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Erzgebirgischer DoMssreund Verlag: C. M. Gärtner, Aue. 1. Beiblatt. »n Ks. sk». 29. >VK -^!Sc»U^L /S§SN tslin »um »ritz. Thalheim. tv « Gedanten )nachtsfest. »erden er- raschungen iv »r bi w Oke zo^K/Ät^SZatt /ün Wart Z^s- Zü^tea Vada/ksonts» Atettea au/ 7>a^r/sontbü»«tenn bü ra ctea ^/»c/rt^oararLZa, cüeall»ernenKerkre von ^otrenencken ZlLstea deste/rea. Za eärsa» btttrlnmren ^zteai von Le/^eSaaKea /aüea <üe 7Ä-aL- b/attc^ erare/a «üoio/i «NLN weiten Lo/rooW taaAsaai aaok Z«c/rt, von cken Zet^aAea, äi «kre oonb«- Z:ne»entZen Konten, reakea rrc^ «o/rroeZ-eock ai//Äea Aocken o/rck Ze§cn »uaZr c/on/ S/att /ün Watt üZrenckn- anc/e^. Z)«^cZr cki«e L^/rLtaaZ taez-ck/r a/e 7ÄZ-a/>L0^ca aut ekae^ Z>»Zren «„/-k'kaaatea orotZremo0LLZrco (7e- aaa/H^ett o/uk 6ZekrZ?or«/)kA^ert tere/itFc^nä/? Aeaujc/rt, >er, Norn, >k^eb bsrsikt, allem 2udsbvi ck Zanäsrsr-IVwke, sogen. gemeinen Wertes haben die Sozialdemokraten eine Lieblingsidee seinerzeit durchgvsetzt. Uebrigens ist die Fest setzung ein überaus diffiziles Kapitel, unter besonderen politischen Verhältnissen ist der Willkür Tür und Tor geöffnet. Was ist gegen diese periodische Grunderwcrbsteuer zu sagen? Zunächst ist sowohl der Name als auch die Begrün- düng einer solch kuriosen Steuer verfehlt Es ist kaufmännisch und wirtschaftlich doch ein großer Unterschied, ob jemand ein Grundstück kauft und anläßlich eines solchen Geschäftsvor ganges eine Grunderwerbsteuer abzuführen hat, oder ob man, weil man noch im Besitze eines Grundstückes ist, eine Grund erwcrbsteuer zu leisten auferlegt bekommt. Bei dem Er werbe eines Grundstückes ist der Käufer in der Lage, alle wirtschaftlichen Fragen und Notwendigkeiten und Steuer lasten an dem Kaufobjekt und seiner eigenen Wirtschaft zu messen. Darnach richtet sich dann der Kaufpreis und die Mög lichkeit des Erwerbes. Ganz anders liegen die Dinge bei der periodischen Grunderwerbsteuer. Die kommt wie der Blitz aus heiterem Himmel. Eie richtet sich nicht nach den wirt schaftlichen Verhältnissen des Steuerpflichtigen, fragt nicht nach den Konjunkturverhältnissen, nicht nach den Schulden des Grundstückes, sondern schätzt den Wert des Steuerobjektes nur nach dem gemeinen Wert und verlangt davon 1 oder 1)- Prozent Stcuerleistung. Für sein Reinvermögen, das man im Laufe des Jahres zu versteuern hat auf Grund des Vcrmögenssteuergesetzes, hat man Doppelsteuer zu zahlen, und für die auf seinen Grundstücken lastenden Passiva hat man ebenfalls Steuer zu zahlen. Weil jemand sein Grund stück innerhalb der letzten 10 Jahre nicht verkauft hat, wird er mit dem hohen Steuerbetrug bestraft. Das klingt absurd in einer Zeit, in der man durch Erbbaurecht und Heimstätten gesetzgebung das Verkaufen von Grundstücken grundsätzlich durch Gesetze und Verträge unterbindet. Ja, die lieben Wider sprüche in der Gesetzgebung! Diese handelt eben nicht aus wirtschaftlichen, sondern aus politischen Programmen heraus. Zusammenfassend kann man sagen: Die periodische Grund erwcrbsteuer ist eine rohe, brutal wirkende Steuer, die nur substanzvcrkümmernd wirkt und ein Mittel zur kalten Sozia lisierung darstcllt, sic soll dazu dienen, allmählich das immobile Prmatvcrmcgcn in die öffentliche Hand hinül>er zu führen. Wie liegen die Dinge hier politisch? Die Frage der periodischen Grunderwcrbsteuer ist sowohl im Ncichsfinnnz- ministcrium, als auch im Neichskabinett besprochen worden. Bei der Besetzung des Ncichsfinanzministerpostens durch einen Sozialisten kann man freilich von feiten der obersten Vcr- waltungsspitze irgendwelche Schritte nicht erwarten. Er wird die Initiative zweifelsohne allein dem Reichstag überlassen. Da sowohl von einer bürgerlichen Landtagsfraktion in Sach sen, als auch im Reichstag selbst Anträge auf Beseitigung dieser untragbaren Steuer vorliegen, so ist mit einer baldigen Regelung, und hoffen wir, mit einer baldigen Beseitigung der periodischen Grunderwcrbsteuer zu rechnen. Seit dem 9. November 1918 leben wir in einer Krisis des Eigentums. Eie ist ein Merkmal des wirtschaftspolitischen Denkens in Europa. Radikal ist das Privateigentum durch die Leninsche Politik in Rußland beseitigt, in den übrigen revolutionären Ländern Europas tritt uns dieser Vorgang in langsamerem Tempo entgegen. Wenn in dem Artikel 153 unserer neuen Reichsverfnssung gesagt wird, daß der Inhalt und die Grenzen des Eigentums sich aus den Gesetzen ergeben, so wird man sich eben die Gesetze, vor allem aber die Steuer- gesctze daraufhin ansehen müssen, inwieweit sie eigentums feindlich sind oder nicht. Das Gesetz Uber die periodische Grunderwerbssteuer ist ein solches eiocntumsfeindlichcs Steucrgesetz. Es nimmt in keiner Weife Rücksicht auf die allgemeine Wirtschaftslage des Steuerpflichtigen; es will grundsätzlich die Substanz des Eigen tümers treffen. Die periodische Grundcrwerbsstcucr ist ein Teil des Grunderwerbssteucrgesetzes vom Jahre 1919 und damals im Geiste der neuen Eigentumsanschafsung mit der Verfassung entstanden. Aeußerlich wollte man die Bcsitzmechsclabgabcn im Deutschen Reiche einheitlich regeln, innerlich benützte man die Gelegenheit, einen substanziellen Angriff auf das Privat eigentum, in Sonderheit auf das immobile Vermögen zu machen. Als etwas anderes kann der 8 10 des Grunderwerbs- steucrgesetzes nicht anaesprochen werden. Während das Gesetz, das in seiner jetzigen Fassung vom 11. März 1927 stammt, die Steuerverhältnisse beim Ucbergange des Eigentums an in ländischen Grundstücken regelt, wird in 8 10 bestimmt, daß die Steuer auch erhoben wird, wenn bei inländischen Grundstücken, die im Eigentums von Perkonenvereiwaungen, Anstalten oder Stiftungen aller Art oder für diese im Eigentum einer natür lichen Person zu treuen Händen stehen, zwanzig Jahre seit der Bindung oder dem Erwerb verstossen sind. Unter Per- sonenvercimgunaen sind jede Art von Gemeinschaften zweier oder mehrerer Personen zu einem bcstmnnten Zwecke zu ver stehen. Steuerpflichtig sind also alle Gesellschaftsunter- nchmungen, die offene Handclsackcllschast, die Aktiengesell schaft, die G. m. b. H., Genossenschaften, Körperschaften und Iweckverbände, auch Handels- und Gewerbckammern, die Erben gemeinschaft, Einzclfirmen. Die periodische Grunderwerbssteuer wird im Prinzip aller 20 Jahre erhoben, nach 8 28,2 jedoch zum ersten Male mit dem 1. Januar 1929 oder tritt an dem späteren nach dem In krafttreten des Gesetzes liegenden Tage ein, an dem ein zehn- jähriaer Zeitraum seit dem Erwerb abläuft. Von größter Wichtigkeit für die Beurteilung der ganzen Situation ist, daß der Steuer der gemeine Wert zugrunde gelegt wird. Der gemeine Wert wird durch den Preis be stimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Be schaffenheit des Gegenstandes bei einer Veräußerung zu er zielen wäre. Dieser ist durchaus nicht identisch mit dem Ein- hcitswert oder mit dem Buchwert. Mit der Einsetzung des A Oerttiche Angelegenheiten. D Aooemberwetter. Die trübselige Novemberstimmung der Natur am gestrigen Sonntag gab den rechten, Lunkeldiistren Hintergrund zu dem tiefen Ernst des Totengedenktages. Es liegt ein eigenartiger Trott in dem für uns Menschen unwillkürlichen Mittrauern der Natur bei Unglücksfällen, bei trüber Nachricht und beson ders an Tagen wehmütiger Erinnerung. Wir finden leichter Einklang und Gleichklang zum stummen Gedenken, wenn weder Sonne noch Blumen- und Blätterpracht uns umspielen, wenn Novembcrncbel schwer die Fluren drückt, wenn der Spätherbst das wehe Lied vom Sterben auf den kahlkalten Aesten der Bäume geigt, wenn in schier endloser Mühseligkeit der Regen niederrinnt, wenn auf Straßen und Gassen alle laute Fröh lichkeit verstummt ist. So war es gestern am Totensonntag. Aber was tagsüber als tröstliches Mittrauern der toten Welt empfunden wurde, wuchs in der Nacht zum verheerenden Unwetter. Rauh rüttelte der Sturm an Tür und Fensterläden, wild wütete er auf den Marktplätzen, wo er — wie in Schwarzenberg — in langer Reihe die zum Weihnachtsmarkt ausgestellten Bretterbuden auseinanderriß und platt auf die Straßen legte. Dann pfiff die rcgenacpcitschte Windsbraut über die Dächer und Türme hinweg. Manch loser Dachziegel mußte heraus aus seiner unhaltbar gewordenen Stellung und hinunter aufs Pflaster. Was an dürrem Geäst von Bäumen und Buschwerk herab gerissen wurde, erspart dem Gärtner die Schere und Lem Förster den Verdruß. Wir wollen trotz Ler stürmischen Nacht und trotz des naß kalten Montagmorgens herzlich froh sein, daß die November stürme es wieder einmal gnädig mit uns gemeint haben. Was aus anderen Gegenden, von der Waterkant und dem Atlantik an Hiobstpost heute einläuft, läßt die Wetterschäden unseres Bezirks als belanglos und unwichtig erscheinen. (Der Leser des „E. V." findet die vorerwähnten Unwettermeldungen am bewußten Platz der Zeitung.) Immerhin sind solche Regen- sturmnächte, wie -er Totensonntag eine nach sich zog, sehr wohl geeignet, uns auf die späte Jahreszeit aufmerksam zu machen. Rüsten wir also auf den Winter! —Lt. Heber die periodische Grunderwerbsieuer Ein Beitrag zur Krisis -es Eigentums. Don Max Hentschel, M. d. L., Aue. kaie , K-uwvvgscbe t x^vaw-Uen , Kus 381 i. NsendsknsU. uig I90Z. ist (ZLi8 dei' Nr. 27S. 27. November 1928. M breibmsscbine 929 pesulbt. brM ernrbsvli. «such». ieicdiMslkile diel"