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Beschreibung neuer in Deutschland patentirter Erfindungen. Sämmtliche Original-Patentschriften werden, soweit sie noch vorhanden sind, zum Preise von 1 M. für jede Patentschrift von der Kaiserlichen Reichsdruckerei zu Berlin SW., Oranien- Strasse 91. an Jedermann abgegeben. Man sende den betreffenden Betrag an die genannte Verkaufsstelle durch Postanweisung und bezeichne auf derselben deutlich die Nummer der ge wünschten Patentschrift. Dieselben können auch durch jede Reichspostanstalt bezogen werden. Kopirpresse von Ferdinand Krebs in Berlin. D. R. P. 59543. (Kl. 70.) Die bisherigen Kopirpressen, bei welchen der Druck mit Hilfe eines auf die Pressplatte wirkenden, durch einen Handhebel um- legbaren Excenters erfolgt, bedürfen zur Einstellung der Press- platte auf die Buchdicke einer besonderen Schraubenverstellung, welche zwischen Pressplatte und Bügel unter dem Druckexcenter angeordnet ist. Bei vorliegender Erfindung wird die besagte Einstellung durch den mit dem Druckexcenter verbundenen Handhebel bewerkstelligt. Zugleich gestattet die Erfindung, den durch das Excenter bewirkten Druck während des Kopirens durch Schrubendruck zu erhöhen. Die an ihrem unteren Ende drehbar mit der Pressplatte P verbundene Pressspindel a ist in einer im Bügel b sich drehenden Schraube s verschiebbar, deren gespaltener Kopf k dem auf das obere Ende der Spindel a aufgesetzten Gleitstück g als Führung dient. Das Gleitstück umfasst zwischen den Leisten l und dem Boden das Excenter,e des Handhebels h. Bei Umlegung des letzteren nach links dreht sich das Excenter auf dem im Kopf k der Schraube s befestigten Querbolzen o. Hierbei wird das Gleit stück g angehoben, wobei es sich mit seinen Schlitzen i auf dem Bolzen o verschiebt. Mit dem Anheben des Gleitstücks wird auch die Spindel a und mit dieser die Pressplatte p gehoben. Dagegen erfolgt, wie ohne weiteres ersichtlich, bei der Be wegung' des Handhebels in umgekehrter Richtung' der Abwärts gang der Spindel und die Druckausübung der Pressplatte p. Spindel und Schraube können nun aber zugleich durch waagrechte Drehung des Hebels h um ihre gemeinschaftliche senkrechte Achse gedreht werden, was je nach der Drehrichtung ein Heben oder Senken derselben zur [Folge hat. Hierdurch kann sowohl die Einstellung der Pressplatte bewirkt, als auch der durch das Ex- center erzeugte. Druck erhöht werden. Pat ent-An spruch: Eine Kopirpresse, bei welcher das die Druckspindel (a) be wegende Excenter (e) in einer die Spindel umschliessenden Schraube (s) auf einem in dieser gelagerten Querbolzen (o) ange ordnet ist, so dass bei der Drehung desselben mittels des mit ihm verbundenen Handhebels um den genannten Bolzen ein Heben oder Senken der Druckspindel bewirkt wird, während anderntheils mit dem Handhebel auch eine Drehung der Schraube ausgeführt und dadurch die Einstellung der Pressplatte bewerkstelligt, ge gebenenfalls ein Druck mittels der Schraube auf die Platte aus- geübt werden kann. Papierfalzapparat von Firma Preusse & Co. in Leipzig. D. R. P. Gl 081. Zusatz zu D. R. P. 57 724. (Kl. 15.) Der durch das Hauptpatent Nr. 57 724 geschützte Apparat dient dazu, die aus der Druckmaschine kommenden, fertig be druckten Bogen sofort zu falzen. Er wird deshalb so aufgestellt, dass die Bogen von der Druckmaschine direkt auf den Apparat ausgelegt werden, und direkt von der Hauptwelle der Druck maschine aus angetrieben. Bei der Konstruktion des Apparates des Hauptpatentes war vorausgesetzt, dass nur je eine Zeitung aus der Druckmaschine kommt, wie dies bei Maschinen für kleinere Auflagen der Fall ist. Für grössere Auflagen verwendet man indess Maschinen, auf denen man so breite Bogen drucken kann, dass aus denselben zwei Zeitungen geschnitten werden können. Das Drucken geschieht dann in der Weise, dass beim ersten Durchlaufen des Bogens je eine Vorder- und Rückseite der Zeitung neben einander gedruckt werden. Beim zweiten Durchlaufen werden wieder je eine Vorder- und Rückseite der Zeitung auf der andern Seite des Bogens ge druckt und die Bogen von der Maschine zerschnitten, sodass dann zwei vollständig fertige Exemplare ausgelegt werden. Diese würden nun mit zwei neben einander stehenden Falzapparaten des Haupt patentes gefalztwerden können, wenn nicht infolge der beschriebenen Druckmanier eines dieser Blätter nach der Auslage mit seinem Titel nach oben liegen würde, sodass also beim Falzen der Titel nach inwendig käme. Es muss deshalb dieses Blatt erst mit seinem Titel, ehe es gefälzt werden kann, nach unten gelegt werden. Das Falzen selbst geschieht dann in bekannter Weise. Eine Einrichtung, welche das Umlegen des verkehrt liegenden Bogens besorgt, ist nun der Gegenstand des vorliegenden Patentes. Gemäss derselben ist der obere Tisch des dreifach verlängerten Apparates in drei gleiche Theile getheilt. Die beiden äusseren Theile zeigen den bekannten Falzapparat. Der mittlere Theil besitzt eine Umlegklappe, welche dazu dient, den für die Falzung verkehrt liegenden Bogen zu wenden und auf den äusseren Theil des Tisches zu legen, wo derselbe in bekannterWeise gefalzt wird. Auf der Klappe sitzen kleine Anschläge. Beim Umschlagen der Klappe schiebt sich der Bogen, indem er bei deren senk rechter Stellung gegen die Anschläge gleitet, genau gerade. Es dient also die Klappe nicht allein dazu, die Bogen umzuwenden und dem zweiten Falzmechanismus zuzuführen, sondern auch dazu, ein fehlerhaftes Auslegen des Bogens durch die Druck maschine zu verbessern. Patent-Anspruch: Eine Ausführungsform des durch Patent Nr. 57724 geschützten Papierfalzapparates, bei welchem ein Falzen von geschnittenen Doppelbogen mit dem Titel nach aussen dadurch ermöglicht wird, dass zwei der geschützten Falzapparate in Anwendung kommen, zwischen denen, senkrecht dazu, ein Rechen angeordnet ist, der den einen mit dem Titel nach oben liegenden Bogen derart um legt, dass er bei der nun folgenden Falzarbeit gemäss Patent Nr. 57724 ebenfalls mit dem Titel nach aussen wie der andere Bogen gefalzt wird. Marken-Ausstanz- und Aufklebmaschine von Richard Heinze in Spremberg (N.-L.) D. R. P. 60513. (Kl. 70.) Die Maschine dient dazu, die Umhüllungen von Verkaufs gegenständen, Stoffen und Stoffmustern mit Geschäftsempfehlungs- und anderen Marken zu bekleben. Ein Markenband wird von einer Rolle h abgewickelt, mit seiner Unterfläche an einer Gummirfläche i vorbei und dann unter einen Stempel a geführt. Letz terer dreht bei seinem Niedergang durch eine an ihm sitzende Zahn stange b und ein Zahn räderwerk c zunächst die mit letzterem durch ein Gesperre d gekuppelte Aufwickel rolle g für das ausgestanzte Band so lange in der einen Rich tung, bis Zahnstange und Räderwerk äusser Ein griff kommen, stanzt so dann aus dem Band eine Marke aus und drückt sie mit ihrer gummirten Unterfläche auf einen unter der Matrize l liegenden Gegenstand m fest. Beim Hochgang des Stempels bleiben Rollenachse und Marken- und d sind senkrecht verschiebbar gelagert und werden durch die den ausgestanzten Markenstreifen aufwickelnde und dabei im Umfang zunehmende Bandrolle g derart gegen die Zahnstange b verschoben, dass bei den ruckweise auf einander folgenden Abwicklungen des Marken bandes die Zeit des Eingriffes der Zahnstange mit dem Räder werk immer kürzer, und somit der jedesmalige Umdrehungs- Winkel der Rolle, g immer kleiner wird. Der Patent-Anspruch erstreckt sich auf die beschriebene Arbeitsweise der Maschine und im besonderen auf die verschiebbar gelagerten Zahnräder c und d.