H ierdurch machen wir darauf aufmerksam, daß die in § 16 unter „Besondere Bemerkungen“ aufgeführten Kosten für Wohnungen und Lebens unterhalt nicht mehr maßgebend sind, da diese Preise jetzt schon um das Doppelte bis Dreifache gestiegen und fortdauernd noch im Steigen begriffen sind. Das Direktorium.