An der Hochschule bestehen folgende Abteilungen: 1. Abteilung Tonsatz a) Komposition (Seite 6) b) Theorie (Seite 6) 2. Abteilung Dirigieren (Seite 7) 3. Abteilung Tasteninstrumente (Seite 7) 4. Abteilung Orchesterinstrumente (Seite 8) 5. Abteilung Gesang (Seite 8) 6. Abteilung Schulmusik (Seite 9) 7. Abteilung Musikwissenschaft (Seite 9) 8. Abteilung Kirchenmusik (Seite 10) Die zur Aufnahme in eine dieser Abteilungen erforderlichen Voraussetzun gen sind unter den betreffenden Abteilungen aufgeführt. 1. Abteilung Tonsatz a) Komposition b) Theorie a) Fachliche Voraussetzungen: Beherrschung des vierstimmigen Satzes (einschl. Modulation) und Kennt nisse im Kontrapunkt. Entscheidend ist die Vorlage mehrerer selbständig ausgeführter Kompositionen, die starke, entwicklungsfähige Begabung erkennen lassen. Klavierprüfung, Musikgeschichtskenntnisse, Gehörbildung. b) Fachliche Voraussetzungen: Beantwortung von Fragen aus der Elementartheorie, Instrumentenkunde, Formenlehre, vierstimmige Harmonisierung, erweitertes Kadenzspiel, Modulationsaufgabe, einfache Liedharmonisierung am Klavier; Klavier prüfung (Vorspiel einer 2- oder 3 stimmigen Invention von Bach, einer klassischen Sonate, eines Stückes aus dem Album für die Jugend von Schumann) Kenntnisse in Musikgeschichte, Gehörprüfung. Studienfächer: Hauptfach, Theorie (bei Hauptfach Komposition), Klavier spiel, Gehörbildung, Partiturspiel, Musikgeschichte, Formenlehre, Instru mentenkunde, Instrumentation, Kunst- und Literaturgeschichte, Chorgesang, Chordirigieren, Geschichte der Musiktheorie, Methodik und seminaristische Übungen, nur für Theorie Hauptfach.