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10608 Börsenblatt f. d. Tlschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 241, 15. Oktober 1S07. Kleine Mitteilungen. * Unzulässige Anwendung der Drucksachentaxe. — Die Deutsche Verkehrszeitung schreibt: Einzelne Farbwarenftrmen pflegen ihren Preislisten (Drucksachen) zur Erläuterung des Texles oder zur Bemusterung der Ware Papierstticke beizufügen, die mit einem Aufstrich ihrer zum Verkauf angebotenen Farben versehen sind. Derartige — offene — Sendungen dürfen nach einer Ent scheidung des Reichspostamts zur Versendung gegen die ermäßigte Taxe für Drucksachen nicht zugelafsen werden, weil die Farben aufstriche, gleichviel ob sie mit der Hand oder unter Verwendung einer Maschine hcrgestellt sind, als Proben gelten, die Versendung mithin nur als Warenproben erfolgen kann. Ebensowenig ist es zulässig, durch Druck hergestellte Geschäftsempfehlungskarten, mit denen ein bedruckter Blech- oder Aluminiumstreifen vereinigt ist, gegen die Drucksachentaxe zu befördern. Die Ansicht der Versender, daß derartige Sendungen als Vereinigung von zwei Drucksachen zu gelten hätten, ist als irrig zu bezeichnen, weil bedruckte Blech- usw. Stücke nicht zu den Drucksachen im Sinne des Z 8 PO. gehören. Die Papierzeitung, der wir diese Mitteilung entnehmen, be merkt dazu: Die Unsicherheit darüber, wann eine Drucksache zur Warenprobe wird, bildet eine ständige Beunruhigung der Ver sender, sowie der Drucksachen-Hersteller. Sie kann nur aufhören, wenn die Postbehörde endlich den Wunsch des Publikums und der Geschäftskreise erfüllt, daß Warenproben wie Drucksachen be handelt werden. * Ausstellung von alten Bucheinbänden und Bunt papieren« — Das Deutsche Buchgewerbemuseum in Leipzig hat in den beiden Erdgeschoßsälcn des D eutschen Buchgewerbe hauses eine Ausstellung veranstaltet, die der Buchbindekunst der alten Meister gewidmet ist. Die Ausstellung umfaßt Einbände und Buntpapiere. Den Grundstock der Einbandabteilung bildet die kostbare Sammlung, die Herr Stadtrat Or. msä. Becher in Karlsbad mit viel Geschmack und Wissen zusammengetragen hat. Einzelne Bände sind von der Kgl. Bibliothek in Dresden, der Landesbibliothek in Kassel, der Universitätsbibliothek und der Bibliothek des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig, und andern Sammlungen beigesteuert. Man erhält einen be quemen Überblick über die Geschichte des neuzeitlichen Bucheinbands, von den Anfängen zu Gutenbergs Zeit über die Höhe der Re naissance-Arbeiten für Grolier und Maioli, für die französischen Könige, für Kurfürst August von Sachsen von seinem Hosbuch- binder Jakob Krause bis zu den Ausläufern im neunzehnten Jahrhundert. Die Akademie für graphische Künste und Buchgewerbe zu Leipzig hat die Aufgabe übernommen, einige Richtlinien für das moderne Schaffen zu geben. Vom 21. dss. Mts. ab findet jeden Sonnabend pünktlich um 11 Uhr eine öffentliche Führung und im Anschluß daran die Vorführung der Buntpapierverfahren durch Angehörige der Leipziger Akademie statt. Ein kurzgefaßler Führer, der die Hauptsachen aus Geschichte und Technik gibt, befindet sich in Vorbereitung. Die Ausstellung, die Wochentags von 9 Uhr an bis zum Eintritt der Dunkelheit und Sonntags von 11 bis 4 Uhr bei freiem Eintritt geöffnet ist, wendet sich nicht nur an Fach leute der Buchgewerbe, sondern auch an alle diejenigen, die Bücher lieben. Im Saale der alten Drucke sind neu ausgestellt graphische und buchgewerbltche Arbeiten von Professor Gustav Kampmann in Karlsruhe. Pers onalnachrichten. * Genehmigung zur Ordensannahm«. — Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen hat unter dem 10. d. M. zu genehmigen geruht, daß der Verlagsbuchhändler Herr vr. jur. Carl Kirchheim in Mainz das ihm verliehene päpstliche Ritterkreuz vom Heiligen Grabe annehme und trage. * Gestorben r am 11. Oktober der Reichstags- und Landtagsabgeordnete Friedrich Dasbach, Gründer und langjähriger Leiter der Paulinus-Druckerei in Trier, die im Jahre 1903 in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung umgewandelt wurde. Der Verstorbene hat dem Börsenverein als Mitglied an gehört. Sprechsaal. (Ohne Verantwortung der Redaktion: jedoch unterliegen alle Einsendungen den Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblatts.) Bube, Die ländliche Volksbibliothek. In Nr. 220 des Börsenblatts wird dem Buchhandel -Bubes Ländliche Volksbibliothek- ausdrücklich empfohlen. Auf Seite 10 des genannten Werks steht nun wörtlich: -Wenig leistungsfähige Bibliotheken finden Rat und Hilfe bei der -Gesellschaft für Verbreitung von Volksbildung« (Berlin klIV. 21, Lübeckerstr. 6). Dieselbe begründet und unterstützt Bibliotheken je nach den Jahresbeiträgen von 6, 10, 12 oder 1b ^ mit Büchern im Werte von bezw. 75, 120, 150 oder 200 Sie gibt auch Sammlungen im gleichen Wert als Wanderbibliotheken gegen die vorgenannten Jahresbeiträge leihweise ab und tauscht sie all jährlich um. Die Bücher sind aus dem Katalog der Gesellschaft auszuwählen und können von dem Bibliothekar selbst zusammen gestellt werden; doch muß dieser für die zu treffende Auswahl selbst eine tüchtige Literaturkenntnis besitzen, um für seine Leser geeignete Bücher zu erhalten. In dem Vereinsorgan »Volks bildung- werden von Zeit zu Zeit weitere Bücher angezeigt, die teils unentgeltlich, teils gegen einen Kostenzuschuß an die Be werber versandt werden. Da diese zur freien Verfügung ge stellten Bücher meist gebrauchte, zurückgestellte oder aus dem regu lären Buchhandel zurückgezogene Exemplare sind, so ist natürlich eine sehr sorgfältige Auslese nötig. Neue Bücher werden nur ge bunden geliefert. Tritt die Bibliothek aus der Gesellschaft aus, so können die gelieferten Bücher zurückgegeben, aber auch gegen eine mäßige einmalige Entschädigung, die nach der Gesamt summe der Beiträge und nach der finanziellen Lage der Bibliothek bemessen wird, der Bibliothek als Eigentum ver bleiben. — Ähnliche Vorteile gewährt die Schriftenoertriebsanstalt, Abteilung Zentralverein für Gründung von Volksbibliotheken (Berlin 81V. 13, Alte Jakobstraße 129). Gegen Zahlung eines Jahresbeitrags von 6 ^ für mindestens vier Jahre wird bei der ersten Beitragszahlung eine vom Zentralverein zusammengestellte Sammlung von SO gebundenen Büchern als Eigentum des Mit glieds unfrankiert geliefert. Nach weitern vier Jahren kann die Sammlung um 50 Bände vermehrt werden, sofern das Mitglied die Beiträge für vier Jahre zahlt. Von den 14 Sammlungen zu je SO Bänden kann eine beliebige ausgewählt werden; auch können gegen einen entsprechend höhern Jahresbeitrag sofort mehrere Sammlungen geliefert werden. Eine nach eignem Er messen getroffene Auswahl aus verschiedenen Sammlungen ist für diesen Zweck leider nicht statthaft. Die Kollektionen stehen auf evangelischer Grundlage; doch sind für konfessionell gemischte Gemeinden andere Sammlungen vorgesehen.- — Also der Sortimenter soll ein Buch vertreiben, das den Bibliotheken empfiehlt, bei Einkäufen sich an die -Gesellschaft für Verbreitung von Volksbildung- und den »Zentraloerein für Gründung von Volksbibliotheken- zu wenden. Auf die Be dingungen dieser beiden Anstalten mache ich besonders auf merksam! Karl Cludius i. Fa. Cludius L Gaus in Berlin. Leihbibliotheks-Einbände. Bitte an die Herren Verleger! Wäre es nicht möglich, daß beim Erscheinen von Romanen und sonstiger Leihbibliothekslektüre gleich eine Anzahl Exemplare den entsprechenden billigen Bibltothekseinband erhielte? Es ist eine richtige Kalamität, ehe man die Bände vom Buch binder zurück erhält, besonders in Provinzstädten. Mitunter ver gehen 3—4 Monate, so daß die Bücher nicht mehr als neue aus geliehen werden können. Ferner steht oft der Preis dieses Ein bandes in keinem Verhältnis zur Qualität. Vielleicht läßt sich ein einheitlicher Einband Herstellen, eventuell dürfte sich wohl auch das Barsortiment für die Sache interessieren. Um Aussprache bittet Naumburg a. S. Ernst Schüler.