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966 PAPIER-ZEITUNG. No. 33. Briefkasten. 99a. Zur Beantwortung dieser Frage in Nr. 30 wird uns von einem erfahrenen Grosshändler Folgendes geschrieben: In der Annahme, dass der Briefkasten für Alle gilt, möchten wir zur Frage 99 Folgendes bemerken: 1. Die Antwort in Nr. 30 legt auf die Worte des Käufers: »Sie wollen jedoch dafür sorgen, dass das Papier .... nicht wie zuletzt voller Unreinigkeiten und Löcher geliefert wird« wohl nicht genug Werth. Hat der Verkäufer entgegen dieser Bestimmung geliefert, so muss er mit seiner Klage abgewiesen werden. Die bestimmte Erklärung des Käufers, gewisse Eigenschaften nicht in den Kauf nehmen zu wollen, kann nicht dadurch in Zweifel gezogen werden, dass diese Eigenschaften gewöhnlich nicht zu vermeiden sein dürften. Der Kläger hätte solche Bestellung eben ablehnen müssen. 2. Die Geringfügigkeit des Betrages allein sollte kein Grund sein, einem Prozess auszuweichen, wenigstens nicht in einem Kulturlande wie Deutschland. Nicht zu prozessiren ist freilich bequemer, aber nur ein Egoist wird die Pflicht ignoriren, für Recht und Wahrheit zu streiten, wenn er sieht, dass der Gegner in frivoler Weise dagegen fehlt. Auch eine verträgliche Natur kann zu einem Prozesse genöthigt werden. Man wird reiflich überlegen, ehe man es dazu kommen lässt — auch wenn der Betrag hoch ist! Ist man aber von dem bösen Willen des Gegners überzeugt, dann ist es nicht eine Frage von Mark und Pfennigen, sondern Ehrensache, den Kampf aufzunehmen. — e — 106. Frage: Von einem Geschäftsfreunde im Ausland er hielten wir das beifolgende Muster von Gelatinepapier mit der Anfrage nach den zu dessen Herstellung erforderlichen Maschinen’. Bemerkt ist dabei, dass dieses Gelatinepapier aus dem sogenannten Isminglase gewonnen und in Japan bereits in Bogen von 43 X 30 cm hergestellt werde. Da wir über den genannten Rohstoff gänzlich im Unklaren sind, können wir vielleicht von Ihnen erfahren, welcher Natur dieser Rohstoff ist, und ob, sich derselbe mit der Langsieb- oder Trommelsiebmaschine verarbeiten lässt. Antwort: Die eingesandte Probe ist garkein Papier, d. h. kein Fasergewirre, sondern dünne ausgewalzte Gelatine. Was für eine Gelatine in Japan hierzu benutzt wird, wissen wir nicht, haben überhaupt keine Kenntniss der Herstellung solcher Gelatine tafeln. Auf keinen Fall können sie auf einer Papiermaschine an gefertigt werden, da Gelatine sich im Wasser löst, und nichts auf dem Siebe Zurückbleiben würde. Vielleicht kann einer unserer Leser eine Beschreibung der Fabrikation geben; — wir bitten darum. 107. Frage: Unterm 17. d. M. erlaubte ich mir ein Schreiben an Sie zu richten, welches ich, mit einigen Bemerkungen Ihrer seits versehen, zurückerhielt. Nach meiner Auffassung und den sich damit deckenden kaufmännischen Gebräuchen ist in der Rück sendung eines höflich abgefassten Briefes eine Art geringschätziger Behandlung des Absenders zu erblicken. Ich muss gestehen, dass ich nicht weiss, wie ich dazu komme, durch die von Ihnen ge wählte Form des Briefwechsels verletzt zu werden. Ich bitte hierüber um Aufklärung. Antwort: Die Erledigung kurzer Fragen durch unmittelbares Anschliessen der Antwort und Rücksendung des ganzen Schrift stücks ist eine sehr zweckmässige Art des schriftlichen Verkehrs. Im Buchhandel ist dieselbe z. B. allgemein üblich. Der Vortheil besteht namentlich darin, dass man stets Frage und Antwort nebeneinander hat. Wer Zweckmässigkeit im Geschäftsleben oben- anstellt, wird daher in solchem Verfahren etwas Verletzendes ebensowenig finden, wie im Weglassen des Respektblattes oder des Wortes »Wohlgeboren in der Adresse. Der Vorwurf der Unhöflichkeit ist um so weniger berechtigt, wenn es sich wie hier um eine vom Absender erbetene und demselben bereitwillig er wiesene Gefälligkeit handelt. Wenn alle Briefkasten-Frage steller, die zunächst nur einen Fahnen-Abzug unserer Antwort auf einem Stück Druckpapier erhalten, Ihre Auffassung theilten, müssten wir einen besonderen Korrespondenten anstellen. 108. Frage: Bitte höflichst um Ihr Gutachten, ob das ein liegende mit B bezeichnete dem mit A bezeichneten Papiere, nach welchem die Anfertigung erfolgen sollte, an Güte und besonders Leimfestigkeit entspricht. Muster B ist das Ausfallmuster, und ich hatte dem Fabrikanten bei Aufgabe der Bestellung die Be dingung gemacht, dass das Papier mindestens ebenso gut sein müsse wie Muster A, was ich jedoch bezweifle. Antwort: Die Ausfällprobe B ist reiner, heller und schöner in der Färbung, auch glätter, dabei ebenso kräftig und leimfest als die Bestellprobe A. 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