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WMMerMMsreM D« .»»»«»dlrggch« «»tt»Ir«und- «gck«In> «Hitch m» »»»nahm« »«» Tog« nach Son»- und ^«lttag«». D«r Preis !»r dl« Z4 mm dr«>I« Colon«! - N»i«h»»i«U« Im ^lmleblalldezlrd »l LV (gamillenanzeigen «ud Slellengelnch« Dedorlllger 15), auswilrls »1. lür dl« SO mm drell« Peill. !«edlamezell« 5», °»-wan- loo. ,llr dl» 90 mm breile am». Lolon«lz«lle LL, auswdris al Reltboplennig. PosilcheC-aonio i Leipzig Nr. irr«. «emrlnde.»ir».aoni« > (>!»», Srzgeb. Nr. 2S. » enthaltend die amtlichen Dekannlmachnngen der Amtshauptmannschast und der Staalsbehdrden in Schwarzenberg, der Staats- u. städtischen Behörden in Schneeberg, Lößnitz. Neustädtel. Grünhaln. sowie der Finanzämter in Aue und Schwarzenberg. Es werden auberdem oervssentlicht: Die Bekanntmachungen der Sladlräte zu Aue und Schwarzenberg und der Amtsgerichte z» Aue und Johanngeorgenstadt. Verlag E. M. Gürtner, Aue, Erzgeb. g-rnsdr-cher' An» 01 und »1, ldbnli! <Amt Auel 44», Schn«»«»« 10, Schwa»,«ndera r»»1. VrahianschrlN! TioMfrrond Au«k»,a«bl»at I Slnz«ia»u-2liinahm« für dl« am Nachmittag <rsch«in,nd« I Nummer dia vormlllags S Udr in den SauplaelchSfts» I stell«». Sln« Bewüdr für dl» Ausnahm« der Anzeigen I am oorgefchrieb«»«» Tag« iowi« an bestlmmler Sleü, I wird »Ich! g«»«den, auch nichl für dl, Nichilgdeii d«r durch I gernsprechir aufgegevenen Anzeigen. — gür Rückgabe UN. I oerlangl elngefandler Schrisistück» üb«r>ttmmi dl« Schrift. I Niiung belne R-ranlworiung. — Unlerbrechungen de, <S«. I lchüfisd°irl»b-, begründen kein« Anfprüch«. Bei Zahlung^ I o«r,ug UN» Nonkur, g,ll«n Rabatt« als »Ich! verelnbarl. I Saupigefchüftüftellen l», Au«. Lübnlv. Schn««b«g m» Nr. 2S2. Freitag, den 26. Oktober I928. 81. Iahrg. Amtliche Anzeigen. Die Gemeinde Schönheide verkündet die amtlichen Ver öffentlichungen und Bekanntmachungen durch Anschlag am Anschlagbrett im Nathause zu Schönheide. Die Veröffentlichungen und Bekanntmachungen, welche die Gemeinde Schönheide in der genannten Art unter Ein haltung der im 8 4 des Gesches, die amtliche Verkündigung allgemeiner Anordnungen der Verwaltungsbehörden betr., vom 13. 4. 1884 vorgeschriebenen Frist verkündet, gelten als allgemein bekannt. 4236 A. Die Amtshauptmannschaft Schwarzenberg. Für die Zeit bis Ende September 1933 sind als Frie densrichter ernannt worden: Privatmann Anton Bretschneider in Schneeberg für den Stadtbezirk Schneeberg: Oberlehrer i. R. Eduard Müller in Neustädtel für Len Stadtbezirk Neustädtel: Schneidermeister Oswald Leonhardt in Niederschlcma für den Gemcindcbezirk Niederschlcma; Iustiznmtmann Franz Limbccker in Radiumbad Oberschlema für den Gemcindcbezirk Radiumbad Oberschlema; Gutsbesitzer Bernhard Rechner in Griesbach für den Ge meindebezirk Griesbach; Kasscnangestellter Richard Lorenz in Zschorlau für den Ge meindebezirk Zschorlau und Burkhardtsgrün; Bürgermeister Karl Paul Triebel in Albernau für Len Gemeindebezirk Albernau; Gutsbesitzer Gustav Gerber in Lindenau für den Gemeinde bezirk Lindenau. Amtsgericht Schneeberg, am 22. Oktober 1928. Freitag, den 26. Oktober 1928, nachm. 2 Uhr sollen im Versteigcrungsraume des Amtsgerichts 1 Drehstrommotor und 2 Lederklubsessel meistbietend gegen sofortige Barzahlung ver steigert werden. Der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Lößnitz. Auch Sachsen fordert Sicherungen. Berlin, 24. Okt. In der heutigen Sitzung der Länder- konfercnz brachte der sächsische Ministerpräsident Heldt zu den Anträgen der Neichsregierung zur Neichsreform folgen den Antrag ein: Der Ausschuß nimmt von der Erklärung der Neichsregie rung Kenntnis und bemerkt zu 8 7 folgendes: Das Reich ist. in der Schaffung reichseigener Verwaltungs zweige über das erforderliche Maß bereits hinausge« gangen. Die Aufgabenverwaltung erscheint nur dann ge-. eignet, dieser Entwicklung schon jetzt cntgegenzuwirken, wenn Sicherheit gegeben wird, daß der gegenwärtige Besitzstand der Länder an eigenen Aufgaben erhalten bleibt und überdies einzelne Berwaltungszweige des Reiches in Aufgabenverwaltungen um gewandelt werden. Gleichzeitig muß Vorsorge getroffen werden, daß den Län dern genügend Bewegungsfreiheit und Verantwrotlichkeit in der Aufbringung von Mitteln gewahrt bleibt. Für die Ge samtreform Les Reiches behält sich jedes Mitglied seine Stel lungnahme hierzu vor. Mageres Ergebnis der Länderkonserenz. Begräbnis -er Reichsreform in Ausschüssen. Wwerslärröe. Die 25 amtlichen Denkschriften, die dem unglücklichen Dcrfassungsausschuß der Lünderkonferenz bei dem Beginn seiner Sitzungen vorlagen, wurden während seiner drei tägigen Tagung um eine weitere vermehrt. Diese stammte von der Reichsregierung höchstselbst und schuf den Begriff der Auftragsverwaltung neu. Damit soll der Uebergang Ler staatlichen Hoheitsrechte der Länder auf das Reich gewissermaßen überzuckert werden. Aber die süddeut schen Länder und mit ihnen Sachsen rochen den Braten. Sie haben keine Lust, im Reichsparlamentarismus zu versumpfen, und erhoben ihre Stimmen gegen den frommen Betrug. Die bayrische Delegation bekräftigte den Widerstand durch ein energisches N jemals. Das Ergebnis war, wie es vorausgesehen wurde: Zwei Unterausschüsse werden sich mit dem reichlichen Material in diätenverschlingenden Sitzungen amüsieren. Die „beteiligten Kreise" in Berlin, d. h. die Parlamentarier in den unita- ristischen Fraktionen, sind zufrieden. Weil nunmehr an die „praktische Arbeit" herangegangen wurde, und weil vor allem die recht unbeliebten Bemühungen gewisser privater Kreise (z. B. des Bundes zur Erneuerung des Reiches) leichter aus- gcschaltct werden können. Bürokratie und Parlamentaris mus wollen unter sich bleiben. Auf diese Art wird aus der Reichsreform nichts werden. Zu Lieser Prophezeiung bedarf es keiner Sehergabe. * * * Dre Entschließung. Berlin, 24. Okt. Amtlich wird mitgeteilt: Der Ausschuß für Verfassung»- und Verwaltungsreform hat in den letzten drei Tagen Las Problem des Verhältnisses von Reich und Ländern in einer eingehenden Aussprache behandelt und Lie öanptfragcn der Reform zu klären versucht. Er hat be schlossen, zur weiteren Behandlung der Fragen und zur Er zielung von bestimmten Vorschlägen für Lösungen der einzel nen Probleme zwei Unterausschüsse einzusetzen, denen die nachfolgenden Richtlinien überwiesen worden sind: Der Ausschuß nimmt von der Erklärung der Neichs regierung Kenntnis und setzt zwei Unterausschüsse ein. 1. Der erste Unterausschuß hat die Aufgabe, unter der Aufrechterhaltung und der Bildung von leistungs fähigen Ländern über die Frage der territorialen Um gliederung des Reiches, Vorschläge zu machen. Dies gilt vornehmlich für solche Gebiete, die durch Gemengelage einzelner Gebietsteile eine besonders erschwerte und kost spielige Verwaltung haben. 2. Der zweite Unterausschuß hat zu untersuchen, wie eine klare Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Reich und Ländern hergestellt und dauernd gesichert und in welcher Weise der Dualismus zwischen Reich und Preußen behoben werden kann. Dabei ist davon auszugchen, daß dieser Dualismus nicht isoliert, son dern im Rahmen einer Gesamtlösung zu beseitigen ist. Auf gaben, bei denen Lebensfragen des Reiches nicht berührt wer den, sind der Eigenverwaltung Ler Länder zu belassen oder zu übertragen. Derselbe Ausschuß hat weiter festzustellen, ob und wie neben der landcseigenen eine Auftragsverwaltung in dem Sinne geschaffen werden kann, Laß das Reich die Län- dcrregierungen mit der Führung Ler Angelegenheiten der Rcichsvcrwältung beauftragt. Die Entschließung wurde zu Ziffer 1 einstimmig vom Ausschuß gebilligt Zu Satz 3 der Ziffer 2 hat Bayc. fü genden A b ä n d e r u n g s a n t r a g eingcbracht: „Aufgaben, Lie zur Zeil tatsächlich Reichsaufgaben sind, bei denen aber Lebensfragen des Reiches nicht berührt werden, sind der Eigen Verwaltung Ler Länder zu über tragen." Dieser Antrag wurde gegen die Stimmen von Bayern, Württemberg und des Reichsministers Dr. Schätzel ab ge lehnt, worauf Ziffer2 gegen die Stimmen der Genannten angenommen wurde. * * * Beschewene Leute sind zusrisden. Berlin, 24. Okt. Als Hauptergebnis der Länderkonferenz wird in beteiligten Kreisen mit Befriedigung unterstrichen, daß mit der Einsetzung derAusschüsse nunmehr an die praktische Arbeit herangegangen werden kann. Damit ist das von der Reichsregierung zunächst erstrebte Ziel erreicht und die weitere Verfolgung dieser großen Aufgabe in Lie Hände autoritativer Stellen gelegt worden, während sich bisher auch private Organisationen mit diesen Dingen sehr stark beschäftigt haben. Zweifellos hat diese Vorarbeit auch nach der Auffassung der amtlich interessierten Kreise dem Problem sehr genützt. Es mußte aber die Gefahr vermieden werden, daß durch weitere theoretische Befassung privater Stellen Verwirrung entstand. Mit Befriedigung wird auch verzeichnet, daß die in der Entschließung der Neichsregierung enthaltenen wesentlichen Punkte in die Schlußresolution der Konferenz hincingenommen worden sind. Die Entschließung der Neichsregierung selbst wurde mit den anderen Anträgen den Ausschüssen als Material überwiesen. In der heutigen Schlußsitzung hatte Bayern seinen Abändcrnngsantrag ge stellt, uni zu vermeiden, daß sich aus der Auftragserteilung Eingriffe in die Hohcitsverwaltung der Länder entwickeln. Es ist nnzunchmen, daß der bayerische Ministerpräsident den Gedanken seines Antrages bei der Arbeit der Ausscbüsse er neut vorbringen wird. Aber auch auf bayerischer Seite ist man von dem Verlaufe der Verhandlungen durchaus befrie digt und unterstreicht, daß eine eigene Entschließung der Kon- fcrenz Lie Grundlage der kommenden Arbeit bilden wird. * Bayerische Stimmen. München, 24. Okt. Zu den Beratungen der Länderkon ferenz in Berlin schreibt die Staatszeitung u. a.: Alle Vorschläge, die darauf hinauslaufen, den staatlichen Charakter der Länder zu vernichten, sind für Bayern nicht diskutierbar. Wir lassen uns unter keinen keinen Umständen das, was wir an eigenen Rechten als Staat haben, nehmen. Nur unter diesem Vorbehalt kann sich Bayern über den neu aufgeworfenen Begriff der Auf- tragsverwaltung praktisch unterhalten. Die München-Augsburger Abendzeitung erklärt u. a.: Die Bedeutung der Forderung der Einrichtung einer „Austragsverwaltung" in der Entschließung der Neichs regierung ist ganz klar. Sie ist das Ende der cinzclstaatlichcn Hohcitsrechte. Sie bedeutet die grundstürzcnde Aenderung der Weimarer Verfassung im Sinne des Unitarismus. Sie setzt die Neichsregierung und den Reichstag als Auftraggeber der Länder ein, bedeutet also nicht nur den entscheidenden Schritt zur Unitarisierung, sondern auch die bis ins Unerträgliche ausgebante Parlamentarisierung. Der Vorschlag der Neichs regierung bedeutet in seiner letzten Konsequenz das Ende der Länder. Er ist für uns damit auch das Ende der Weimarer Verfassung. Die Bayr. Volkspartei-Korr, schreibt: Es gibt nur einen einzigen bäurischen Standpunkt im Chaos der Meinun gen, die sich als Wegweiser zur Lösung der deutschen Frage anpreiscn: was auch kommen mag, Bayern muß Staat aus eigenem Neckit bleiben, nickt nur ein S-^'n von einem SGctsweien, sondern ein O^'anmmus. der win» ckm eiaenen politischen und kulturellen Aufgaben in Deutschland erfüllen kann. KoaMionsverhandlmtgen. Berlin, 24. Okt. Heute vormittag fanden im Reichstag Besprechungen zwischen Vertretern der Zentrums- fraktion und der sozialdemokratischen Fraktion über die Koalition im Reiche statt. An diesen Bespre chungen nahmen von Zentrumsseite die Abgeordneten Ste ge r w a l d und Esse r, von sozialdemokratischer Seite die Abg. Dittmann, Dr. Breit scheid und Hertz teil. Die Zcntrumsvertrcter machten die bekannten Wünsche nach Sicherung einer Lauerhasten Koalition geltend, wie sie schon Marx auf der Zentrumstagung in Magdeburg am Sonntag vorgetragen hat. Sie wiesen darauf hin, daß über eine Reihe wichtiger Punkte Klarheit geschaffen werden müßte, damit die I Koalition nicht bei der ersten strittigen politischen Frage ge fährdet werde. Von beiden Seiten wurde Lie grundsätzliche Bereitschaft zur Großen Koalition ausgesprochen. parlamentarischen Kreisen wird darauf hingewiesen, Laß eK sich nur um eine e r st e F i! h l u n g n o h m e gehandelt hat, drd von den Beteiligten im übrigen vernbredungsgemäß vertraulich behandelt werden sollte. In Zentrumskrcisen ist man dem Gedanken der Großen Koalition an sich nicht abge neigt, wünscht aber, die Klärung bestimmter Fragen (Panzer kreuzer und Steuerfragcn) zunächst herbeigeführt zu sehen, da rar einer endgültigen Bereinigung dieser Fragen mit einer Dauer der Großen Koalition nicht zu rechnen ist. Die Abstimmung über die Todesstrafe vertagt. Berlin, 24. Okt. Der S t ra fre ch t sa u s s ch u ß des Reichstages vertagte heute die A b st immung über die Todesstrafe bis nach den Verhandlungen über die Sicherungsverwahrung. Schwierigkeiten bei den deutsch-rumänischen Verhandlungen. Bukarest, 24. Okt. In den deutsch-rumänischen Verhand lungen in Berlin sind neue ernste Schwierigkeiten aufgetreten. Von hiesiger Regierungsstelle wird die Schuld Deutschland zugcschoben', doch wird zugegeben, Laß auch Mini sterpräsident Bratianu eine neue Forderung erhoben habe, die die Lage verschlimmert habe. Man rechnet unter Umstünden mit dem Abbruch der Verhandlungen. Infolge dieser neuen Schwierigkeiten ist auch die politische Lage in Rumänien verwickelter geworden. Konnte man bisher an nehmen, daß die Negierung sofort nach Abschluß der Anleihe zuriicktreten werde, so ist es nunmehr fraglich, ob sie nicht schon früher zurückkreten wird, um einer neutralen Regierung Platz zu machen, die versuchen würde, die abge brochenen Verhandlungen mit Deutschland noch zu einem günstigen Abschluß zu bringen. Der Prozeß wegen der Kyritzer Baucrnunruhen. Kyritz, 24. Okt. Ani heutigen zweiten Verhandlungstage wird die Vernehmung der Angeklagten fortgesetzt. Die meisten der zunächst vernommenen Angeklagten geben an, sie hätten sich von der Demonstration entfernt, als mit Steinen geworfen wurde. Sie hätten dieses Verfahren nicht gebilligt, aber sie hätten dennoch längere Zeit in der Menge bleiben müssen, weil das Gedränge zu groß war. Verschiedene Angeklagte be- künden auch, daß Lie Führer der Demonstration, vor allem der Angeklagte Cordes, die Menge nufgcfordcrt hätten, nun zum Katastcramt weiter zu marschieren. Deutlich habe man freilich die Worte der Führer bei dem großen Lärm nicht verstehen können. Berlin, 24. Okt. Nach dem vorläufigen Gesamtergebn,» haben sich für das Volksbegehren „Panzerkreuzerverbot" 1216 501 Stimmberechtigte eingetragen. Die Gesamtzahl der Stimmberechtigten beträgt 41348 994, mithin beträgt der Hundertsatz der Eintragungen 204. An dem Z-itandclommen des Volksbegehrens fehlen somit 7,06 Prozent der Stimm- berechtigten.