2. Die Zahlung des Leistungsstipendiums erfolgt nach der Zulassung zur Hochschule mit Beginn des ersten Studienjahres. Die Weiterzahlung oder Neuaufnahme der Zahlung für die folgenden Studienjahre ist von der jährlich abzulegenden Zwischenprüfung abhängig. III. Studierende der Abteilung Schulmusik erhalten außerdem einen Schwer punktzuschlag von 20,- DM monatlich. IV. Außerdem werden Zuschüsse an verheiratete Studierende und solche, die Kinder zu versorgen haben, gezahlt. V. Gebührenerlaß. Alle Stipendienempfänger erhalten Gebührenerlaß. Darüber hinaus kann bis zu 15 Prozent der Studierenden, die kein Stipendium erhalten, Gebührenerlaß bewilligt werden. VI. Studiengebühren. Die Studiengebühren betragen einheitlich an allen Kunsthochschulen für das Studienjahr 350,- DM einschließlich Sozialversicherungsbeitrag, Prüfungsgebühren und Einschreibegebühren. Die Gebühr für die Auf nahmeprüfung beträgt 20,- DM. Sie kann auf Antrag ermäßigt oder erlassen werden. Unterbringung, Verpflegung, Fahrpreisermäßigung. An der Hochschule für Musik in Leipzig ist die Teilnahme an der Mensaverpflegung möglich. Fahrpreisermäßigung für die Reichsbahn wird gewährt zwischen dem Schulort und dem Heimatort des Schülers bzw. der Eltern, sofern er ledig ist; zwischen Schulort und Wohnort des Ehepartners, sofern der Schüler verheiratet ist. Ebenfalls erhalten Studenten die gleiche Ermäßigung zur Fahrt an den ständigen Wohnort ihrer Kinder, sofern sie das 15. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Weitere Auskünfte über die Möglichkeiten der Ausbildung für einen künstlerischen Beruf erteilen die Schulleiter aller künstlerischen Lehr anstalten (bei Kunsthochschulen die stellvertretenden Direktoren für stu dentische Angelegenheiten) oder die Verwaltung für Kunstangelegenheiten - Ref. Nachwuchs und Lehr anstalten - in den Ländern der Deutschen Demokratischen Republik.