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7912 vvrlenblatt s. d. Dlschn. vuchhande-- Nichtamtlicher Teil. 149. 29. Juni 1912. Pariser Universität, ist soeben unter dem Titel »kisrrs RoZsxxsr, I/bowws st l'osuvrs« bei Felix Alcan in Paris erschienen. Das Werk bildet einen Band der Sammlung »Libliotlrsgus äs kbilo- loKis st äs lüttöraturs moäsrns«. Es ist gewiß in mehr als einer Hinsicht beachtenswert und rechtfertigt auch hier die Erwähnung dieses Buches, daß ein Dichter von so grunddeutscher, ja ausge sprochen land-mannschaftlicher Eigenart, wie Rosegger, in Frank reich zum Gegenstand eindringenden Studiums und umfassender literarischer Würdigung gemacht wird. Personalnachrichten. 25jähriges Jubiläum. — Sonntag, den 30. Juni, begeht Herr Buchhändler Gustav Günther in Liegnitz das 25jährige Jubiläum seiner Mitarbeiterschaft bei der Firma H. Krumbhaar in Liegnitz. Nach vollendeter Lehrzeit in Danzig arbeitete er neun Jahre in der Buch- und Kunsthandlung von G. A. von Halem in Bremen, von wo er im Jahre 1883 nach Liegnitz kam und in der Buchhandlung von Ewald Scholz Prokurist wurde. Ende Juni 1887 trat er dann in die Dienste der Firma H. Krumb haar, bei der ihm die Führung des Buchverlags und das Vorsteher amt der Geschäftsstelle des im 77. Jahrgang stehenden Liegnitzer Tageblattes übertragen wurde, welchen Posten er nun schon ein Vierteljahrhundert inne hat. Herzliche Glückwünsche zu dem Ehrentag! Zum 75jährigen Geburtstage Chr. Friedr. ViewegS — Psalm 90: «Unser Leben währet 70 Jahre, und wenn es hoch kommt, so sind es 80 Jahre, und wenn es köstlich gewesen ist, so ist es Mühe und Arbeit gewesen«, — ihm aber hat Gottes Güte nach einem arbeitsreichen Leben noch Jahre des Genietzens und der Ruhe beschert. Nachdem das in Quedlinburg 1867 gegründete Sortiment verkauft war (das der jetzige Inhaber Hermann Schwanecke auf der Höhe zu halten versteht), weil der Verlag sich immer mehr ausdehnte, übergab Vieweg seinen Söhnen die Ge schäfte, die Firma siedelte nach Gr.-Lichterfelde über und wird dort erfolgreich weitergeführt, so daß sie, die aus kleinen Verlags anfängen hervorgegangen ist, heute angesehen und groß dasteht. Der alte Herr aber verfolgt das Weiteraufblühn mit stets regem Interesse, und wenn er auch in Quedlinburg seinen Lebensabend genießt, weil er dort festgewurzelt ist im heimischen Boden, so betätigt er sich auch heute noch nach Möglichkeit und soweit die Entfernung dies zuläßt. Ihm ist auch das hohe Glück be- schieden, daß die treue Lebensgefährtin in seltener Frische und Rüstigkeit den schönen Lebensabend teilen kann, der zwar auch nicht ganz ungetrübt durch körperliche Leiden ist, aber durch treue Pflege erträglicher gemacht wird. Mit den meisten meiner Mitarbeiter aus meiner Quedlin- burger Lehr- und Gehilfenzeit halte ich, soweit sie nicht tot sind, noch heute treue Freundschaft; es ist, als hätte das Haus Vieweg alles, was in seinen Bereich kam, miteinander verbunden mit festem Kitt der gegenseitigen Zusammengehörigkeit. Streng, aber gerecht, war uns der Chef ein Vorbild in treuer Pflichter füllung, er ersparte uns nichts, was zufassen und arbeiten betraf, und ich danke ihm heute noch, daß ich arbeiten gelernt und dies mir auf meinem Lebenswege gut zu statten gekommen ist. Da mals schrieb das Gesetz noch nichts vor von Sonntagsruhe, Mittagszeit und dergl.; wir mußten gehörig heran, es hat uns aber nichts geschadet, und wir waren in bescheidener Weise um so vergnügter, je schwerer wir vorher zu tun gehabt hatten. Wir jungen Leute waren auch beim Chef in Wohnung und Kost, das waren noch patriarchalische Zustände, die die Menschen näher brachten und sie als eine große Familie erscheinen ließen. Komme ich mit den alten Freunden und Kollegen der Quedlin- burger Zeit zusammen, so finden wir auch heute noch kein Ende, immer wieder gerade aus dieser Zeit schöne Episoden aufzufrischen und in Jugenderinnerungen zu schwelgen, stets wird des schönen Zusammenlebens gedacht und stets klingt immer wieder die große Verehrung bei allen durch, die wir damals und heute für unfern nun 75 Jahre alten Chef Christian Vieweg hegten und hegen. Ich könnte so manchen schönen Zug, so manche Episode er zählen, doch der Artikel würde dann zu lang, aber voll von Dankbarkeit und weich in herzlicher Liebe und Ver ehrung für den, dem diese Zeilen gelten und von dem ich weiß, daß er auch heute noch viel auf mich hält, worauf ich stolz bin mit meinen nun auch schon grauen Haaren; noch so stolz wie als Lehrling, wenn kein Wort des Lobes, aber eine Tat, die das Wort ersetzte, die Zufriedenheit des Chefs kund tat. Mit herzlichem Glückwunsch und Gruß nach Quedlinburg. Darmstadt, zum 29. Juni 1912. Otto Carius. Sprechsaal. Zum Artikel: Verlegergedanken über die Ostermetz. Abrechnung. lVgl, Bbl. Nr. 139 u. 146.) Der im Börsenblatt Nr. 139 abgedruckte Artikel des Herrn Dotzenrodt enthält sicher viel Wahres, und die Sortimenter sollten sich die darin erörterten Mißstände nur zu Herzen nehmen. Ich stimme mit dem Verfasser vollkommen in der Verurteilung solcher Ungehörigkeiten überein. Es gibt aber auch Fälle, in denen man von übereifrigen Maß nahmen der Verleger reden kann, und einen solchen möchte ich hier zu Nutz und Frommen aller Beteiligten Mitteilen. Eine Verlagsfirma erhält von mir zur O.-M. I9IL einen Saldo von 83 30 gezahlt, und es entsteht, nicht durch meine Schuld, ein Saldorest von 60 Ende Mai d. I. beim Abschluß der Verlegerkonten ersuche ich den Verleger, diesen Saldorest durch Barsaktur zu erheben, was er Anfang Juni auch tat. Nun be- komme ich heute, am 26. Juni, zum zweiten Male eine Mah. nung, den Saldorest zu zahlen. An sich wäre die Sache ja nicht erheblich, da Versehen überall Vorkommen können, aber diese zweite Mahnungsdie erste ist selbstverständlich beantwortet worden) trägt die Notiz: »Ich bitte, den mir hiernach zukommenden Saldo von 60 umgehend anzuweisen, da ich bis zum glatten Abschluß des Kontos nichts liefere«. Also praktisch würde sich die Sache so gestalten, daß bis zur Richtigstellung des Versehens des Ver legers mir, der ich an der Sache ganz schuldlos bin, das Konto gesperrt ist. Ich meine, eine solche Behandlung der Sache geht zu weit und führt zu Konsequenzen, die nur geeignet sind, Mißstimmung zu erzeugen. Rostock i. M., 26. Juni 1912. H. Warkentien. Erklärung. Auf die Auslassung in Nr. 144 des »Börsenblattes«; Seite 7674» Büchervertrieb nach dem Ausland haben wir folgendes zu erklären» Die »Volkstümliche Bücherei« (Sortimentsbuchhandlung) und die Deutsche Kanzlei (Verlagsbuchhandlung) sind vollständig ge trennte Betriebe. Die »Volkstümliche Bücherei« hat von der Deutschen Kanzlei Räume gemietet, hat aber in ihrer gesamten Geschäftsgebarung mit der Deutschen Kanzlei als solcher nichts zu tun. Der Kommissionär für die Volkstümliche Bücherei ist Herr Hermann Zieger, für die Deutsche Kanzlei Herr Gustav Brauns. Von dem Bestehen des angeblich von uns heraus gegebenen Rundschreibens haben wir erst durch Veröffentlichung im »Börsenblatt« selbst Kenntnis erhalten. Wir stehen dem Schriftstücke völlig fern und bedauern, daß in ihm die Volkstüm liche Bücherei und die Deutsche Kanzlei derartig irreführend mit einander verquickt worden sind. Wir erklären ferner, daß wir von Beginn unserer Tätigkeit an Wert darauf gelegt haben, alle bei uns unmittelbar einlaufenden Privatbestellungen stets dem Sortimentsbuchhandel mit wenigen Ausnahmen zu überweisen. Selbst die periodischen Erscheinungen haben wir in letzter Zeit dem Sortimentsbuchhandel übergeben. Allerdings haben wir die Erfahrung gemacht, daß dieses Entgegen kommen unsererseits von dem Sortimentsbuchhandel kaum ge- würdigt wird. Er schenkt unfern Verlagssachen, trotzdem sie zum Teil weitgehendes Interesse haben, bis heute noch herzlich wenig Beachtung. Deutsche Kanzlei. Karl Rolf.