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Wilsdruffer Tageblatt : 15.09.1934
- Erscheinungsdatum
- 1934-09-15
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadt Wilsdruff
- Digitalisat
- Stadt Wilsdruff
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1782027106-193409153
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1782027106-19340915
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1782027106-19340915
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Bestände des Heimatmuseums der Stadt Wilsdruff und des Archivs der Stadt Wilsdruff
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Wilsdruffer Tageblatt
-
Jahr
1934
-
Monat
1934-09
- Tag 1934-09-15
-
Monat
1934-09
-
Jahr
1934
- Titel
- Wilsdruffer Tageblatt : 15.09.1934
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spreHungen "ManSelk. Parallel mit dieser Besprechung der Außenminister der Kleinen Entente unter sich gehen bekannt lich Verhandlungen, die von den Großmächten mit dem öster reichischen Bundeskanzler Schuschnigg geführt werden. Lieber die Ergebnisse wird strengstes Stillschweigen gewahrt. Man weiß aber, baß die italienische Diplomatie besonders rege ist und in der österreichischen Frage auch in Eens einen maß gebenden Einfluß auvzuüben sucht. * Was sagt die Berliner Presse dazu? Berlin, 14. September. Die Genfer Rede des polni schen Außenministers Beck über den Minderheitenschutz wird von den Morgenblättern eingehend besprochen und als ein Er eignis von weittragender Bedeutung für die europäische Poli tik gewertet. Der „Völkische Beobachter" schreibt: So erfreulich es er scheinen mag, daß die Rede Becks die ganze Zwiespältigkeit des Völkerbundes schlagartig beleuchtet bat, so erfreulich es ist, daß ein gewissermaßen unehrlicher Zustand beendet werden soll, so können doch die praktischen Auswirkungsmöglichleiten auch bedenklich stimmen. Es ist gewiß zu wünschen, daß der Minderheitenschutz durch bessere Methoden als die in Genf üblichen gewährleistet würde, aber angesichts des polnischen Versuches, eine bestehende Methode zu beseitigen, ergibt sich zwangsläufig die Frage, ob die sichere Gewähr dafür gegeben ist, daß tatsächlich ein besserer Zustand geschaffen wird, und ob sich nicht im Gegenteil der Stoß gegen die unvollkommene und unehrliche Genfer Prozedur nicht gegen den Minderhei tenschutz überhaupt auswirkt. Es bietet sich jetzt für die polni sche Stoatssührung eine einzigartige Gelegenheit, den Völ kerbund zu beschämen, indem sie ihrerseits Wege einschlägt, um eine neue Methode aufzubauen, die bester als die des Völkerbundes ist. — Der „Berliner Lokanzeiger" bemerkt, daß der polnische Vorstoß sich zunächst gegen den Völkerbund und LleberhoLie Kniik Das wirkliche Kennenlernen der Bestimmungen des Reichserbhofgesetzes hat verschiedene zuerst vor handen gewesene Zweifel und Mißverständnisse geklärt und falsche Befürchtungen beseitigt. Jeder, der sich in das An erbenrecht, die Erbfolge in den Erbhof, vertieft, wird erken nen, daß dieser Abschnitt des Gesetzes, trotz Festlegung der Anerbenordnung unter dem Gesichtspunkt der Vererbung des Hofes im Mannesstamm, in keiner Weise lebensfremd ist. Der Bauer kann sich den tüchtigsten unter seinen Söh nen als Anerben aussuchen, er kann sogar, soweit dies not wendig ist, seine Tochter als Erbin einsetzen; auch wird für feine Ehefrau ausreichend gesorgt und in allen Erbfällen weitestgehende Rücksicht auf die herrschende örtliche Rechts überlieferung und Sitte genommen und besonders in der Uebergangszeit jede unbillige Härte vermieden. Schließlich entspricht es ja auch der überall herrschenden Sitte, daß der Sohn dem Vater folgt, es hat sich also darin an dem bis herigen Zustand nichts geändert, umio mehr, als der Bauer durchaus die Möglichkeit hat, seine Anerben zu bestimmen. Es ist aber nicht einzusehen, wie ein verantwortungsvolles Gesetz ohne eine festgelegte Anerbenfolge auskommen soll. Der Einwand, daß der „freie Mann" ganz ohne gesetzliche Anerbenordnung auskommen kann, ist so lächerlich, daß er kaum widerlegt zu werden braucht; denn er übersieht z. B. vollkommen, daß ein Erbrecht schon für den Fall notwendig ist, in dem der Bauer durch einen Unglücksfall und ganz unerwartet stirbt! Auch ist die Erkenntnis von der Notwendigkeit, die grundsätzliche Unteilbarkeit, Unveräußerlichkeit und Unbe- kastbarkeit des Hofes festzulegen, in immer weitere Kreise des Bauerntums gedrungen. Man hat nach einigem Nach denken festgestellt, daß schließlich die wirkliche oder wert mäßige Teilung in zahllosen Fällen zu einer immer grö ßeren Verelendung und Verschuldung des Bauerntums ge führt hat und daß diesem Verfall im Interesse der Erhaltung eines gesunden Bauerntums unbedingt Einhalt geboten werden mußte. Man weiß auch jetzt, daß beim Vorliegen wichtiger Gründe vereinzelte Ausnahmen zugelassen wer den können, z. B. die Belastung des Hofes, wenn dadurch Geldmittel flüssiggemacht werden können, um einem wei chenden Sohne zu einerSiedlerstelle zu verhelfen. Man hat überhaupt gelernt, das Reichserbhofgesetz nicht vereinzelt sondern im Zusammenhang mit den anderen großen Land- wirtschaftsgejetzen der Nationalsozialistischen Regierung zu sehen, die die wirtschaftliche Ertragsfähigkeit des Hofes und die Neubildung des Bauerntums sicherstellen. Insoweit ge winnt auch die Abfindung der weichenden Erben ein ganz anderes Gesicht und als natürliche Gegenleistung für die beschränkte Verfügungsfreiheit über den Hof steht der Aus schluß jeder Zwangsvollstreckung, eine Bestimmung, deren ungeheure Bedeutung für jeden Bauernhof jedem Halbwegs einsichtigen Hofbesitzer klar ist. Ein Kapitel für sich ist natürlich die Kreditfrage. Das grundsätzliche Verbot der dinglichen Belastung des Hofes beschränkt die Kreditgabe an die Landwirtschaft zwangsläu fig auf den Personalkredit. Diese vom Gesetzgeber im Interesse des Bauerntums beabsichtigte Wirkung ist heute schon weitgehend eingetreten. Gerade bei den Kreditinsti tuten hat sich die Erkenntnis immer mehr Bahn gebrochen, daß für sie ein ehrbarer Bauer, der seinen gesunden Hof ordnungsgemäß bewirtschaftet und seinen Schuldverpflich tungen nachkommt, letzten Endes eine größere Sicherheit bietet, als der schon seit Jahren fragwürdige Realkredit. Schließlich wird im Kreöitverhältnis immer der Mensch und das ihm, kraft seiner Bewährung, entgegengebrachte Vertrauen, und nicht die tote Ware entscheidend sein! Das Reichserbhofgesetz hat ja gerade den bäuerlichen Menschen in den Mittelpunkt gestellt und wacht über die Erfüllung der ihm aus seiner Stellung erwachsenden Pflichten. Einer Wiederkehr des Vertrauens auf dem Gebiet des bäuerlichen Personalkredits steht daher keine wirkliche Schwierigkeit entgegen. Wo solche Schwierigkeiten vorhanden sind, wer den die betreffenden Kreditanstalten vergeblich darauf war fen, bis sich das Reichserbhofgesetz ihren veralteten Satzun gen anpaßt; siie werden vielmehr gut tun, eine entspre chende Aenderung ihrer Satzungen vorzunehmen, wenn sie sticht auf beiderseitiges gesundes Kreditgeschäft mit dem Pauer verzichten wollen. Man vergesse doch auch nicht, daß das Bauerntum auf dem Gebiet des Kredits sehr weitge hende Selbsthilsemöglichkeiten besitzt, von denen er bisher keinen Gebrauch gemacht hat! Sicherlich sind noch nicht alle Uebergangsschwierigkeiten überwunden. Es wird für viele Höfe bestimmt nicht leicht sein, die Mittel für Ausstattung, Ausbildung und Aussteuer in absehbarer Zeit aufzubringen. Die Landwirtschaft hat ja noch allzu sehr unter den Folgen des jahrzehntelangen Ver falls zu leiden. Die weichenden Erben werden sich vielfach gedulden müssen und das ihnen.Zukommende erst nach und die Signatarmächte des Minderheitenschutzobkommens richte. Wenn die polnische Regierung ihr Vorgehen damit begründe, daß ein allgemeines Minderheitenschutzablemmen von ande ren Mächten abgelehnt worden sei, so treffe das nicht den Kern der Sache. Dos wesentliche sei vielmehr, daß sich Polen von einem Vertrag lossage, der in feierlichster Form als Be dingung für die Üeberweisung sremdrassiger Untertanen unter seine Souveränität gesetzt worden sei. Es ergebe sich deshalb in erster Linie die Frage: Wie werden der Völkerbund und die Assoziierten Hauptmächte, die Garanten des Schutzver trages, auf Polens Vorgehen antworten? — Die „Berliner Börsenzeitung" betont, daß die deutsche Regierung stets grund sätzlich mit der Verallgemeinerung des Minderheitenschutzes einverstanden war unter der Voraussetzung, daß auch die an deren Mächte dem zuflimmten. In Deutschland sei nie etwas geschehen, was den Schutz dex Minderheiten hätte beeinträch tigen können. Der Völkerbund habe in dieser Frage oft und grundlegend versagt. Er habe wiederum Gelegenheit, zu be weisen, ob er noch irgendwelchen praktischen Wert hade. — Die Deutsche Zeitung pslichtet dem Außenminister Beck bei, daß sich die Anwendung des bisherigen Minderheitenschutzgesetzes als völlig enttäuschend gezeigt habe. Gerade Deutschland habe auf diesem Gebiet im Laufe der letzten 15 Jahre sehr trübe Erfahrungen gemocht. — Die „D.A.Z." weist darauf hin, daß die deutsche Regierung durch die Tat den Nachweis erbracht habe, daß den Minderheiten auch ohne feierliche Schuhver träge, die man 1919 in Polen aufzuerlegen für notwendig ge halten habe, in großzügiger und umfassender Weise Lebens raum gegeben werden könne. — Das „Berliner Tageblatt" führt aus: Die zweiseitigen Minderheitsverträge Polens, z. B. mit Deutschland, werden durch den polnischen Schritt nicht berührt, wie auch die polnischen Vertreter in Genf ausdrücklich anerkannt haben. Der Völkerbund und die früheren alliierten Hauptmächte sind durch dieses Vorgehen vor besonders schwie rige Fragen gestellt. nach erhalten können. Letzten Endes wird aber der Erbhof den angemessenen, an ihn gestellte?! Ansprüchen nack einer gewissen Uebergangszeit vollauf gewachsen sein, da auf Sicht Marktregelung und Festpreise seine Ertragsfähigkeit vollkommen sicherstellen. Schließlich wiegen aber auch die vorhandenen Ueber- aangsschwierigkeiten gegenüber der Tatsache gar nicht oder kaum, daß das Reichserbhofgesetz in seinem Kerngedanken mit der individualistischen und kapitalistischen Auffassung des Eigentums am Grund und Boden gebrochen hat und zum gesunden, altdeutschen Bodenrecht zurückgekehrt ist. Es hat den Bauer, ebenso wie die Marktregelung mit ihren Festpreisen, aus der tödlichen Umschlingung des Kapitalis mus und der Spekulation befreit. So ist es ein großes soziales Werk, dessen lebensgesetzlicher Bedeutung gegen über jede kleinliche Kritik als überflüssig und überholt er scheint. „Wir sind deuische Katholiken, keine französischen." Ein Saarpriester gegen den „politischen Katholizismus". In einer Versammlung der Ortsgruppe Rohrbach der Deutschen Front an der Saar sprach Pfarrer Wilhelm aus Wehrden über die Stellung des Katholiken zur Saarfrage: „Wir stimmen nicht ab nach katholischen oder pro testantischen oder sonst welchen Gesichtspunkten, sondern nur und einzig alleinnach deutschen. Wenn mit Hilse des politischen Katholizismus ver sucht wird, wie dies gegenwärtig von gewissen Kreisen im Saargcbiet geschieht, einen Volksteil seiner natürlichen Heimat, seinem Vaterlande zu entfremden, von ihm zu trennen, so ist dies V e r r a 1 am Vaterlande, am Volk. Denn das Volk ist eine natürliche, gottgewollte Gemein schaft, und Abkehr davon bedeutet Schande und Unehre. Um den politischen Katholizismus an der Saar hat ein allgemeines Liebeswerben von interessier ter Seite begonnen. Durch den „politischen Katholizis mus" soll nicht mehr und nicht weniger erreicht werden, als Spaltung und Unsicherheit in die zum größten Teil katholische Bevölkerung des Saargcbiets zu tragen. Nur Frankreich hat ein Interesse an dem Status guo, weil die Errichtung einer Saarautonomie auf der Linie der alten französischen Politik der Schwächung d« deutschen Nation liegt. Wenn heute die französische Staatskunst versucht, den „politischen Katholizismus" als Vorspann für be sondere Pläne zu benützen, so müssen wir dies aus dem Bewußtsein unserer Deutschheit heraus ablehnen. Wir sind Katholiken, aber deutsche Katholiken und keine französischen oder eine besondere Art von saarländischen. Wenn man uns einmal zu Grabe trägt, dann wollen wir unser Haupt 'nicht in den „Status guo" gebettet wissen, sondern wir wollen ruhen in geweihter deutscher Erde," Wie wir erfahren, ist der Pater Dörr, der am 26. August in Sulzbach auf der Separatistenkundgebung eine Rede für die Beibehaltung der gegenwärtigen Fremdherrschaft im Saargebiet gehalten hat, von seinen Oberen abberufen worden. Er hat das Saargebiet bereits verlassen. „Mit den besten Hoffnungen für Deutschlands Zukunst.. Der japanische Botschafter über die Tage von Nürnberg. Der japanische Botschafter in Berlin, Exzellenz Nagai, empfing den Berliner Vertreter der „Leipziger Neuesten Nachrichten" und schilderte ihm seine Ein drücke vom Reichsparteitag in Nürnberg. In den ersten Sätzen des Botschafters spiegelt sich der große und wesentliche Eindruck des Reichspartei tages: Die Einheit des deutschen Volkes sei in nicht wiederzugebender Form in Nürnberg zum Aus druck gekommen. Hitler als Führer des Staates und Führer der Partei könne sein Werk auf dieser festen Grundlage vollenden. Das äußere Bild, so bemerkt Exzellenz Nagai mit Nachdruck, entsprach offenbar der inneren Haltung der Hunderttausende. Mit Dankbarkeit spricht der Botschafter über die freundliche und besorgte Begleitung, die die Diplomaten auf ihrer Reise und bei ihrem Aufenthalt in Nürnberg gehabt haben. Die Höflichkeit und die zuvor kommende Betreuung durch die begleitenden SS.- Männer und ihren Standartenführer Generalmajor a. D^ v. Massow sei nicht zu überbieten. Auf den Hinweis, daß gewisse Auslandskreise allzu gern von den Nationalsozialisten als Barbaren sprächen und in übler Hetze behaupteten, es herrsche ein unerträglicher Zwang» bemerkt der Botschafter, wenn man sich in Deutsch land aufhalts und solche Stunden wie die in Nürnberg erlebe, könne man nicht auf derart absurde und gehässige Gedanken kommen. „Ich habe auch in anderen Ländern große Ereignisse ge sehen", so schließt der Botschafter, „jedoch Noch nie erlebt, daß eine so riesige Organisation in der gleichen bewun dernswerten Ruhe funktioniert hat. Ich habe auf dem Parteitag eine Harmonie erlebt, die dem Charakter des deutschen Volkes entspricht. Die Größe der Nürnberger Stunden beruht auf der Erhabenheit und Freude, die alle Veranstaltungen des Reichsparteitagcs auszeichneten. Ich bin mit den besten Hoffnungen für Deutschlands Zukunft von Nürnberg ge schieden!" Aus unserer Keimst. Wilsdruff, am 14. September 1934. Merkblatt für den 15. September. Sonnenaufgang 5°' j Mondaufgang 13» Sonnenuntergang 18" I Monduntergang M- 1834: Der Geschichtsschreiber Heinrich v. Treitschke geb. (gest. 1896). — 1882: Der Unterseebootführer Otto Weddigen geb. lgest. 1915).- We'nlefe am Rhein. Die wichtige Frage ist: Wie wird der 1934er? man hat ihm schon, ehe er geboren wurde, wunderbare Eigenschaften prophezeit, und die bestimmte Erwartung ausgesprochen, daß er ein „I a h r h u n d e r 1 w e in", einer von den ganz großen Weinen, werde. Ob sich alle Hoffnungen erfüllen werden, steht noch dahin, aber zu den mittelmäßigen Weinen wird der 1934er bestimmt nicht gehören. Man kann das jetzt schon einigermaßen übersehen, denn inzwischen sind hier und dort die ersten Trauben ein gebracht worden, die Frühtrauben, und damit hat die Weinlese am Rhein begonnen. Ihre richtige Zeit ist der Oktober, und nicht selten erstreckt sich die Lese bis in den November hinein; aber die Frühsorten gibt es, wie eben jetzt, schon im September oder gar schon in der letzten Augustwoche. In den Edelweinanlagen wartet man mit der Lese weißer Trauben über die Reifezeit hinaus, bis eine überreife, auch Edelfäule genannt, eingetreten ist: sie steigert den Zuckergehalt des Weines und verleiht dem Weine höhere Blume, Oft wird schon bei der Ernte eine Auslese gehalten, d. h. die besonders gut entwickelten Trauben werden zuerst gesammelt und verarbeitet; das sind dann die besten Weinsorten, und wir bekommen sie unter dem Namen „A » sbruch" zu trinken. Außer der Vorlese und der Haupllese gibt es oft noch eine Nachlese. Überlieferungen und Sagen über den Weinbau ragen bis ins graueste Altertum hinein. Ge schichtliche Nachrichten bezeichnen Vie Phönizier als das erste Volk, das Weinbau getrieben habe. Aber die Chinesen behaupten natürlich, daß sie das schon weit früher, fo um 2000 v. Chr., verstanden hätten. In Deutschland dürfte der Weinbau von galkischen und hispanischen Legionen um 300 n. Chr. begründet worden sein; den damals schon beträchtlichen Weinbau des Mosel gebietes rechnete man zu Gallien. Unter Karolingern und Hohenstaufen verbreitete sich dann der Weinbau bis in die preußischen Marken und nach Schlesien. Feuerschutzwoche vom 17. bis 23. September. Auf An ordnung des Reichsministeriums sür Volksausklärung und Propaganda findet in der Woche vom 17. bis 23. September in St«dt und Land nunmehr die bereits sür August vorge sehene aber wegen der Volksabstimmung verschobene Feuer schutzwoche statt. Ihr Zweck und Ziel ist, das Volk aufzuklären und zu belehren, ihm die Notwendigkeit vor Augen zu führen, selbst mit dazu beizutragcn, daß nicht durch Nachlässigkeit oder Unkenntnis großer Schaden am ohnehin geschwächten Volks vermögen entsteht. Nachweisbar lassen sich Dreiviertel aller Brände vermeiden. Auf welche Art und Weise dies möglich ist, das soll während der Feuerschutzwoche eindringlich und wirksam demonstriert werden. Mit der Durchführung der Feuerschutzwoche ist das Amt sür Volkswohlfahrt beauftragt worden, und überall im Reich-sind jetzt die NSV.-Ortsgruppen damit beschäftigt, die erforderlichen vorbereitenden Maßnah men zu treffen. Auch in unserer Stadt waren gestern abend die für die Durchführung in Betracht kommenden Stellen zu einer Sitzung zusammengekommen. Nach einer allgemeinen Aussprache über die zu ergreifenden Maßnahmen wurde fol gendes Programm für die Feuerschutzwoche beschlossen: Dar Auftakt erfolgt durch den Verkauf einer von der Obersten Lei tung der PO., Amt für Volkswohlfahrt, „Schadenverhütunz" herausgegebenen Broschüre, die zum Preise von 20 Pfg. mög lichst in jeder Haushaltung abzusetzcn ist. Hingewiesen wird dabei auf die außerordentlich wichtige Entrümpelung der Böden, die in der nächsten Zeit sowieso energisch vom Luft schutz verlangt werden wird. Dienstag abend 7 Khr wird die Freiwillige Feuerwehr eine Angriffsübung auf dem Markt platze durchführen. Mittwoch ist eine Alarmübung in der Schule, eine Revision der elektrischen Leitungen und der Gas leitungen vorgesehen. Donnerstag und Freitag: Feuerstätten- und Feueressen-Revision. Sonnabend: Revision von Benzin- und Oellagern. Autoschuppen und Tankstellen. Sonntag: Lleberlandfahrt der Autospritze. Unsere Einwohnerschaft wird noch amtlich davon unterrichtet und gebeten, die mit der Revi sion Beauftragten in jeder Meise zu unterstützen, damit der Zweck der Feuerschutzwoche auch in unserer Stadt erreicht wird. Silbernes Arbeitsjubiläum. Am morgigen Sonnabend vollenden sich 25 Jahre, daß Betriebsleiter Ä. Römer von Radebeul nach Wilsdruff übersiedelte und in der Buchdruckrrei von Arthur Zschunke leitende Stellung übernahm. Er fand hier ein großes Feld der Betätigung und sein reiches fach männisches Wissen und Können befähigten ihn zu erfolgreicher Bewältigung der ihm gestellten nicht immer leichten Aufgaben. Mit großer Treue und Verantwortungsgefühl füllte er zu allen Zeiten seinen Posten aus. Das gibt uns besonderen Anlaß, ihm auch an dieser Stelle von Herzen zu wünschen, daß er
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