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r. rdorl. ll.r. skn" rüsrl rn 24. 'S- inst. cri k?—»l > " > > - - — Erscheint Dienstags, Donnerstags und Sonnabends abends. Bezugspreis: monatlich 40 Hfg., zweimonatlich 80 pfa., vierteljährlich 1,20 Mark. O Einzelne Nummer 10 pfg. O l, - S Unterhaltungs- und Anzeigeblatt Wochenblatt und Anzeiger Neueste Nachrichten Bezirks- und General-Anzeiger 8 > -- > > 11 Annahme von Anzeigen bis spätestens Mittags 42 Uhr des Lrscheinungstages. Preis für die Spaltzeile ;o pfg. Zeitraubender und tabellarischer Satz nach besonderem Tarif. Bei Wiederholungen Preisermäßigung. S Ü Nit wöchentlich erscheinender Sonntagsbeilage „Illustriertes Unterhaltungsblatt", sowie der abwechselnd erscheinenden Beilagen „Handel und Wandel" „Feld und Garten", „Spiel und Sport" und „Deutsche Mode". Druck und Verlag von Hermann Rühle in Groß-Dkrilla. Für die Redaktion verantwortlich Hermann Rühle in Groß-Dkrilla. Na. 129. Sonntag, den 25. Oktober 1908. 7. Jahrgang. hie betten vruclt' n te »erichte ,-Listen en rzeigen e chnisse ste hl- kunden gen »S ar. » abl >!k ünrvsncl ttikttla. Sonntag, den 25. d. M., nachmittags 3 Uhr, sollen eine Anzahl Erdhausen, die bei der Reinigung des Straßengrabens entlang der Lomnitzer- Elraße gewonnen worden find, gegen sofortige Bezahlung öffentlich meistbietend Versteigert »erden. Treffpunkt der Bieter „Lüttners keslnurant." Ottenüork-Uorkräork, am 21. Oktober 1908. Der Gemeindevorstand. Wegen Reinigung bleiben die Geschäftsräume des hiestg-n Gemeindeamtes Montag, den 26. Oktober 1908 geschlossen. Ottenckork-filomtrckork, am 21. Oktober 1908 Der Gemeindevorstand. Schöffen- und Gefchworenen-Urliste. Vom 23. Oktober d. I. ab. liegt die hiesige Schöffen- und Geschworenen-Urliste fürs laufende Jahr eine Woche lang im hiesigen Gemeindeamt während der üblichen Geschäftszeit ju jedermanns Einsicht aus. Vom Zeitpunkt der Auslegung an bis zum Ablaus der Aus- KgungSfrist können gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Liste schriftlich oder zu Protokoll Einsprachen erhoben werden. Zugleich wird au» die unten wörtlich beigefügten Bestimmungen der AH 31. 32. 33. 34, 84, 85 des D. GerichtSoerfassungSgesetzes und d^S 8 24 des S. Gesetzes vom 1. März 1879, Bestimmungen zur Ausführung dieses Gesetzes enthaltend, verwiesen. Ottenäork-I^lopitraoi-s, am 22 Oktober 1908. Der Gemeindevorstand. Anlage Zu 8 i. 3. Gerichtsverfaffungsgesetz vom 27. Januar 1877. H 31. Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. A 32. Unfähig zu dem Amte eines Schöffen sind: k Personen, welche die Befähigung infolge strafgerichtlicher Verurteilung verloren haben. 2- Personen, gegen welche das Hauptverfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens er öffnet ist, daS die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder der Fähigkeit zur Be kleidung öffentlicher Aemter zur Folge haben kann; 3. Personen, welche infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen be schränkt sind. A 33. Zu dem Amte eines Schöffen sollen nicht berufen werden: 1. Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste des dreißigste Lebensjahr nach nicht vollendet haben; 2. Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste den Wohnsitz in der Gemeinde noch nicht volle zwei Jahre haben; 3. Personen, welche für sich oder ihre Familie Armenunterstützung aus öffentlichen Mitteln empfangen oder in den drei letzten Jahren, von Aufstellung der Urliste zurückgerechnet, empfangen haben; 4. Personen, welche wegen geistiger und körperlicher Gebrechen zu dem Amte nicht geeignet sind; 5. Dienstboten. ß 34. Zu dem Amte eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden: 1. Minister; 2. Mitglieder der Senate der freien Hansestädte; 3. Reichsbeamte, welche j-derzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; 4. Staatsbeamte, welche auf Grund der Landgesetze jederzeit einstweilig in den Ruhestand ver setzt werden können; 5. richterliche Beamte uns Beamte der Staatsanwaltschaft; 6. gerichtliche und polizeiliche Vollstreckungsbeamte; 7. NebgionSdiener; 8. Volksschullehrer; 9. dem aktiven Herre oder der aktiven Marine angehörende Militärpersonen; Die Landesgesetze können außer den vorbezeichneten Beamten höhrere Verwaltungsbeamte bezeichnen, welche zu dem Amte eines Schöffen nicht berufen werden sollen. H 84 Das Amt eines Geschworenen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. 8 85. Die Urliste für die Auswahl der Schöffen dient zugleich als Urliste für die Aus wahl der Geschworenen. Die Vorschriften der 88 32 bis 35 über die Berufung zum Schöffenamte finden auch das Geschworenenamt Anwendung. Gesetz die Bestimmungen zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 rc. enthaltend, vom 1. März 1879- 8 24 Zu dem Amte eines Schöffen und eines Geschworenen sollen nicht berufen werden: 1. dis Abteilungsvorstände und vortragenden Räte in den Ministerien; 2. der Präsident des Landeskonsistoriums; 3. der Generaldirektor der Staatsbahnen; 4. die Kreis- und Amtshauptleute; 5 die Vorstände der Sicherheitspolizeibehörden der Städte, welche von der Zuständigkeit der Amtshauptmannschaften ausgenommen sind. OerLliches und Sächsisches. Vttendorf-Mkrilla, den 24. Oktober 1903. — Heute, Sonntag, den 25. Oktober, soll die Anmeldung der diesjährigen Konfirmanden durch deren Eltern erfolgen und zwar sofort "ach Beendigung des Gottesdienstes, der als ÜNe Eröffnungsfeier dienen soll, gleich in der Kirche selbst, da das Pfarrhaus für die große Zahl der Anmeldenden nicht genug Raum und Sitzgelegenheit bietet. Die Männer nehmen Vie bei den Kommunionfeiern, auf den vorderen sänken im Schiff der Kirche rechts Platz; di- Frauen links. Die Taufzeugnisse für die auS- Ivärts Geborenen sollen mitgebrachi werden. O Der MännergesangveUn August Walther Und Söhne ladet, wie aus dem Jnseratent-il "erliegender Nummer e: sichtlich, die aktiven Und passiven Milglieder nebst den Ang-Hörigen in dem heute im Guslhof zum schwarzen Noß ^ottfindendem Vergnügen zu recht zahlreicher Beteiligung «in — Aus den beule Sonntag im Gasthofe inm Hirsch stotifiadenden Vorlrag des Herrn Markert machen w r unsere Leser ganz besonders "Ufmerksam und veröffentlichen nachstehend -inen Bericht aus der „Zeituna für das Meißner Hochland und die lüdliche Laußitz" über sein ^lust >ten in Neustadt am 24 September 1908: Heustadt. Reges Interesse hatten die von Herrn Schriftsteller Borkert-Nanndorf am Montag und Dienstag im Gesellschaftöhause gehaltenen populär-wissenschaftlichen Vorträge Zweckt und mit ungeteilter Aufmerksamkeit ^lgkn die Hörer den aufkiärenden und be ehrenden AuSiührungeu des Redners, d e in M)st angemessner und sachlicher Form am Montag für Damen und am Dienstag für Herren gegebm wurden. Sie behandelten u a. auch der heutigen Zeitrichtung vollkommen an- ^Prßte Gegenstände, als: Frauenfraae, Jugend- ^Erung, 8 175 usw. Die äußerst nützlichen lehrreichen Ausführungen und Winke, die der Redner aus allen in seinem Vortrage ge streiften Gebieten zu geben mußte, dürsten für viele Hörer von unschätzbarem Vorteile gewesen sein, vorausgesetzt, daß sie auf fruchtbaren Boden gefallen sind. Die Vortragsabende b schloß du Vorführung einer großen Anzahl von Licht- bildern, die als treffliche Erläuterung des Ge hörten dienten Im Anschluß hieran sei noch mals an die Vortragsfolge, welche der hiesige Naturheilverein diesen Winter veranstaltet, erinnert und gleichzeitig bemerkt, daß die an gesetzten Themata als wertvolle Ergänzung des von He,rn Borkeit Gesagten gelten können, /X Am vergangenem Mittwoch Abend hielt der hiesige Gesangverein Gemischter Chor im Gasthof zum Hirsch einen Theater-Abend ab, bei welchem zwei Einakter zur Aufführung kamen. Von allen Mitwirkenden wurde sehr gut gespielt und erzielten die zur Aufführung gebrachten Stücke unter dem sehr zahlreich er schienenen Publikum große Heiterkeit und ernteten die Spieler reichlichen Beifall. Ein flotter Ball hielt die Theaterbesucher bis in die Morgenstunden fröhlich beisammen. Dresden. Im Keller des Grundsücks Nürnberger Straße 26 beging gestern nachmittag ein Schlossergehilse beim Einbinden einer Gas uhr die Unvorsichtigkeit, ein offenes Licht zu verwenden. Das ausströmende GaS entzündete sich infolgedessen, wodurch ein großer Schrank, eer 17 Gasuhren enthielt, in Brand geriet. Die Feuerwehr, die mu einer Schlauchleitung ein riff, mußte ihre Tätigkeit auf das Ablöschen des Schrankes beschränken. DaS Abst llen der Gasleitung erfolgte durch Beamte der Gas- inspektion Außer Beschädigungen an Wänden und Decke dürften auch die Gasuhren erheblich gelitten hoben. Großharthau. Ein unglaublich frecher Diebstahl wurde am Sonntag nachmittag 4 Uhr mitten im Orts bei dem Gutsbesitzer Kurze verübt. Während sich ein Teil der Hausbewohner auf einer Kirmes, der übrige Teil aber bei einem Begräbnis im Orte befand« drangen Diebe in die Wohnung. Sie hausten darin entsetzlich. Alles, auch die Möbel, wurden zerschlagen, das Stroh aus den Betten gerissen. Die Diebe erbeuteten 700 Mk. bares Geld, verloren aber bei ihrem Wüten in der Stube 500 Mark, welche später unter der um hergeworfenen Wäsche gefunden wurden. AuS der Lade der Magd nahmen sie 6 Mark. Neben der gänzlich zertrümmerten Lade ließen die Diebe ein Teschin zurück. Anscheinend sind die Verbrecher in zwei Burschen zu suchen, welche sich erst im Dorfe Herumtrieben und spät.r nach der Masseney verschwanden. Pirna. Veranlaßt durch die Lektüre von Kriegs- uud Indianer Geschichten und der sehr zweifelhaften Sherlock-Holmes Geschichten hatte sich eine Anzahl Knaben im Kreuzgarten, ver borgen im dichtesten Gestrüpp und Gebüsch, eine Hütte gebaut, wo sie hausten und auch Streif züge in die benachbarten Gärten unternahmen. In Verlegenheit um Baumaterial kamen sie nicht. Junge Bäume, die an Ort und Stelle gefällt wurden, lieferten die Stützen. Handwerkszeug wurde genommen, wo man es fand Was fragt die „schwarze Schlange" und der „aroße Falk" nach dem Eigentumsrecht? Sie führten von dort aus Krieg untereinander und lagen in steter Fehde mit den Feld und Gartenbesitzern, mit denen sie die Ernte teilen wollten. Schließlich aber bemerkte die Polizei den „Wigwam" und zerstörte ihn. Mit knapper Not entgingen die jugendlichen Helden der An zeige wegen Diebstahls, eine Warnung für sie, auch beim Spiel das Eigentum des Nächsten zu achten. Bautzen. Da in letzter Zeit wiederholt Beschwerden darüber geführt worden sind, daß durch das immer mehr überhandnehmende Diabolospiel auf den öffentlichen Straßen und Plätzen die- Pasianten gefährdet und belästigt werden, hat sich der hiesige Stadtrat veranlaßt gesehen, das Diabolospiel auf den öffentlichen Straßen und Plätzen der Stadt Bautzen zu untersagen- Königstein. Hier fiel am Mittwoch ein angetrunkener Arbeiter in die Elbe. Er wurde wieder herausgezogen, doch stellte der Arzt den eingetretenen Tod fest. In der Leichenhalle aber — erwachte der angebliche Tote gestern früh wieder und begab sich zum Totenbettmeister, der für seine Ueberführung ins Krankenhaus sorgte. Demitz-Thumitz. Die Kälte in der Nacht zum Dienstag hat bereits ein Opfer gefordert. Der in Schmölln wohnhafte, 1858 geborene Steinarbeiter Ernst Schwarz ist Dienstag früh tot aufgefunden worden. Er ist am Montag abend von seiner Arbeit abgetreten, vermutlich hingefallen und nach ärztlichen Ausspruch erfroren. Chemnitz. Von einer Anzahl hiesiger Firmen waren einem 35jährigen aus Elberfeld stammenden Uhrmacher Uhren im Gesamtwert von 800 Mark zur Reparatur übergeben worden. Der Uhrmacher verpfändete die sämtlichen Uhren und gab das erlöste Geld aus. Der unredliche Geschäftsmann wurde verhaftet. Hohenstein-Ernstthal. Vom Unglück schwer heimgesncht wurde die Familie des Ziegel trägers Albin Reinhold. Dieser wurde vorige Woche auf dem Bahnhofe Siegmar bei der Heimkehr von der Arbeit von einem Personen zuge überfahren und schwer verletzt, sodaß ihm der linke Arm bis zur Schulter amputiert werden mußte. Jeßt ist auch seine Frau, die infolge des Schrecks über das plötzige Unglück ihres Mannes schwer krank geworden war, gestorben, sodaß die drei hinterlassenen schul pflichtigen Kinder gegenwärtig ohne Ernährer sind. Lichtentanne. Wieder aus der Haft ent lassen wurde der seit einigen Tagen wegen eines angeblich an der Frau eines ihm befreundeten Bergarbeiters verübten Sittlichkeitsverbrechens verhaftete Hüttenarbeiter Deutsch aus Pest, da, von einem Verbrechen nicht die Rede sein kann