§ 15. Das Unterrichtsgeld beträgt jährlich 360 Mark, wofür Unterricht erteilt wird 1) in einem Hauptfache als: Klavier- oder Orgel spiel, Streich- oder Blasinstrument, 2) in Theorie (Harmonielehre, Kontrapunkt, Kanon, Fuge, Formenlehre, Komposition), 3) in Chorgesang, 4) in Ensemble- und Orchesterspiel für Vorgeschrittene, 5) in Musikgeschichte, Literatur und Ästhetik. Für Sologesang als Hauptfach mit den vorstehend angegebenen Fächern einschließlich der Treffübungen, des Klavierspiels und der Italienischen Sprache beträgt das Unterrichtsgeld jährlich 420 Mark. Für jedes weitere Unterrichtsfach ist ein Unterrichtsgeld von jährlich 60 Mark zu entrichten. Schüler, die als HauptfachTh eorie der Musik studieren, erhalten außerdem noch Unterricht im Kia vierspiel, Par titurspiel und Dirigieren ohne besondere Zahlung. Das Honorar ist in 3 Terminen: Ostern, Michaelis und Weihnachten pränwmerando an die Kasse des Instituts zu ent richten, außerdem hat jeder Schüler und jede Schülerin bei der Aufnahme noch 10 Mark Einschreibegebühr zu zahlen. Diejenigen Schülerund Schülerinnen, welche sich dem Orgel spiel widmen, können Übungsstunden auf den Institutsorgeln erhalten und haben dafür pro Stunde 50 $ zu entrichten. § 16. Die Schüler und Schülerinnen haben sich die zu ihren Stu dien undPrivatübungen nötigen Instrumente und Musikalien, sowie die erforderlichen Lehrbücher auf eigne Kosten anzu- , schaffen, wogegen die von den Lehrern in den Unterrichts stunden zu brauchenden Instrumente von dem Institute be sorgt werden. Auswärtige, welche kein eignes Pianoforte mit hierher bringen, können ein solches Instrument aus einer der hiesigen Instrumenten-Leihanstalten mietweise erhalten. ► 4