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Frrnfdrrchrr? «a« »< an» »I, wdni» i«m» «»,1 ««, «An,»««, 10 »ch»ar,«<>»«ra VradiantchM, V-Ni^nd »i«nm»Irm I alnz«I>rii.4ln»a-m« >ür di« am Nachmittag «gchvn»nd« I Nammer di, aormittag« 0 Uhr in dm Laiip «„schifte- t strllm Mn« Srmiidr I«r dl« «ufnahm» der Nnzetg« I am «,ra«Ichri«dm«n lag, I»«>« an d«lllmmi«r Still« I wird nicht g«g«dm, auch nicht Ilir dl« MchttMtt d«r dnrch > grmlar«ch«r aal,»,«*«"'» Nnz»l„n. — Für Rückgabe «n- I orrlaagi ringelandirr Schrillste»» ildernlmmt dl« Schrift- I lellnng dein« Neraniworiung. — Unterdrrchnnam d<» S». I IchiftÄreiriebm togrlindm drin«Ansprl>ch«. Bet Zahlung». I »er,», und Soadur, „Um Naball» al» nicht „relndart. 0an»lg«lch1ltd»«N«» i»! Un«. Li knitz, Schnmdmg j Schwarz«nd«rg. Nr. 282. Dienstag, den 4. Dezember 1928. 81. Iahrg. Amtliche Anzeigen. Aue. Ein Damensahrra- ist im August ds. Is. hier als gefunden abgeliefert, aber noch nicht abgeholt worden. Interessenten können Auskunft dar- über in der Polizeiwache erhalten. Ane, 30. November 1928. Der Rat der Stadt — Polizeiamt. Steuerkalender für Dezember 1928. 1. Dezember 1928: Biersteuer auf Monat November 1928 Zahlstelle: Stadtsteueramt. 5. Dezember 1928: Steuerabzug vom Arbeitslohn für November bezw. für die Lohnzahlungen in der Zeit vom 16. bis 30. Nov. Die Ablieferung muß, wie allmonatlich, voll ständig sein. Zahlstelle: Finanzamt. 5. Dezember 1928: Einreichung der Lohnsteuer-Anmeldung für die im November einbchaltcnen Lohnsteuern und Versiche rung nach bestem Wissen und Gewissen. Die Anmeldung kann auch auf den Postabschnitt gesetzt werden. Sind Lohnsteuer- betrage nicht einzubebalten gewesen, so ist eine Fehlmeldung einzureichcn. Eiuzurcichen beim Finanzamt. 5. Dezember i928: Mielzinssteuer auf Monat Dezember 1928. Zahlstelle: Stadtsteueramt. 6. Dezember 1928: Ncalschulgeld für Dezember 1928. Zahlstelle Stadtsteueramt. 15. Dezember 1928: Dritte Nate Gewerbesteuer und ge meindliche Zuschlagsteuer aus das Rechnungsjahr 1928 nach dem zugcstcllten Steuerbescheid für 1928. Zahlstelle für Schwar zenberg: Stadtsteueramt. Zahlstelle für Grünhain, Johann georgenstadt und Lauter: die gemeindlichen Hebestellen. Zahl stelle für die übrigen Gemeinden: Finanzamt. 15. Dezember 1928: Wasserzinsvorauszahlung für No vember 1928. Zahlstelle: Stadtsteueramt. 20. Dezember 1928: Steuerabzug vom Arbeitslohn für Lohnzahlungen in der Zeit vom 1. bis 15. Dez. 1928, sofern der Gesamtbetrag 200 NM. übersteigt. Zahlstelle: Finanzamt. Innerhalb einer Woche nach Fälligkeit: Steuerabzug vom Kapitalertrag. 3 Tag« vor Ablauf der Gültigkeit der Steuerkarten für di« Kraftfahrzeuge Erneuerung derselben beim Finanzamt vor. nehmen. Die Stcuerabzugsbelege für 1928 sind bis zum 15. Ian 1929 an das Finanzamt einzureichen. Da eine Fristverlängerung grundsätzlich nicht gewährt werden kann, erscheint es ratsam, mit den vorbereitenden Arbeiten schon jetzt zu beginnen. Die erforderlichen Vordrucke (Bescheinigung, Ueberweisungsblatt) können unentgeltlich beim Finanzamt entnommen werden Schwarzenberg, am 30. November 1928. Finanzamt. Stadtsteueramt SMUsche Sparkasse Grünhain. Die gemäß der Verordnung des Ministeriums des Innern vom 3. August 1928 nach dem Stande vmn 1. Oktober 1928 aufgestellte vorläufige Ueber sicht über die Aufwer tungsmasse, nach der sich vorläufig eine Auswertungsquote von 31 Prozent berechnet, liegt bei unserer Kasse bis zum 30. Dezember 1928 zur Einsichtnahme aus. Grünhain, den 1. Dezember 1928. Die Sparkassen-Verwaltnng. Einstellung -es Wirlschaslskampses. Dienslag Wiederaufnahme der Arbeit. Vor dem neuen Schiedsspruch. Zustimmung der Gewerkschaften. Essen , 2. Dez. Der Deutsch «Metallarbeiter- verband hat mit 25 gegen 14 Stimmen der Bestellung Severings als Schlichter lm Eisenkonflikt zngestimmt. Nachdem nun die freien Gewerkschaften dem Vorschläge ver Reichsregierung zugestimmt haben, einen Schiedsspruch des Innrnmtnistsrs anzuerkennen, ist das Kabinett wieder einmal gerettet. Sein Bestand hing ziem lich 48 Stunden in der Luft, er war von dem Votum einer Gewerk schaftskonseren z abhängig. Hätte diese, die Zustimmung zu dem Vorschläge verweigert, so wäre die Re gierung Müller erledigt gewesen. So weit haben wir es ge bracht, daß über Sein oder Nichtsein eines Kabinetts ein paar Gewerkschaftler bestimmen. Die sozialistischen Minister tra gen die Schuld an diesen unmöglichen Zuständen, denn sie haben bisher immer Wert darauf gelegt, ihre Abhängigkeit von der Partei zu betonen. Sie irren lieber mit den Massen, lls daß sie den Irrtum bekämpfen. * Das Ansehen der Ministergenossen hat durch die Art der Erledigung des Mirtschaftskampfes nicht zugcnommen. Der Ncichsarbcitsminister Wissest ist besonders blamiert. Sein Schiedsspruch, gegen welchen der Kampf ging, wird auf Knbi- nettsbeschluß hin von einem Dritten nachgcprüft werden. Daß der Dritte auch ein sozialistischer Minister ist, macht die Ange legenheit noch pikanter. Es ist kein Zweifel, daß die Sozial demokratie diese Partie verloren hat, auch wenn sie und ihre Trabanten, die demokratische Presse, noch so sehr Victoria! schreien. * Angesichts des ungeheuren Schadens, welcher durch den fünfwöchigen Wirtschaftskampf hervorgerufen worden ist, muß die Frage gestellt werden, warum das Schlichtungswesen, wie c.s heute besteht, versagen mußte. Die Antwort ist nicht schwer: Solange die Minister Beauftragte ihrer Parteien sind und sie sich als solche aufführen, kann kein Schiedsspruch das M ß derjenigen Unparteilichkeit aufweisen, das un bedingt verlangt werden muß. * Man ist bereits an der Arbeit, das Haupt Severings mit Lorbeer zu schmücken, weil er es übernahm, das Urteil seines Genossen Wissest nachzuprüfen. Schon heute kann man vor aussagen, daß der neue Schiedsspruch sich auf der mittleren Linie zwischen dem, was Wissell bewilligte, und dem früheren Zustande bewegen wird. Wer nun meint, daß dann die freien Gewerkschaftler sich gegen ihr Mitglied Severing auflehncn würden, irrt sich. Der Genosse Minister wird sie entschädigen. Zat er doch, was viel zu wenig in der Oeffentlichkeit bemerkt worden ist, erst vor kurzem im Reichstag erklärt, daß das Keich die „Bildungsarbeit" der Gewerkschaften durch Geld mittel fördern müsse. Das bedeutet nichts anderes, als die Unterstützung der freien (Gewerkschaften durch die Mittel der Steuerzahler, also einen neuen Stein im Bau der kalten So- ziallsierung. Die Herren in den Gewerkschaftsbüros werden Uber diese'Zusage schmunzelnd quittieren' und sich hüten, gegen so einen braven Minister, der, wenn er wehe tun muß, gleich ein feines Pflaster zur Stelle hat, Sturm zu laufen. D» Essen, 2. Dez. Der Gewerkvrrein deutscher Metallarbeiter (H ir s ch-D un cke ch hat an den Reichskanzler folgendes Telegramm gesandt: Die Konferenz des Gewerkvereins deut scher Metallarbeiter stimmt der Vcrmittlungsaktion der Neichs- regierung zu. Esse». 2. Dez. Der Christliche Metallarbeiter verband sandte an den Reichskanzler folgendes Telegramm: Hauptvorsiand und Bezirksdelegiertenkonferenz des Christlichen Metallarbeiterverbandes stellten heute ihr Einverständnis zu der Stellungnahme der Beauftragten des Verbandes vom 30. November 1928 fest und haben beschlossen, den Vorschlag der Neichsrcgierung für die Beilegung des Eisenkonfliktes anzunchmen. * Wiedereröffnung -er Betriebe. Düsseldorf, 2. Dez. Die Arbeitaebergruppe Nord west teilt mit: Nachdem die beiden Parteien des bis herigen Arbeitskampfes auf Vorschlag des Reichskanzlers ver einbart haben, die endgültige Entscheidung über Arbeitslohn und Arbeitszeit dem Reichsminister Severing zu überlassen, hat der Arbeitgeberverband Nordwest unter Aufhebung der Aussperrung beschlossen, die Betriebe wie der zu öffnen. Die Einstellung erfolgt nach Maßgabe der Detriebsmöglichkeit. Essen, 3. Dez. Durch Anschlag an den Werktoren bezw. durch persönlich« Benachrichtigung werden die Arbeit nehmer im bisherigen Aussperrungsgebiet zur Wieder aufnahme der Arbeit am Dienstag vormittag bei Schichtbcginn aufgefordert. Man hoffe, daß in den ersten Tagen der nächsten Woche alle Betriebe wieder voll laufen. * * * Severing übernimmt die Vermittlerrolle. Berlin, 2. Dez. Der „Sozialdem. Pressedienst" meldet: Der Reichskanzler hat sich am Sonntag abend, als ihm das Ergebnis der Revierkonfercnz des Deutschen Metallarbeiter- berbandes offiziell unterbreitet wurde, sofort mit dem Reichs minister des Innern in Verbindung gesetzt und ihm dasAmt des Vermittlers angetragen. Der Reichsminister dos Innern hat sich bereit erklärt, die ihm angetragene Auf gabe zu übernehmen. Severing wird bereits am Man- tag nachmittag in das Ruhrgebiet obre isen, um sich mehrere Tage an Ort und Stelle über die Situation zu informieren. Der neue Schiedsspruch dürfte kaum vor Ende der Woche gefällt werden. Wie Der Montag mitteilt, wird Minister Severing etwa eine Woche für die Prüfung der Wirtschaftslage der Me- tallindustrie benötigen. Die durch den Schiedsspruch Seve- rings festgesetzten Löhne gelten dann mit rückwirkender Kraft vom Tage der Wiedereröffnung der Betriebe an. Der Unter schied zwischen den neuen Lohnsätzen und den bisher geltenden Lohnsätzen wird nachgezahlt. Die Arbeitgeber haben sich be reit erklärt, ihre Bücher offen vorzulegen. Außerdem wurde grundsätzlich vereinbart, daß der neue Schiedsspruch gleichzeitig die L o h n f r a g e und die A r b e i t sz e i t fra qe umfaßt und nicht nur für eine kurze Frist Geltung hat. Das juristisch« Verfahren vor dem Reichsarbeitsgericht über die' Erklärungen -er Parteien. Der Arbeitgeberverband Nordwest erläßt fol- gende Erklärung: Nachdem das Ncichskabinett wegen der Auswirkungen des Eiscnkonflikts auf die Wirtschaft Vertreter der Arbeit- gebcr und der Gewerkschaften zur Erörterung der Frage, ob und in welchem Sinne sich eine Vermittlunosaktion zur Erledi gung des Konfliktes einleiten ließe, nach Berlin gerufen hatte, haben die Arbeitgeber es für eine Selbstverständlichkeit ge halten. diesem Rufe Folge zu leisten. Sie stimmten der Aufforderung des Herrn Reichskanzler« dahin zu, es sei bei der jetziacn Laae und damit der Unwahr- scheinlichkeit einer unmittelbaren Veritändiayng zwischen den Parteien geboten, daß sich beide Seiten der Autorität einer mit den wirtschaftlichen Verhältnissen des Bezirks vertrauten Persönlichkeit als neutralem Schiedsrichter fügten. Die Arbeit- aeber alaubten. diele Stcllunanahme um so mehr verantworten zu können, als nach dem Wunsche des Neichskabinctts der Schiedsrichter die von ihnen wiederholt angebotene Nachprü fung der Wirtschaftslage des Bezirks nunmehr vornehmen und zur Grundlage seiner Entscheidung machen wird. Auch in der schwierigen Frage der Auswahl dieses Schieds. richtcrs haben die Arbeitgeber naheliegende Bedenken gegenüber den Vorschlägen des Reichskanzlers, Reichsminister Severing mit dieser Aufgabe zu betrauen, zurückgestellt. Sie konnten dies um so eher, als hierdurch erneut der Beweis erbracht wird, daß die in der Oenentlicbkeit vielfach verbreitete Ansicht, der Arbcitskampf bei Nordwcst richte sich gegen die gegen wörtigeRegierung oder gegendieStaats- autorität. eine durchaus unrichtige Unterstel- lu ng sei. Die Arbeitgeber verblieben vielmehr durch die An. nähme des vom Reichskabinett gemachten Vorschlages auf der stets von ihnen verfolgten Linie, die streitigen Arbeitsbedin gungen ihrer Werke nur unter Berücksichtigung der Wirt schaftslage des rheinisch-westfälischen Bezirks geregelt zu sehen." ' Essen, 2. Dez. Zur Vermittlunosaktion der Rcichsregie. rung hat der erweiterte Beirat des Deutschen Metallarbeiter verbandes nach eingehender Beratung der Aussperrung im Ruhrgebiet erklärt: Die Aussperrung, von den Unternehmern unter Verletzung des geltenden Rechtes vorgenommen, ist ein Kampf geaen die Scblichtunasordnung, und ihre Anwendung durch die Regierung ist ein Kamvf geaen das Recht des Staates auf Beeinflussung der Wirtschaft. Daraus ergibt sich für die Neichsregierung die Pflicht, dem Recht und dem Gesetz auch gegen die Unternehmer Geltung zu verschaffen zur künftigen Sicherung des ganzen Rcchtslebens. Nicht nur um die im Schiedsspruch ausgesprochene Lohnerhöhung hat der Deutsche Metallarbcitervcrband den aufgezwungenen Kampf oeführt, sondern zugleich um die Erhaltung dieses öffentlichen Rechtes. Um so mehr mußt« seine Aufgabe von der Neichsregierung an erkannt und unterstützt werden. Die von der Regierung mit- untcrnommene Vermitklungsaktion kann als eine Unter stützung des Rechts nicht anerkannt werden. Für die sich not wendigerweise ersehenden Foloen für das ganze Rechtsleben lehnt der Deutsche Metallarbeiterverband die Verantwortung ab. Weil der Deutsche Metallarbeiterverband d«m in Aussicht genommenen Vermittler, dem Reichsminister Severing, mit dem arößten Vertrauen geaenübersteht, sieht er sich außerstande, die Vermittlunosaktion abzulehnen. In dieser Zwangslage wird aber der Erwartuna Ausdruck gegeben, daß der materielle Inhalt des verbindlich erklärten Schiedsspruches erhalten bleibt. Gültigkeit des vom Reichsarbeitsminister für verbindlich er klärten Schiedsspruches geht weiter, weil die für das ganze Schlichtungswesen grundsätzlich wichtige Frage endgültig ge klärt werden soll. Eg ist aber vereinbart, daß die' Entsteh düng des Reichsarbeitsgerichts auf den Schiedsspruch den der Reichsminister des Innern fällen wir-, in materieller un- juristischer Hinsicht keinen direkten Einfluß haben soll.