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Weilcktt K Rilskvss Hkarandt, Mähen, Sieömteßn und die Umgegenden. Amtsblatt Nr die Agl. Amtshauxtmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff, sowie für das Agl. Lorstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Mtannedera Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkzardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Höhndorf, Kaufbnck Keffelsdorf Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Mederwartha, Oberhermsdorf, s Lobrsdorf RöhrSdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mü Perne, Sachsdorf, Schmtedewalde, Sora, Ste ch bei Keflelsdorf, Steinbach bei Mohorn, ^oyrsoorr, Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, WeiStropp, Wilvoerg. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1M.54 Pf., Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens mittags 12 Uhr angenommen. — JnserttonspreiS 15 Pfg. pro viergespaltene KorpuSzeile. Druck und Verlag von Martin Berger 8- Friedrich in Wilsdruff. — Verantwortlich für Seitliches und den Inseratenteil: Martin Berger, für Politik und die übrigen Rubriken: Hugo Friedrich. Re. 74 Sonnabeno, Se« 2S. Juni 1W4. 63. Jahrg. 1813.^ H- Trotz der wiederholten Bekanntmachungen ist es in neuerer Zeit öorgekommen, daß Personen, welche weder den Schlächtereibetrieb als Gewerbe angemeldet haben, noch zum Schlachten eine genehmigte Schlachthausanlage benutzen, durch sogenannte Haus schlächter Mehstücke nicht für den eigenen Bedarf, sondern zum Zwecke des Fleischverkaufs haben schlachten lassen. — - Es wird deshalb erneut darauf hingewiesen, daß zum gewerbsmäßigen Schlachten und Verpfunden von Viehststücken nur derjenige berechtigt ist, welcher diesen Gewerbe betrieb vorschriftsmäßig bei der Ortsbehörde zu den Gewerbslisten angemeldet hat und das Schlachten in einer genehmigten Schlachthausanlage vornimmt. Die Gewerbsmäßigkeit wird insbesondere dann anzunehmen sein, wenn das Verpfunden in öffentlichen Blättern bekannt gemacht wird, auch wenn blos ein oder zwei Tiere im Jahre ganz oder teilweise verpfundet werden. Zuwiederhandlungen werden nach § 147 Ziffer 1 und 148 Ziffer 1 der Gewerbe- Ordnung bestraft werden. Meißen, am 15. Juni 1904. Königliche Amtshauptmannschaft Lofsow. z)slitiiche Rundschau. Wilsdruff, 24. Juni 1904. Deutsches Reich. Die deutsche Kaiserin Hai die auf sie gefallene Würde einer Schützenkönigin der Prenzlauer Schützengilde angenommen. Sie wird eine Erinnerungs-Meoaille stiften. Kirchenbau und Geschäft. Der „Rheinisch-Westfälischen Zeitung" geht von einem Parlamentarier eine sehr bemerkenswerte Zuschrift zu, die sich aus durchaus zuverlässige Informationen stützt und die sehr treffend aus die in der Mirbach-Episode des - Pow.mernvankprozesses immer wiederkehrcnve Tatsache hin- weist, daß in gewissen Kreisen das Kirchenbauen, oder doch wenigstens bas Kirchenbezahlen, immer mehr ein Geschäft geworden ist. Sehr naiv, so führt der Gewährsmann der „Rheinisch-Westfäl. Ztg." aus, sagte Frhr. v. Mirbach vor Gericht, er sei gewöhnt, große Summen zu bekommen und zwar ganz im stillen; die Geber wünschten in vielen Fällen nicht genannt zu werden. Das gilt doch nur für die breite Oeffentlichkeit. An ganz bestimmten Stellen wollen die Geber sehr gern genannt werden, sie erwarten für ihre große Gabe Zug um Zug eine Gegengabe. Damit die Oeffentlichkeit aber nicht die Zusammengehörigkeit der beiden Tatsachen erfährt Von Gabe und Gegengabe und daraus sich ein Bild zu sammenstellt, darum wollen die Geldgeber ihren Namen verschwiegen haben; also nicht aus Bescheidenheit, sondern aus Berechnung. Der Oberhofmeister Frhr. v. Mirbach hat diese eigentümliche Tätigkeit, das sog. christliche Liebeswerk in Berlin zu fördern, auch heute durchaus nicht eingestellt. Er hat vielmehr noch in letzter Zeit wieder einen ganz neuen Plan ausgedacht, um weitere Mittel zu beschaffen, tue vor allem dazu dienen sollen, die Kaiser Wilhelm-Gedächtniskirche mit kostbarem Mosaik auszustatten. Das Kaiserpaar feiert im nächsten Jahre seine silberne Hochzeit. Dieser Tag bietet eine ausgezeichnete Gelegenheit, eine Gemeinsamkeit zwischen Dynastie und Volk zu bekunden, und es wäre schön, wenn diese Bekundung, wie schon angeregt ist, ! m/.r 8orm einer Spende desVolkes erfolgte. Frhr. v. Mirbach hat aber bereits einen anderen Weg beschritten. Er bedient sich ohne weiteres des preußischen Verwaltungsapparates und schreibt an die Ober- prasidenten Erlasse über eine zu veranstaltende welche diese amtlich an die Landräte und w die Nachgeordneten Stellen weitergeben. ^Elch vor allem die Art, wie die Spende nach dm verschieden Erlassen des Freiherrn von Mir bach gesammelt werden soll. Der Oberhofmeister schreibt an die Präsidenten, daß sämtliche Spender in ein beson- d^es Buch eingetragen werden sollen, und dies Buch beiden Majestäten persönlich vorgelegt wer- "ik, Dreser deutliche Wink hat nur dann Werl, wenn die Voraussetzung liegt, daß die Regierungs stellen, welche die längsten Listen herbeibringen, wohl wollende Anerkennung finden und wenn die Geber mit mehrstelligen Ziffern entsprechend belohnt werden. Es ist reines Kommerzienratsgeschäft, das sich unter oem Scheine kirchlichen Eifers und dynastischer Gesinnung Ist das der Weg, der zu einer wirklichen AEsfeier führt, an der das Volk in seiner Gesamtheit teil hat? Frhr. v- Mirbach schließt geradezu die größten Massen des Volkes bei dieser Volksspende aus! Ferner bittet v. Mirbach ausdrücklich, kleinere Sammlungen zu verhindern; also das „Schärflein der Witwe" soll bei den Sammlungen zu wohltätigem Zwecke ausgeschossen sein. Daß diese Art ves Kirchenbaues sich mit der kirchlichen und religiösen Gesinnung des Volkes nie und nimmer veträgt, bedarf wohl kaum erst der Erwägung. Die Mutter Maria keine Einrichtung der katholischen Kirche. Wie der „Ryein.-Westf. Ztg." aus Osnabrück ge schrieben wird, fällte die dortige Strafkammer eine sehr bemerkenswerte Entscheidung. Sie sprach einen Beamten frei, der zwei katholischen Arbeitern gegenüber sehr scharfe Aeußerungen über die Mutter Gottes getan hatte. In der Begründung wurde gesagt, die Mutter Maria sei keine Einrichtung der katholischen Kirche, sondern nur ein Gegenstand der Verehrung. Das genannte Blatt fügt hinzu, daß vor kurzem sogar im ka tholischen Oesterreich ein Angriff auf den angeblichen Geiz des verstorbenen Papstes gegenüber seinen Ver wandten mit der obergerichtlichen Entscheidung für straflos erklärt wurde, weil wohl das Papsttum, nicht aber der jeweilige Papst als Person eine Einrichtung der Kirche sei. Ein fürstlicher Erbschaftsstreit. Der zweite Senat des Braunschweiger Oderlandesge richts verwarf die Berufung des Grafen Cirry gegen das Urteil des Braunschweiger Landgerichts vom 8. Juli 1903, durch das seine Ansprüche gegen die Erben des Herzogs Wilhelm von Braunschweig, den Herzog von Cumberland, den König von Sachsen, sowie gegen die Stadt Genf als Umversalerbin des Herzogs Karl von Braunschweig ab gewiesen worden waren. „So eine Unverschämtheit." Was bisweilen von Militärgerichten den Ver tretern der Presse geboten wird, zeigt folgende Mit teilung der Königsberger Hartungschen Zeitung: „Unser Vertreter wohnte einer wenig interessanten Verhandlung bei. Teils seiner Gewohnheit gemäß, teils um sich die Zeit zu verkürzen, malte er nach freier Phantasie mit ein paar flüchtigen Strichen einen Kopf. Der Vorsitzende des Gerichts, Major Hardt vom Fußart.-Reg. v. Linger, fühlte sich dadurch veranlaßt, den öffentlichen Ankläger zu befragen: „Ist es hier statthaft, Porträts für die Woche zu zeichnen?" Herr Dr. Kaueuhowen, der öffentliche An kläger, bemerkte, „wenn bas wahr wäre, müßte er Antrag auf Ausschließung stellen." Unser Vertreter entgegnete, daß er für die Hart. Ztg. schreibe und nicht für die Woche, was den Vorsitzenden zu der Bemerkung veranlaßte: „Ich habe es gesehen, so eine Unverschämtheit." — Ab gesehen von dem Ton, den der Herr Vorsitzende gegen unseren einer solchen Situation gegenüber doch machtlosen Berichterstatter anzuwenden für gut befunden hat, und der von einer völligen Verkennung der Stellung der Presse zeugt, müssen wir gegen ein solches Verfahren, zu dem die Militärstrafprozeßordung keine Handhabe bietet, Ver wahrung einlegen."— Hier wäre eine ganz andere Antwort am Platze gewesen! Eine Frauenstadt. Einen großen Ueberschuß an Frauen weist Char lottenburg auf. Nach einer statistischen Ausnahme wohnten Anfang April d. I. in Charlottenburg 117036 weibliche und nur 95771 männliche Personen. Es waren also 21265 weibliche Personen mehr als männliche vorhanden. Glücklicherweise liegt ja Berlin nicht fern, wo die übrig bleibenden 21265 Charlottenburger Damen Ersatz suchen können für die mangelnde Herrenwelt. Zur Koniher Mordsache teilt das dortige Tagbl. mit, daß in der Winterschen Mordsache keine neue Verhaftung stattgefunden hat. Das Ehepaar Masloff will das Berliner Tageblatt, von wel chem es mit der Mordsache in Verbindung gebracht war, verklagen. Ob das geschehen wird? Eiu polnisches Fiasko in Berlin. Eine herbe Enttäuschung hat — so schreibt die „Nordd. Allg. Ztg.", den Berliner Polen ein Aufruf -an ihre wohlhabenden Landsleute in Polen und Westpreußen gebracht, der in dem Ersuchen gipfelte, während der Ferien Berliner Polenkinder unentgeltlich bei sich aufzunehmen. Es handelte sich dabei nicht um Ferien kolonien in gewöhnlichem Sinne: der Aufruf verfolgte viel mehr — wie es darin hieß — den Zweck, „den in Berlin aufwachsenden polnischen Kindern, die aus Schritt und Tritt von der Germanisation bedroht sind und kaum zu Hause ein polnisches Wort zu hören bekommen, Ge- legenheit zu bieten, polnische Sitten und Gebräuche auf beimatlichcm Boden kennen zu lernen und sich in der pol nischen Umgangssprache zu vervollkommnen." Trotzdem dieser Aufruf in sämtlichen polnischen Blättern abgedruckt worden war und außerdem über hundert Briefe an reiche Polen in den genannten Provinzen vom Berliner Privat, komitee versandt wurden, ist nur ein einziges Aner bieten erfolgt und zwar von der Gattin eines polnischen Abgeordneten (Dr. Starzynski). Der Sieger im Gordon Bennet-Rennen Thery ist auf der Rückreise nach Frankreich schwer verun glückt. In der Nähe von Kirchberg im Hunsrück stürzte er mit seinem Automobil in einen Chausseegraben und brach sich den Fuß. Er setzte die Reise mit der Eisen bahn fort. Ein Kolonialaufstand vor 8V0 Jahren. Man schreibt uns: Der Hereroaufstand in Südwest afrika legt es nahe, an die Zeil zu erinnern, wo die deutschen Kaiser die Wenden unterwarfen und ihre Markgrafen nach Osten über die Elbe verrücken ließen. Das eroberte Land ward damals mit zahlreichen Burg warten besetzt, deren Ruinen jetzt noch allenthalben in Mitteldeutschland zu finden sind. Ihre Besatzungen haben erst ähnliche Aufgaben gehabt, wie die Abteilungen der Schutztruppe in unseren afrikanischen Kolonien: die Einge borenen versuchten es immer und immer wieder, das Joch ihrer Bezwinger abzuschütteln. In einer mittelalterlichen Chronik ist ein Hilferuf aufbewahrt, der uns noch heute einen etwas tieferen Einblick in die damaligen Zustände tun läßt. Es war im Jahre 1110, als der Erzbischof von Magdeburg mit seinen Suffragcnbischöfen, darunter denen von Havelberg, Brandenburg und Meißen, ein la teinisches Schreiben an die Geistlichkeit im Westen Deutsch lands richtete, dessen gekürzte Uebersetzung folgendermaßen lautet: »Mit Macht sind über uns hereingebrochen die ent setzlich grausamen Heiden. Diese Menschen kennen kein Erbarmen. Sie haben die Kirchen Christi mit Gottlosig keit entweiht, die Altäre zerschlagen und gegen uns Schand taten vollsührt, welche die Feder sich sträubt niederzu schreiben. Sie brachen oft in unsere Landschaft ein, schonen niemanden, rauben, morden, zerstören und quälen ihre Opfer mit ausgesuchten Martern. Sie schlagen ihnen die Köpfe ab und weihen sie ihren Götzen; die abgeschnitteneu