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Studienzeit, der Wahrheit gemäss, angegeben sind. In das Abgangs-Zeugniss werden die Lehrer-Zeugnisse nach ihrem vollen Wortlaute aufgenommen. Keiner, dem ein solches Zeugniss mangelt, wird für einen in legaler Form aus der Anstalt entlassenen Schüler derselben anerkannt. § 16. Das Honorar für den gesammten Unterricht beträgt jährlich 360 Mark, welches in 3 Terminen : Ostern, Michaelis und Weihnachten mit je 120 Mark priinumerando an die Gasse des Instituts zu entrichten ist. Ausserdem hat jeder Schüler und jede Schülerin bei der Aufnahme noch 10 Mark Einschreibegebühr zu zahlen. § 17. Die Schüler und Schülerinnen haben sich die zu ihren Studien und Privatübungen nöthigen Instrumente und Musi kalien , so wie die erforderlichen Lehrbücher auf eigene Kosten anzuschaffen, wogegen die von den Lehrern in den Unterrichtsstunden zu brauchenden Instrumente von dem Institute besorgt werden. Auswärtige, welche kein eigenes Pianoforte mit hierher bringen, können ein solches Instru ment aus einer der hiesigen Instrumenten-Leihanstalten miethweise erhalten. Besondere Bemerkungen. Die Kosten einer Wohnung und des Lebensunterhaltes in Leipzig sind denen in andern Städten von gleicher Grösse ungefähr gleich und lassen sich, da sie von den gemachten Ansprüchen abhängen, nicht genau bestimmen. Wenn der eine Schüler, äusser dem Honorare an das Institut, jährlich mit 1000 Mark auskommen kann, so braucht ein anderer vielleicht 1200 bis 1500 Mark. Eine Wohnung, die aus einer blossen Stube mit dennöthigenMöbeln besteht, kostet jährlich 180 bis 240 Mark; eine Stube nebst Schlafkammer 200 bis 300 Mark. Für den Mittagstisch zahlt man täglich 1/2bis 1 Mark.