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Deutsche Note an die Alliierten er»"?/ Wen zu verletzen. Die deutsche Regierung wird den alliierten und assoziierten Regierungen auf diesem Wege nicht fvlgen. Die Herbeiführung eines wirklichen Friedens« zustande» kann aber durch diese» Vorgehen der alliierte» und assoziierten Mächte nur erschwert werden." Ob man sich drüben nunmehr zufrieden geben wird oder ob Herr Clemenceau nochmals das Gelüst verspüren wird, seinem durch Englands und Amerikas Hilfe er möglichten Siegerübermut die Zügel schießen zu lassen, nutz sich in Kurze zeigen. Die Hinrichtung der Geiftlmörder. München, 19. September. Der Ministerrat hat die im Geiselmordprozest er gangenen Todesurteile bestätigt. Die sechs zum Tode Ver urteilten sollen noch im Laufe des Abends im Gefängnis Stadelhcim hingertchtet werden. Früh um 9 Uhr begannen die Beratungen des Ministerrats und zogen sich bis über Mittag hin. Um °/«1 Uhr wurde der Entscheid bekannt. Dem Kabinett gehören vier bürgerliche und vier sozialdemokratische Minister an, die Bürgerlichen haben aber im Augenblick die Mehrheit, da der sozialdemokratische Ministerpräsident mrzeit verreist ist. Die Gründe des Marksiurzes. Passive Handelsbilanz. — Papierene überkapitalisierung. Der Sturz der Reichsmark hat dem Finanzministerium Veranlassung gegeben, seine Stellungnahme der Presse dar- zulegen. Es kommen im wesentlichen vier Ursachen des Rückganges in Betracht. Die erste liegt in der offenen Wunde im Westen. Die Entente kümmert sich nickt um unsere Einfuhrverbote. Die Neichsregierung hat neuer dings energische Vorstellungen dagegen erhoben, die spätestens bei der Genehmigung des Friedensvert ages zum Erfolg führen sollen. Ein zweites Moment kennt man in der Kapital- und Steuerflucht. Die Regierung plant Zusatzveiordnungen, die u. a. Gelegenheit geben sollen, gegen verlockende Zeitungsinserate strafrechtlich vor zugehen. Weiter will mau Mahi ahmen treffen, die den dritten Grund des Marlstur-es, nämlich die Spekulation unserer eigenen Staatsangehörigen etwas durchkreuzen. Ihnen soll dak fortwährende Heruntersehen des Mark- kuries etwas verleidet werden. Die Prämienanleihe sieht das Ministerium als eines der Mittel an, um die papierne Uberkapitalisierung im Jnlande zu verhindern. Das Ministerium plant schon in allernächster Zeit mit der Aus gabe besonders ausgestatteter Prämienobligationen in der bekannten Weise vorzugehen. Man denkt, wie erwähnt, an eine Bevorzugung bet der Erbschaftssteuer, erllärt im übrigen aber, daß durch die Bedingungen der neuen Emiffion keine Schädigung der Besitzer von Kriegsanleihen eintreten soll. Um nicht nur dem Bedürfnis des Spielers, sondern auch deS kleinen anlagesuchenden Kapitalisten Rechnung zu tragen, wird man die Prämienanleihe ver mutlich nicht in einer einzigen Form herausbringen, sondern den Zeichnern die Möglichkeit geben, die eine oder andere Form zu wählen. Letzte und ernsteste Ursache des starken Rückganges der Markvalut« ist die übergroß« Passivität unserer Handelsbilanz. Die Einfuhr übersteigt sehr Wesentlich die AuSiuhr. . der gehörigen Vsttmacht versehen nnd ihn angewiesen, mir den Vertretern der alliierten und assoziierten Nrgiernngen wegen des Zeitpunktes der Vollziehung der Erklärung i« Verbindung zu treten. Iw. übrigen sieht sich die deutsche Regierung genötigt, zu den Ausführungen der alliierten und assoziierten Re- aierungen folgendes zu bemerken: Es ist eine Entstellung des Wortlauts und Sinnes der Ausführungen der deutschen Note vom 5. September, wenn gesagt wird, die deutsche Regierung wolle die Auffassung vertreten, daß kein Artikel der Ver fassung, wie sein klarer Wortlaut auch immer iei, mit dem Friedsnsvertrag im Widerspruch sieben könne, weil in der Verfassung ein anderer Artikel des Inhalts stehe, daß keine ihrer Vorschriften dem Friedensoertraa Eintrag tun könne. Die deutsche Regierung hat vielmehr die Bedeutung des in Rede stehenden Artikels 178 der Verfassung dahin gekenn zeichnet. daß er unter anderem den Zweck habe, jeden etwa hervortretenden Widerspruch zwischen dem Wortlaut der Lter- fässuna und den in ihrer Tragweite vielfach zweiselhaiten Be stimmungen des Friedensveiträges unter allen Umständen auszuschließen. Daß auch der Artikel 80 des Friedensvertrages zu diesen in ihrer Tragweite nickt ohne weiteres klaren, un zweideutigen Bestimmungen gehört, zeigen die Ausiührungen, womit die deutsche Regierung ihre ursprüngliche, von der Auf fassung der alliierten und assoziierten Regierungen abweichende Auslegung des Artikels begründet hat. Nach einem allgemein anerkanwen Rechtsgrundsatze dürfen Bestimmungen, die eine Beschränkung elementarer Grundrechte bedeuten, nicht in er weiterndem Sinne ausgelegt werden. Dcnischlmld konnte nicht vorausseheu, dass abweichend von dieser Regel das Srlbstbestimnnmgsrecht der Völker, welches seine Gegner so oft als einen der Grundpfeiler ihrer Friedensbedingnngen bezeichnet haUo»i, gerade für Denlschland «nd Österreich noch mehr beschränkt werden sollte, als der Wortlaut des Artikels 80 es zunächst er kennen ließ. Außerdem haben die alliierten und assoziierten Re gierungen bei ihren Bemerkungen über den Artikel 178 ver Verfassung außer acht gelassen, Laß es sich bei der Verfassung eines Staates um ein Gesetz handelt, das seiner Natur nach, Vorschriften von grundsätzlichem und zeitlich unbeschränktem Charakter enthält. Es entspricht durckauS den üblichen Formen der Gesetzgebung, wenn in einem solchen Grundgeietz allgemeine Normen ausgestellt, dabei aber im Hinblick auf bereite vorliegende oder vorauszusehende Sonderfälle Aus nahmen Vorbehalten werden. Derartige Ausnahmen von der allgemeinen Regel beben diese Regel selbst keineswegs auf, zumal wenn die Ausnahmen, wie dies bei den in Betracht kommenden Bestimmungen des FriedrnSoertrageS zutrifft, sich auf bestimmte Einzelsälle beziehen oder zeitlich beschränkt sind oder selvst eine spätere Abänderung vorseuen. Die Aufnahme des Artikels 178 in die deutsche Verfattung stellt daher keinen Kunstgriff, sondern eine wohlbegründete notwendige Maß nahme dar. Es sind hiernach irrige Voraussetzungen, welche die alliierten und assoziierten Regierungen zu der mit den aus drücklichen Erklärungen der deutschen Regierung in Wider spruch stehenden Schlußfolgerung gebracht Haven, daß mit dem Artikel 61 Absatz 2 eine Vertragsverletzung beabsichtigt seweien sei. Die deutsche Renier««» »eist diese Unterstellung mit aller Schärfe zurück. Sie kann auch den trunifche», deu internationale» «epflogentzeite» nicht entsprechenden Ton, mit dem die Rot« der alliierte» und «fsoziterteu Negie rungen feierliche Erklärungen der deutschen Regierung b«. handel» zu dürfe» glaubt, nicht stillichn-etgeud hinnehmeu. Dre Tatsache, daß Deutfchland dr« Krieg verloren hat, gibt feinen Gegnern nicht da» Recht, sich einer Sprach« zu be- , Mine Zeitung für eilige Leser. einer neuen Note an die Alliierten erklärt die deutsche ü» nochmals, in bemg auf Deutsch-Österreich sich der § des Völkerbundes zu unterwerfen und wendet lh/kichzeitjg gegen den ironischen Ton der letzten Entente- Nationalversammlung ist auf den 30. September nach , " einberufen worden. Meldungen über bevorstebende Änderungen im , Kabinett werden als unrichtig bezeichnet. preußische Finanzminister hat erklärt, daß über die ^i^knsauseinandersetzung mit dem Kaiserbause noch keine , Meldung gefällt worden sei. preußische Kultusminister hat die Zulassung der , Schullehrer zum Unioersitätsstudium genehmigt. bayerische Regierung bestätigte das Todesurteil gegen , ^Nelmörder. .Präsident" der Republik Birkenfeld ist von dort , Lothringen geflüchtet. dem Friedensvertrag iür Bulgarien darf dieses nur , Kohzeitruppe von 20 000 Mann halten. ^iz^nnunzio betont in einem Manifest, daß er Fiume x^Mberste verteidigen werde. deutsche Note an die Alliierten, ^chmaliger formeller Verzicht auf Deutsch- ^errerch. — Verwahrung gegen Clemeneeaus. hÄter der Führerschaft Clemeneeaus hatte die Entente V?Echland daS Verlangen gestellt, den Artikel 61 aus der neuen deutschen Verfassung auszumerzen, darin von der Möglichkeit eines Anschlusses Denttch- Vkichs an das Reick die Rede war. Die deutsche Tung erkläre alsbald, Artikel 178 der Verfassung jeden Widerspruch zwischen dem Jriedensverirag U>,der Verfassung zugunsten des ersteren aus, der Ar- Abs. 2 sei desbalb kraftlos, solange nickt der ^/bulch«rat einer Änderung der staatsrechtlichen N/Ng Österreichs zustlmme. Damit war man aber nicht zufrieden, sondern oerlangie weitere formale V^sfestletznngen, wobei sich Herr Clemenceau v°rlej spöttischer und kränkender Ausschmückungen . ^nthMen konnte. /uy hat die deutsche Regierung durch ihren Vertreter Traill es den alliierten und assoziierten Regierungen Note überreichen lassen: ld'e deutsche Regierung stimmt mit der in der Rote der und assoziierten Regierungen vom 11. September Auffassung überein, daß, soweit die deutsche Ver- Md der Friedensvertra« miteinander i» Widerspruch 2'. die Verfaffung nicht vorgehen kann. / Hot bereit« erNärt, d»ß st- in K,«leq«e»r biefeS ?T'""kte» ««d indem st« di« von den alliierten «id 7s ^klen NrgirennßeRderlansteAnSlesm^ll dr» Artikel»KO Mikdrnsvcrtrate» «««immt, den Artikel 61 Abs. 2 ft» Aschen Berfaffnns «l» krefilos erachkt, solanze nicht T^lkerluwdkrat einer entsprechenden .Andrr»i-8 de, ^iz^'nale» E««e Österreich» zug-yimmi hat. Eie Hai -h "sezrn eiuznwendeu, diese Erklär««« «nnmehr iu "rn, abznzeden, die iu der Anlage der Rote vom v»r«eschla,en wsrde» ist. Zn diesem Sonntag den 21. September 1818 78. Jahrg Amtlicher Teil -^dautzen, am 13. September 1919. Kreishauptmannschaft. Wilsdruff, am 20. September 1919. Dienstags, Donnerstags und Sonnabends vormittags 10 bis 12 Uhr und a» allen Werktagen nachmittags von Vi2 bis 6 Uhr. 8^ Ausschneiden und im Betrieb aufhängen! Bezug von elektrischem Kraftstrom in Wilsdruff. I. s,d .Vom 21. September 1919 ab ist dis Abgabe von Kraftstrom auf folgende Zeiten Mtzt: Werktäglich Montags, Mittwochs und Freitags . vormittags 6 bis 12 Uhr, es»« Der Stadtrat. Amis- /^"»Zuschriften bleiben unberücksichtigt. / Lorliner Vertretung: Berlin SW. 4». «Lie Amtshauptmannschaft Meißen, für das Znserttonoprels pfg. für die s-gespaltenr KorpuszeUe oder deren Naum, Lolalpreis Pfg., Reliamen Pfg., alles mi! Teuerungszuschlag. Z. 'raud und tabellarischer Satz mit St,"/ Ausschlag. Lei Wiederholung und Zahresun. 'tzen entsprechender Nachlaß. Lelanutmachungen im amtlichen Teil <nur von Lehör. -> die Spaiizeile So Pfg. bez. pfg. / Nachweifunqs- und vfferlengebühr ro bez. pfg. / Telephonische Znseraten-Aufgabc schließt jedes Rellamattonsrecht aus. / Anzeigenannahme bis !1 Uhr vormittags. / Beilaaengcbühr das Tausend Mi., 1r die Postaufiage Zuschlag. / Für das Erscheinen der Anzeigen an bestimmten Tagen und Plätzen wird leine Gewähr geleistet. / Strikte platzvorschrifi Aufschlag ohne strabatt. / Die Nabattsähe und Nettopreise baben nur bei Lar- zahiung binnen Za Tagen Gültigleiy längeres Ziel, gerichtliche Einzlebung, ge- mcinsamc Anzelgen versch. Znferenien bedingen die Lercchnung des Lrutto-Zeiten- Preises. / Sofern nicht schon früher ausdrücklich oder stillschweigend als Krfüllungsorl Wilsdruff vereinbar! ist, gilt es als verelnbart durch Annahme der Rechnung, falls nicht der Empfänger inncrh. S Tagen, vom Rechnungstage an, Widerspruch erhebt, II. Die Entnahme von Kraftstrom zu anderen Zeiten ist verboten. Zuwiderhandlungen haben die Entziehung des Stromes zur Folge und werden gemäß ß 10 der Bekanntmachung dcs Relchskommissars für dis Kohlenverteilung vom 2. November 1917 über Einschränkung des Verbrauchs elektrischer Arbeit mit Gefängnis bis zu 1 Jahre und mit Geldstrafe bis zu 10090 Mark oder mit einer diesrr Strafen gerichtlich geahndet. Wochenblatt für Wilsdruff und Umgegend. Erscheint seit dem Lahre 1841. Kesselsdorf. Bestellungen auf Zauckeroder Haldenschlamm werden bis zum 23. September im Gemeindeamts entgegengenommen. sss, Kesselsdorf, am 19. September 1919. Der Gemeindevorstand. . Tageblatt' erschein! iäqlich, mit Ausnahme der Sonn- und S «Ihr für den folgenden Tag. / Bezugspreis bei Selbstabhoiung »n, wöchenllich Pfg., monatlich pfg., vierteljährlich Ml.; lr» "'s" Austräger zugetragen monatttch pfg., viertetiäbrlich Ml.; Postanstatten vierteljährlich Ml. ohne Zustellungsgebühr. Mailen, Postboten sowie unsere Austräger und Geschäftsstelle nehmen > k" Quellungen entgegen, / Zm Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger Störungen der Letriebc der Zeitungen, der Lieferanten oder der tß. ^Meinrichttmgen — hat der Bezieher leinen Anspruch auf Lieferung , ""S der Zeitung oder auf Rückzablung bes Bezugspreises. Ferner Nil, unseren! In den obengenannten Fällen leine Anstriiche, falls dis in beschränttcm Umfange oder nicht erscheint. / Kinzel- kstl,.. k der Nummer 10 Pfg. / Zuschriften sind nicht persönlich zu Öndern an den Verlag, die Schrlstlcllung oder die Geschäftsstelle. / . '^Zuschriften bleiben unberücksichtigt. " — ' ' " jj» De Direktion der Landeserzlehnngsanstalt sür Blinde und Schmach- zn Chemnitz hat der unterzeichmten Kreishauptmannschaft gegenüber ihren dl», die ihr von Bczirksverbänden, Stadt-, Kicchen- und Landgemeinden des Regierungsbezirks auch im verflossenen Jahre zugegangenen Beiträg: zum Unter- ^Wfonds für entlassene Blinde ausgesprochen. Die Kreishauptmannschaft bringt dies gern zur öffentlichen Kenntnis. Den Obrig- Gemeinden wird dabri warm empfohlen, zur Mithilfe bei dem Liebeswerk auch ""hin sich bereit finden zu lassen. ^«ch'eri Amt Wilsdruff Nr. 6. AmLsgerichL und den SLüdtraL zu Wilsdruff reUlUMl zu AHNrUUdl. Postscheck-Konto: Leipzig Nr. 28614