Auszug aus dem Prospekt der Staatlichen Hochschule für Musik Leipzig Aufnahmebedingungen Voraussetzung für die Aufnahme in die Hochschule ist: l. das vollendete 16. Lebensjahr. Bei besonders hervorragender Begabung ist vorzeitige Aufnahme möglich. 2. der Nachweis einer guten Allgemeinbildung. Das Reifezeugnis einer höheren Schule (Abitur) ist nur für Schulmusiker erforderlich. 3. der Nachweis guter musikalischer Begabung und fachlicher Vorbildung. Der Anmeldung sind beizufügen: a) handgeschriebener Lebenslauf; +yGebutsarktmder amtsärztliches Zeugnis c) letztes Schulabgangszeugnis in beglaubigter Abschrift; d) 2 Lichtbilder in Paßbildgröße; e) polizeiliches Führungszeugnis; f) bei Minderjährigen Genehmigung zur Durchführung des Studiums von Seiten der Eltern oder des Vormundes. Bescheinigungen über gesell S-politischres+hnbecrerdetichkeieszesgnis. schaftliche Aktivität. Die Aufnahme in die Hochschule verpflichtet jeden Studierenden zu einem mindestens einjährigen Studium . Oktober Semesterbeginn +5.-5 September, Anmeldungen bis spätestens Ende Fe- bruar-zw-Aegest Mai. Alle Papiere müssen in doppelter Ausfertigung eingereicht werden. I. Abteilung für Musik Die Dauer des Studiums bis zur beruflichen Reife hängt von dem Grade der errreichten Vorbildung, der Begabung und dem Fleiß ab. Sind diese Voraussetzungen in hervor ragendem Maße vorhanden, so kann mit einem Studienabschluß durch die Staatliche Reifeprüfung nach drei Jahren gerechnet werden. An anderen Musikhochschulen ver brachte Semester können angerechnet werden. Die Studierenden der Abteilung für Musik, die die Berechtigung zur Ausübung des Privatmusiklehrerberufs erwerben wollen, erhalten die zusätzliche pädagogische Ausbildung in dem Musikseminar (siehe Abt. 11,2).