmannschaft, zugesandt. Ob sie auch den Justiz ministern der deutschen Bundesstaaten mit der Bitte um geneigte Berücksichtigung zugesandt werden sollen, darüber möchte ich Ihre Ansicht nachher hören. Die neue Gewerbeordnung wird in kurzem in Kraft treten. Die Arbeits- (Fabrik-) Ordnungen, welche dies Gesetz vorschreibt, werden wohl von allen Anwesenden erlassen, aber vielleicht noch nicht alle genehmigt worden sein. Da hierüber sowie über einige andre Bestimmungen der Gewerbeordnung vielleicht noch hier und da Zweifel bestehen, so haben wir eine Besprechung der selben auf die heutige Tagesordnung gesetzt. In der vorigen Generalversammlung wurde beschlossen, eine Eingabe an den Bundesrath zu richten und denselben unter Bezugnahme auf § 105e der Gewerbeordnung zu ersuchen, die Landescentralbehörden und durch dieselben die unteren Ver waltungsbehörden dahin anzuweisen, den Papierfabriken, welche in der Regel vorwiegend auf Wasserbetrieb angewiesen sind, ein für alle Mal allgemein und ohne besonders vorher einzuholende Erlaubniss zu gestatten, Sonntags durchzuarbeiten, wenn die Temperatur morgens 6 Uhr unter Null beträgt. Der Vorstand