Die studentische Betreuung Stipendien an der Hochschule für Musik Leipzig An der Hochschule werden Stipendien gewährt, wenn eine vorbildliche Leistung vorliegt: I. Grundstipendien und Leistungszuschläge, II. Leistungsstipendien. I. Grundstipendien und Leistungszuschläge erhalten: Arbeiter, Bauern, Angehörige der Intelligenz und deren Kinder. Diesen werden gleichgestellt: a) Volkskammerabgeordnete sowie alle Personen, die gemäß den Gesetzen und Verordnungen der Regierung der Deutschen Demokratischen Re- publik besonders ausgezeichnet worden sind, z. B. Nationalpreisträger, Helden der Arbeit, Verdiente Lehrer und Ärzte des Volkes usw. b) Anerkannte Verfolgte des Nazi-Regimes (VdN) und deren Kinder. c) Zöglinge und Vollwaisen in Kinderheimen gern. § 15 des Gesetzes über die Teilnahme der Jugend am Aufbau. Das monatliche Stipendium beträgt 180.- DM. Die Zahlung des Grund stipendiums erfolgt nach der Zulassung zur Hochschule mit Beginn des ersten Studienjahres. Für Studierende, die ein Grundstipendium erhalten, wird ein Leistungs zuschlag gezahlt: a) in Höhe von 40,- DM, wenn das Reifezeugnis oder die jährlich statt findenden Zwischenprüfungen die Durchschnittsnote 2,0 aufweisen. Bei neu zugelassenen Studierenden ist die Gesamtnote des Abiturs entscheidend; b) in Höhe von 80,- DM, wenn der Durchschnitt der Zwischenprüfung 1,0 ist. TL Leistungsstipendien an Studierende, die nicht unter den in Punkt I genannten Kreis fallen, werden gewährt: 1. a) in Höhe von 130,- DM, wenn das Reifezeugnis die Note 2 (gut) oder die jährlich stattfindenden Zwischenprüfungen am Ende des Studienjahres im Durchschnitt die Note 2,2 aufweisen; b) in Höhe von 180,- DM, wenn das Reifezeugnis die Note I (aus gezeichnet) oder die jährlich stattfindenden Zwischenprüfungen am Ende des Studienjahres im Durchschnitt die Note 1,5 aufweisen.