13) Ungebührliches und unsittliches Verhalten, sowie Übertretungen vorstehender Vorschriften werden vom Direk torium mit Verweis, Entziehung etwaiger Vergünstigungen , oder Entlassung aus dem Konservatorium, im Falle des Punktes 11 mit Ausschluß von den Vortragsabenden auf Zeit oder für immer geahndet. Erlaß oder,Rückgewährung des Unterrichtsgeldes für das laufende Halbjahr findet im Falle solcher Entlassung nicht statt. § 12. Der Unterricht dauert das ganze Jahr hindurch, mit Aus nahme der Sonn- und Festtage und der vom Direktorium nach seinem Ermessen festzusetzenden Ferien. Als Ferien sind bis auf weiteres bestimmt: a. Zu Ostern vom Sonntag Palmarum bis zum Ende der Osterfestwoche. b. Zu Pfingsten vom Sonnabend vor dem Feste bis zum Ende der Festwoche. c. Sommerferien 2 Monate, August und September. d. Zu Weihnachten vom 23. Dezember bis mit 6. Januar. Das Sommerhalbjahr beginnt am Montag nach der Osterfestwoche und schließt mit Ende Juli, das Winter halbjahr beginnt mit Anfang Oktober und schließt am Sonnabend vor Palmarum. • § 13. Gegen Ende des Sommerhalbjahres finden nichtöffentliche Prüfungen statt, an denen diejenigen Schüler und Schüle rinnen teilzunehmen haben, die nicht schon in einem Vor tragsabend aufgetreten sind. § 14. Über die bestandenen Prüfungen werden Zeugnisse erteilt, und zwar Abgangszeugnisse an diejenigen, welche die Ab-, gangsprüfung bestanden haben. Der Preis für ein solches Zeugnis beträgt 10 Mark.