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1174 PAPIER-ZEITUNG. No. 41. Als Ersatzmänner wurden wiedergewählt: d) für Sektion I Herr J. Weinberg; e) für Sektion II Herr Kommerzienrath Theodor Wiskott; f) für Sektion IV Herr Feesche. Von den in Berlin wohnenden Vorstandsmitgliedern wurden wiedergewählt: die Herren W. Hagelberg, Julius Müller und Kommerzienrath Max Krause; an Stelle des verstorbenen Vor standsmitgliedes' Herrn Carl Geist wurde Herr Emil von Gartzen gewählt. An Stelle der in Berlin wohnenden ausscheid enden Er satzmänner Herren Dr. Gerschei, Emil von Gartzen und Paul Moser wurden gewählt Dr. Gerschei, Nagelschmidt und Paul Moser. An Stelle des Herrn Reinhart Schmidt (Sektion VI), welcher sein Amt als Vorstandsmitglied niedergelegt hat, wurde Herr Blanke gewählt. An Stelle des Herrn Demrath (Sektion VI), welcher als Ersatzmann sein Amt niedergelegt hat, wurde Herr Reinhart Schmidt gewählt. 2. An Stelle des Herrn Riefenstahl, welcher die in der vorigen Genossenschafts-Versammlung auf ihn als Ersatzmann gefallene Wahl abgelehnt hat, wurde Herr Arthur Friedheim gewählt. An Stelle des Herrn Winkelmann, welcher die auf ihn in der vorigen Genossenschafts-Versammlung als Ersatzmann gefallene Wahl abgelehnt hat, wurde Herr Hans Boesche gewählt. Die anwesenden Herren nahmen die auf sie gefallene Wahl an. 3. Entgegennahme des Jahresberichts, Prüfung und Abnahme der Jahresrechnung und der Vermögensübersicht für das Jahr 1891. Der Jahresbericht lag gedruckt vor. Herr F. von Gartzen erstattete über die erfolgte Kassenrevision Bericht und beantragte, dem Vorstände Entlastung zu ertheilen. Die Entlastung wurde hierauf einstimmig ertheilt. 4. Aufstellung des Etats für das Jahr 1892. Der Voranschlag für das Jahr 1892 wurde in folgender Weise festgestellt: Bezeichnung. | Ausgabe resp. Vor- schuss am 31. 12. 91. Etats- Summe | für das Jahr 1892. M. Pf. M. Pf. Entschädigungsbeträge Unfalluntersuchungs - und Entschädigungsfest- 4162 95 4 500 stellungskosten 2 683 84 3 000 .Schiedsgerichtskosten 2 861 82 3 500 Unfallverhütungskosten Laufende persönliche Verwaltungskosten. Reisekosten und Tagegelder der Mitglieder des 8 293 05 9 000 Genossenschaftsvorstandes 1647 20 2 500 Reisekosten und Tagegelder der Delegirten . . | 2 526 20 2 700 Reisekosten und Tagegelder der Beamten . . . 148 45 200 Gehälter der Beamten und Bediensteten ... Laufende sachliche Verwaltungskosten. Lokalmiethen, Heizung, Beleuchtung usw. ... Schreibmaterialien, Instandhaltung des Inven- 29 089 3 216 56 30 000 3 500 tars usw j 3 484 02 4 000 Portokosten, Botenlöhne Insertions- und Publikationskosten [ 2 735 45 02 3 000 50 Zinsen und sonstiger Verwaltungsaufwand . . 1 148 06 1 200 Vorschüsse an die Schiedsgerichte 347 89 500 Vorschüsse an die Sektionen 4 681 65 5 000 Sonstige Vorschüsse der Genossenschaft . . . 432 07 500 — Summe der Ausgaben 67 502 78 73 150 — Zu einigen Punkten dieses Voranschlags wurden eine Reihe von Fragen gestellt und Erklärungen gegeben, darunter folgende: Wiener-Breslau beantragte eine Erhöhung der für Unfall verhütung in den Voranschlag aufgenommenen 9000 M., weil eine Erhöhung der Thätigkeit des Beauftragten sehr wünschenswerth wäre. Er habe Gelegenheit gehabt, sich zu überzeugen, dass viele Berufsgenossen, die mit Motoren arbeiten, keine Ahnung von den damit verbundenen Gefahren haben und kaum das Nothwendigste zu deren Verhütung an wenden. Der Vors. theilte mit, dass der Vorstand von allen Seiten nur lobende Berichte über die Thätigkeit des Beauftragten Herrn Bersch erhalten und deshalb den Vertrag mit demselben unter Erhöhung des Gehalts und Anerkennung seiner Thätigkeit erneut habe. Einen zweiten Beauftragten anzustellen, empfehle sich nicht. Komm.-Rath Adt war gleicher Ansicht und erläuterte, dass durch Mithilfe der Sektionsvorstände viel erreicht werden könnte. Komm.-Rath Mey nahm an, dass in 1 bis Jahren alle Betriebe einmal von Herrn Bersch einer gründlichen Untersuchung unterzogen sein werden, und dass dann hauptsächlich nur die Be sichtigung derjenigen Betriebe nöthig sein würde, die von den Sektionen aufgegeben werden. Komm.-Rath Adt empfahl bei der Position »Schreib- materialien« des Voranschlags, dass für die ungeheure Arbeit der Umlagen-Vertlieilung eine Rechenmaschine angeschafft würde, die sich seit Jahren bewährt hätte. Der Vors. bat ihn, genaue Vorschläge zu machen, die sicher Beachtung finden würden. Kaufmann-Lahr theilte bei dem Voranschlagsposten »Reise kosten der Delegirten« die Bedenken seiner süddeutschen Ge nossen mit, dass sie durch die weite Entfernung sehr grosse Reise kosten verursachen. Der Vors. hielt es im Gegentheil für dringend nöthig und sogar für eine Pflicht, dass alle Delegirten zur Gen.-Versammlung kommen, damit die Verwaltung aller Sektionen sich immer gleich mässiger gestalte. Es wäre ausserdem sehr erwünscht, dass auch die Sektions-Versammlungen besser besucht würden. 5. Wahl des Ausschusses von 3 Mitgliedern zur Vorprüfung der Jahresrechnung und der Vermögensübersicht für das Jahr 1892. Es wurden gewählt die Herren Goldschmidt, Kreter, Waltenberg und als Ersatzmänner die Herren Heider und Adler (Buchholz). 6. Beschlussfassung über zwei etwa zu nehmende Regresse gegen Personen, die durch ihre Schuld einen Unfall verursacht haben. Der erste Fall betrifft den Unfall des Steindruckerlehrlings Max Schroeder im Betriebe von K. zu B. am 9. Dezember 1889. Der Syndikus, Herr Dr. Friedemann, berichtete über die Ange legenheit, und theilte den Inhalt des Urtheils des Landgerichts zu Breslau vom 30. September 1890 mit, durch welches der Betriebs unternehmer K. wegen fahrlässiger Körperverletzung rechtskräftig zu 200 M. Geldstrafe verurtheilt wurde. (Der Vorfall und das Urtheil sind in Nr. 33, Seite 835 der Papier-Zeitung von 1891 mitgetheilt.) Die Versammlung beschloss einstimmig, von dem nach dem Gesetz zulässigen Regress gegen K. Abstand zu nehmen. Zur Begründung wurde angeführt, dass nach Ansicht der Genossen schaft keine Fahrlässigkeit vorliege. Der Vorstand hatte schon früher dem Reichsversicherungs-Amt mitgetheilt, dass er das Mit glied K. nicht in Anspruch nehmen wolle, weil nach seiner ein stimmigen Ansicht die Verurtheilung nicht richtig war. Es wurde vielmehr allseitig anerkannt, dass derselbe Fall in der Fabrik jedes Mitglieds vorkommen könne. Der zweite Fall betrifft den Unfall des Hilfsarbeiters B. in einer Luxuspapierfabrik zu Charlottenburg. Der Syndikus, Herr Dr. Friedemann, berichtete auch in dieser Sache und theilte den Inhalt iles Urtheils des Königlichen Landgerichts 11 Berlin vom 10. April 1891 mit, durch welches der Aufseher G. wegen fahr lässiger Tödtung zu einem Monat Gefängniss verurtheilt worden ist. (Die Sache ist in Nr. 28, Seite 713 der Papier-Zeitung aus führlich behandelt.) Die Versammlung beschloss einstimmig, von einem Regress gegen G. Abstand zu nehmen. Zur Begründung wurde angeführt, dass der Vorstand auch in diesem Fall die Ver urtheilung nicht billigen könne, und dass voraussichtlich von dem p. G. nichts zu erlangen sei und deshalb die Prozesskosten ver geblich aufgewendet werden müssten. 7. Antrag auf Abänderung der Unfallverhütungsvorschriften A IV Nr. 2 bezüglich der Benutzung von Fahrstühlen zum Personentransport. Gerstenberger-Chemnitz berichtete, dass er eine einfache, höchstens 10 M. kostende Einrichtung erdacht habe, die das Herabstürzen des Fahrstuhls beim Aus- und Einladen unmöglich mache. Er liess ein einfaches Modell derselben zum Nutzen der Genossen herumreichen. Wezel-Leipzig erzählte, wie ein Arbeiter in seiner Fabrik mit dem Stiefelabsatz zwischen Fahrstuhl und Fussboden kam, und durch dieses Einklemmen der Fahrstuhl völlig festgestellt war, so dass man den Fuss des Arbeiters thatsächlich durch Aushauen der Bretter befreien musste. Eine erhebliche Verletzung fand dabei nicht statt, doch verdient der Vorfall Beachtung beim Bau der Fahrstühle. Komm.-R. Mey erzählte das in Gegenwart des Königs Albert in einer sächsischen Fabrik vorgekommene Unglück und erläuterte, dass Einklemmen des Stiefels nicht vorkommen kann, wenn der Fahrstuhl ringsum eingeschlossen ist. Der Beauftragte Ingenieur Bersch theilte mit, dass Fahr stühle gebaut werden, deren Thüren man nicht öffnen kann, so lange der Fahrstuhl nicht in gleicher Höhe mit dem Fussboden des betr. Stockwerks steht. Bei anderen neuen Fahrstühlen sei