Volltext Seite (XML)
L» «»INK«»»»'' M«»k>i >»,»» »U «««»»» »«r —» ««i» «d g«!»««««. D« «r«U ft» »k X mm »r«U, L»I»n«I<>«»v<s«nj«<l, im «ftiMftiftMft M »» <g-ml»m<mvl,m «d S!«llm,ch>», «-»INI«, «»). ««wIN, » »I« dl» w mm KNK p»«l. «NNwm^I« » ««>»» «00. ,„«»»»» K«U» «w«. «.wmlwll» «« «,»«»«« ft»IM»s»«!ft. y»«««»«»«», v«. IW«. »«»«»I« *k»<«»»w» ««, Ei««». Nr. M. M «nlhaliend di« «mNich«» BebannlmachNn,«« der Amisha upl Mannschaft Md der * Staalsbehvrden in Schwarzenberg, der Staals» u. Müschen Beydrden in Schneeberg, Lößnitz. N««Mkl, Srilnhatn. sowl« der Flnanzäml«? in Au» und Schwarzenberg. E» werd«» auberdem verölsenllicht: Die Bekanntmachungen der StadirSt« zu Au« md Schwarz«nb«rg «nd der Amtsgericht« z» Au« und Johanngeorgenstadt. Verlag E. M. Gürtner, Aue, Erzgeb. wird «Ichl«ich »li-l str ft» -UchN^Nt d« dirch Fnnspr»ck»r «ftyM«» LuNom. — Für M»^»« «- verlang «!»-Uand!n SchgM», Id»nil»mN dl« SchNfi» IN!«- »«I« DrnmIwaNmig. — lluiitdrech««« d« »«- s»ft»<«»»<,b«W-d«Kii««»«»r«»». «S»««««». «q» «d Nm,k«r, -Mm «äA« «ft E «nWii. -«^ch»»»»«», w, «w Wd»». Sch««»««, w» Nr. 167. Donnerstag, den 19. Juli 1928. 81. Jahrg. Amtliche Anzeigen. Arbeilnehmerzählung. ' Für die am 1. August d. I. stattfindende Arbeitnehmer» Zählung werden den Gewerbeunternehmern durch die Orts behörden Zählbogen zugefertigt. Die Bogen sind genau aus zufüllen. Sie werden durch die Gemeindebehörden zwischen dem 2. und 5. August abgeholt werden. Die Amtshauptmannschaft Schwarzenberg, 17. Juli 1928. Enteignung von Gettin-e str die Umlegung der elektrischen Starkstromleitung Oelsnitz—Geyct zwischen Niederzwönitz und Gablenz sowie zum Dau eines Umspannwerkes bei Zwönitz und zur Herstellung einer elektrischen Starkstromleitung zum Anschluß dieses Umspannwerkes an die genannte Leitung. Gemäß 8 3 des sächsischen Enteignungsgesetzes vom 24. Juni 1902 wird nachstehende Enteignungsverordnung des sächsischen Gesamtministeriums vom 26. Juni 1928 ver öffentlicht: Enteignungsverordnung. Vom 26. Juni 1928. Auf Grund von 88 1 und 2 des Enteignungsgesetzes vom 24. Juni 1902 (GVBl. S. 153) wird der Aktiengesellschaft Sächsische Werke in Dresden für die Umlegung der elektrischen Starkstromleitung Oelsnitz—Geyer zwischen Niedcrzwönitz und Gablenz sowie zum Bau eines Hauptumspannwerkes bei Zwönitz (auf den Fluren Kühnhaide und Lenkersdorf) und zur Herstellung einer elektrischen Starkstromleitung zum Anschluß dieses Umspannwerkes an die genannte Leitung nach den genehmigten Planen das Enteignungsrecht verliehen. Nach der Verordnung über das Enteignungsrecht für Starkstrom leitungen vom 16. Mai 1923 (GBl. S. 106) ist das abgekürzte Verfahren anzuwenden. Dresden, den 26. Juni 1928. , Gesamtministerium. (Stpl.) (gez.) Heldt, Ministerpräsident. Das Ministerium des Innern hat durch Verordnung vom 29. Juni 1928 die Anwendung des abgekürzten Verfahrens nach 8 67 des Enteignungsgesetzes angeordnet. Bon der Enteignung betroffen werden Fluren in den Gemeinden Lenkersdorf, Niedcrzwöqitz, Gablenz «nd Ober- affalter. Die unterzeichnete Amtshauptmannschaft ist vom Mini sterium des Innern nach 8 35 Abs. 1 des Enteignungsgesetzes mit der Durchführung des Enteignungsverfahrens beauftragt worden. Die geprüften und genehmigten Pläne sowie die Ver zeichnisse der von der Enteignung betroffenen Grundstücks- flächen werden gemäß 88 68, 41 des Enteignungsgesetzes drei Wochen lang bei Ler Amtshauptmannschaft Stollberg zu jedermanns Ein sicht ausgelegt. Während dieser Zeit liegen die Unterlagen auch bei der Bauleitung der Aktiengesellschaft Sächsische Werke in Chemnitz, Dresdner Straße 11, zum Zwecke der Erläuterung und Aus- kunftserteilnug öffentlich aus. Widersprüche gegen die bevorstehende Enteignung oder gegen den Plan sind bei sonst eintretendem Verluste spätestens im Enteignungstermine bei der unterzeichneten Behörde an zubringen. Nebenberechtigte, denen ein dingliches Recht, persönliches Gebrauchs- oder Nutzungsrecht an den betreffenden Grund stücken zusteht, werden aufgefordert, ihre Rechte und die daraus abzuleitenden Entschädigungsansprüche bei sonst ein tretendem Verluste ebenfalls spätestens im Enteignungster min geltend zu machen. Die Beteiligten werden weiter auf dis in 8 27 Abs. 2 und 5 des Enteignungsgesetzes bezeichneten Nechtsnachteile hingcwiesen und darauf aufmerksam gemacht, daß sie solche, nur ihnen bekannte Umstände, aus denen An sprüche auf außergewöhnliche hoho Entschädigungen hergeleitet werden könnten, im Enteignungstermin anzuzeigen haben, ,widrigenfalls diese Uinstlznde bei dtze EntschädiguiMfeststellukg nicht berücksichtigt werden. Enteignungstermin wird noch bekannt gegeben. Stollberg, am 17. Juli 1928. Die Amtshauptmannschaft als Enteignungsbehörde. Versteigerung. Am 19. Juli 1928, nachmittags 3 Uhr sollen öffentlich meistbietend gegen Barzahlung versteigert werden: 3 Herrenfahrräder, 1 Damenfahrrad, 1 Krauß-Badewaune, 1 versenkbare Nähmaschine (Berka), 11 Fahrraddecke«, 2 Schläuche. Sammelort der Bieter: Gasthof zur Sonne in Bockau. DerGerichtsvollzieher des Amtsgericht» Aue. Oessenkliche Versteigerung. Donnerstag, den 19. Juli 1928, vorm. 11 Uhr, sollen in Breitenbrunn 1 Schreibtisch, 1 Fräs-, 1 Schlitz- und 1 Hobelmaschine sowie 4 Hobelbänke meistbietend gegen Bar zahlung öffentlich versteigert werden. Bieter sammeln sich im Pechstein'schen Gasthof, daselbst. Johanngeorgenstadt, den 17. Juli 1928. Der Gerichtsvollzieher des Amtsgericht». Vergebung. 1. Die Erd-, Maurer-, Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten zu einem Wohnhause auf dein Eichert, desgleichen 2. die Lieferung von Herden und Füllöfen für 4 Sechs familienhäuser auf dem Eichert sollen vergeben werden. Angebotsformulare sind vom Stadtbauamte zu beziehen, woselbst auch Zeichnungen und Bedingungen ausliegen. Einlieferungstermin zu" 1. am 26. Juli 1928, zu 2. am 23. Juli 1928 bis vormittag 11 Uhr im Stadtbauamte. Verspätet eingehende oder nicht ordnungsgemäß ausge- füllte Anschläge haben keine Gültigkeit, Zuschlagsfrist 4 bzw. 2 Wochen. ' Aue, 18. Juli 1928. Das Stadtbauamt, Di« amtlichen Bekanntmachungen sämtlicher Behörde« können in den Geschäftsstellen des „Erzgebirgischen Bolksfrennds* io Aue, Schneeberg, Lößnitz «nd Schwarzenberg eingesehen werden. Ermordung -es Generals Obregon Während eines Festessens. Mexiko City, 18. Juli. Der vor einigen Wochen zum Nachfolger des Präsidenten Ealles gewählte General Obregon hatte sich gestern auf Einladung seiner Anhänger nach San Angel, 12 Meilen südlich der Stadt Mexiko, begeben. Bei einem Festessen, das in dem Restaurant „Vombilla" in San Angel stattfand, näherte sich dem General der in den 20er Jahren stehende Inan Escapularion, angeblich um Obregon Zeitungskarrikaturen zn zeigen, und feuerte dann aus etwa 3V Zentimeter Entfernung aus einer 4,5 Millimeterpistole fünf Schüsse auf Obrego« ab, die ihn in den Leib trafen. Der General war sofort tot. Der Mörder wurde verhaftet. * Weitere Meldungen besagen: Als der Mörder feuerte, spielte gerade i>ie Kapelle. Viele überhörten infolgedessen die Schüsse und sahen Obregon plötz lich auf sHiem Stuhle zusammensinken. Als Obregons Freunde über den Mörder herfallen wollten, um ihn zu lynchen, wurden sie von dem Polizeipräsidenten der Stadt Mexiko daran ge hindert, der ausrief: „Nein, wir wollen ihn am Leben lassen, um festzustellen, wer dahintcrstecktl" Präsid en t Ealles hat sich auf die Nachricht von der Ermordung hin sofort an den Tatort begeben. Er ordnete eine Untersuchung unter Mitwirkung der Polizei- und Armeebehörden an, um festzu- stellen, ob der Meuchelmord die Tat eines Einzelnen oder die Folge einer politischen Verschwörung ist. Der Mörder dürfte bereits in wenigen Stunden hingerichtet werden. Obregons Leiche wurde heimlich nach seiner Woh- nung in der Stadt Mexiko gebracht, wo sich nachmittags eine große Menschenmenge ansammelte. Polizei und Soldaten sperrten die Straße in der Umgebung des Wohnhauses ab. In der Stadt hat die Nachricht von der Ermordung Obregons die größte Aufregung und lebhafte Besorgnis vor poli tischen Folgen heroorgerufen. Es wird angenommen, daß Calles infolge der Ermordung seines Nachfolgers noch eine weitere Amtsperiode im Amte verbleiben werde. Obregon war erst am Sonntag von seinem Heim in Sonora nach Mexiko City zurückgekehrt, wo er eine der größten politischen Kundgebungen der letzten Jahre leitete. Er Hatto im Zlbevd sqr -W Mqüot erklär^ « werde voraussichtlich vor Antritt der Präsidentschaft am 1. Dezember eine Reise nach den Vereinigten Staaten machen. Auf Obregon waren bereits in den letzten Monaten verschiedene Attentate verübt worden. » Mexiko, 18. Juli. Das Militär hat Befehl erhalten, sich in den Kasernen bereit zu halten, um sofort eingreifen zu können, falls es zu Ruhestörungen kommen sollte. Die Theater und Kaffeehäuser sind geschlossen. Die Presse unterliegt der Zensur. Volksparler und Demokraten. Scholz glaubt nicht an eine Verschmelzung. Berlin, 17. Juli. Auf die Frage eines Journalisten, ob der volksparteiliche Fraktionsftihrer Scholz an einen Zu- sammenschluß der Deutschen Dolkspartei und der Demokraten glaube, antwortete dieser, nach seiner Ansicht sei eine Verschmelzung ausgeschlossen. Parteiprogramme könn ten sich nähern, niemals aber ließe sich eine Kluftzwischen Weltanschauungen überbrücken. Diese Kluft liege wesentlich in den Gegensätzen Vaterland und Wirtschaft. Im übrigen pflege man sich nicht mit einem Nachbar zu vereinigen, dessen Geschäft sich in einem kritischen Stadium'be- finde. Es sei eine andere Frage, ob man sich in das Zu- sammenarbeiten finden könnte. Aber vorläufig beurteile er auch diese Bereitschaft pessimistisch. Sie könne sich jedenfalls erst entwickeln, wenn im Herbst die Frage der Opportunität der Regierungskoalition im Reiche und in Preußen gelöst würde. Neuer französischer Willkürakt. Zweibrücken, 17. Juli. Die Desatzungsbehörde hat den Polizeioberkommis/ar Franz Bauer verhaf tet und ihm im Automobil in Richtung Landau abtranspor- tiert. Ueber die Gründe der Verhaftung war bis jetzt nichts in Erfahrung zu bringen; man nimmt an, daß sie mit dem sogenannten Zweibrücker Flaggenzwischenfall in Zusammen hang steht. Paris, 17. Juli. Aus Anlaß des Nationalfestes wurden von den im Kolmarer Autonomistenprozeß Verurteilten die Kalmarer Deputierten Schall undFaßhaaer b eKn»d lDt. Slrammslehen! In LMM bMII — i!e LOWn Men M Wem. Bremen, 17. Juli. Die aus Anlaß des Schützenfestes in Hoya vom Magistrat gehißte schwarz-rot-goldene Flagge wurde in Ler Nacht herunterg eholt und verbrannt. Der Landrat setzt alles daran, die Täter zu ermitteln, und bestimmte, wie die „Doss. Ztg." meldet, außerdem, daß das Schützenkorps an Lem Festtag geschlossen bei der Schule anzu treten hätte, um bei der Hissung Ler Reichsflagge die Ehren- bezeigung zu erweisen. Das ist ein tüchtiger Landrat. Und es wären komische Schützen, wenn sie den vom Landrat angeordneten Film mit- machen würden. Die „Voss. Ztg." findet scheinbar nichts daran, Laß der Landrat kommandiert Und die Schützen parieren, denn sie bringt die Anordnung Les Landrats ohne Kommentar im Fettdruck. Das demokratische Blatt erklärt sich also einver standen, daß das, was es sonst als Unteroffizierston bemängelt, von einem Landrat gegenüber freien Staats bürgern geübt wird. Der Herr Landrat hat überdies den Franzosen und Len Italienern famos'abgeguckt, wie man mit Flaggenfrevlern umspringt. Daß Lie Schützen keine Schuld an dem Attentat tragen, ist ihm ganz schnorz. Sie haben eben „anzutreten". Vielleicht läßt er sie auch -urchprügeln, wenn sie nicht parieren, wie das so im besetzten Gebiet, in Südtirol und am Kongo Mode ist. Eine bescheidene Frage sei gestattet: Würde der Herr Landrat auch in den Kasernenhofton verfallen sein, wenn es sich nicht uni Schützenbrüder, sondern um Rote Frontkämpfer handelte? Oder wird der republikanische Kommiß nur Leuten gegenüber angewendet, die im Gerüche stehen, national zu sein? Im übrigen eröffnet das Vorgehen des Landrats reizende Perspektiven. So wird wohl in Zukunft in Seebädern, wo es trotz der verstärkten Polizeiaufgebote öfters vorkommen soll, daß Fahnen beseitigt werden, das Badepublikum bei der Neu- hissung der Flaggen antreten müssen, natürlich nur, soweit es nicht das Mitgliedsbuch der Linksparteien oder den Ausweis des Reichsbanners vorlegen kann. Neben dem neuen Reichsinnenminister Severing und dem Berliner Oberbürgermeister D.oeß, di« bekanntlich beide an der Flaggenpsychose leiden, wird nunmehr dem tüchtigen Landrat von Hoya ein Ehrenplatz zugewiesen werden müssen.