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Ar 2!1 78. Jahr« Freitag de« 12. September 1919 Amtlicher Teil Dresden, am 6. September 1919. Dresden, am 9. September 1919. 5787 Kartoffelverkauf 5808 MWa siir die MWe der deiiWes KMmeii » Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe, die nach Inkrafttreten dieser Verordnung eine Schrotmühle erwerben, sind verpflichtet, diese gemäß Absatz 1 innerhalb einer Frist von zwei Wochen von dem Tage ad anzumelden, an dem sie den Gewahrsam an der Schrotmühle erlangen. Diese Verordnung tritt am Tage der Verkündung in Kraft. Damit erledigt sich die Verordnung der stellvertretenden Generalkommandos vom 13. Mai 1918 (Sächsische Staatszeitung Nr. 114 vom 18. Mai 1918) Sounabsud den 13. September bei Humpisch, Konsumverein und Breuer. Rosaer Warm bezugsschein Nr. 17 je Io Pfund (einschließlich Nachlieferung), das Pfund 12 Pfg. Wilsdruff, am 11. Sept. 1919. Der Stadtrat — Kriegswirtschaftsabt. Korpuszeile oder deren ««um, Teuerungszuschlag. Z. 'raub Verordnung, betreffend Schrotmühlen. . Aus Grund des Z 73s. der Reichsgetreideordnung für die Ernte 1919 vom ° ^uni 1919 (RGBl. S. 535) wird bestimmt: 2698 VIb Wirtschaftsministerin«. 2293 VI,^V Wirtschastsmmifterium. r 100 al Bl. erb^ fordert erneut die Anderuna der Reichsverfassung betreffend den Anschluss vou Dentsch-Q -erreich. Die „Daily Mail" meldet dazu noch aus Paris, die neue Forderung an Deutschland lasse Deutschland reine lange Bedenkzeit. Nicht nur die Besetzung einer einzelnen deutschen Stadt in der neutralen Bone komme als Druck mittel in Frage, sondern eine allgemeine militärische Aktion der Alliierten gegen das unbesetzte" deutsche G-enzgebiet. „Daily-Expreß" behauptet, an den etwa gegen Deutschland notwendig werdenden militärischen Maßnahmen würden sich französische und englische Truppen beteiligen. Die militärischen Maßnahmen der Alliierten würden sich aus die neutrale Zone beschränken. Die Kosten der not wendigen militärischen Maßnahmen würden Deutschland auferlegt. Der ungesetzliche Krieg in Afrika. Drohung des Generals Dewet an die Engländer. Wie aus Kapstadt gemeldet wird, hat der Buren general Dewet in Bloemfontein ein Manifest veröffent licht, in dem er sagt, er wolle über die ungesetzliche Er oberung von Dcntsch-Südwest- und Ostafrika nicht länger schweigen, und er müsse jetzt, wo Botha tot sei, zu seinem Leidwesen mit der nackten Wahrheit Heraus rücken. Die wirkliche Ursache für den Aufstand von 1914, an dem er teilgenommen habe, sei der ungerecht fertigte Angriff auf das deutsche Gebiet gewesen, und er beab sichtige deshalb, eindringlich an das Volk von Südairika zu appellieren, es möge die Regierung zwingen, die deutschen Kolonien ihren rechtmäßigen Eigentümern zurnckzngcben. Er würde das nicht getan haben, wenn nicht die von Botha und Smuts sofort nach ihrer Rück kehr aus Europa verkündete Amnestie noch immer nicht durchgeführt wäre. Er erklärte öffentlich, er werde, ob wohl noch interniert, die Regierung nicht noch einmal nm Erlaubnis fragen, wenn er seinen Distrikt zu verlassen wünsche. Der Zerplatzte Völkerbund. Diplomatische Niederlage Wiltons. Was man schon länger ahnte, ist nun Tatsache ge worden. Wilson bekommt leinen Völkerbund im ameri-a- nitchen Senat nicht durch oder höchstens m einer derartig abgeünderten Form, daß von dem eigentlichen Entwurf so gm wie nichts übrigbleibt. Die republikanische Senats- wie karolaK N 8 4. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Verordnung und gegen die auf Grund dieser Verordnung erlassenen Anordnungen des Kommunalverdandes werden nach Z 80 Absatz 1 Nr. 12, tz 81 der Reichsgetreideordnung für die Ernte 1919 bestraft. Ns Schrotmühle im Sinne dieser Verordnung gilt ohne Rücksicht auf dis Bezsich- N jede nicht gewerblich betriebene Mühle und sonstige Vorrichtung, die zum Mahlen, Eroten oder Quetschen von Getreide geeignet ist, mag sie für Hand- oder Kraftbetrieb ^richtet, beweglich oder fest eingebaut sein. 8 2. Die Benutzung von Schrotmühlen zur Verarbeitung von Brotgetreide (Roggen, ^dzsn, Spelz-Dinkel, Fesen, Emer, Einkorn) ist untersagt. > Andere Früchte der im Z 2 der Reichsgetreideordnung für die Ernte 1919 (RGBl. . 535) bezeichneten Arten dürfen nur zur Herstellung wirtschaftlich nolwendigen Futler- und nur mit schriftlicher Genehmigung der unteren Verwaltungsbehörde in Schror- Mrn verarbeitet werden. Die Genehmigung ist nur dann zu erteilen, wenn die Ver leitung in einer gewerblich betriebenen Mühle mit erheblichen Schwierigkeiten für den .^agsteller verbunden ist oder sonstige besondere Gründe die Benutzung der Schrot te rechtfertigen. Der Antrag muß unter Darlegung der Gründe schriftlich gestellt werden und hat ft* Menge und die Art der zu verarbeitenden Vorräte zu enthalten. , Die Genehmigung muß den Namen des Unternehmers, die Menge und Ari der zu Arbeitenden Früchts sowie den Zeitpunkt, bis zu dem die Genehmigung erteilt ist, enthalten. , Der Kommunaloerband hat für Einhaltung der von ihm auf Grund der Rsichs- ^ureideordnung zur Ueberwachung der Selbstversorger erlassenen Bestimmungen zu sorg-n den Betrieb des Antragstellers während dec Dauer der Bewilligung fortlaufend über- Hen zu lassen. Die Durchführung der Bestimmungen in Absatz 1 bis 5 ist vom Kommunaloerband ^4 Anlegen von Siegeln oder durch sonstige geeignete Maßregeln zu sichern. 8 3. « Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe, die sich im Besitze einer Schroimühle be- sind verpflichtet, diese innerhalb einer Frist von zwei Wochen dem Kommunal- ""wd zur Eintragung in ein Register anznmelden. oder Rohstoffen benutzt zu werden; — die Währungen dieser unfertigen Staatsgebllde sind ja zum Teil überhaupt noch nicht festgesetzt, jedenfalls aber in den Wetthandels- ftaaten völlig fremd und noch wesentlich minderwertiger als die Mark. Vor allem aber drückt natürlich die Lat- jache auf den Markt, daß Deutschland zwar als Käufer im Auslande auftritt, Verkäufe von Waren oder Rohstoffen aber vorläufig nur in sehr bescheidenem Umfange vorzu nehmen vermag, daß mit anderen Worten zurzeit auch das aus dem ehrlichen Geschäftsverkehr stammende Angebot von deutscher Zahlung die Nachfrage nach solcher über wiegen muß und wohl noch einige Zeit weiter über wiegen wird. Dabei ändert es an der Wirkung, an dem Druck auf den Kurs der deutschen Reichsmark im Auslände auch kaum etwas, ob die kleine deutsche Aus uhr in Mark oder m der Wahrung des Ernsuhrstaates berechnet wird. In einem Falle ist die stetigende Wirkung aus den Niarkkurs unmittelbar, im anderen mittelbar, in keinem von beiden aber reicht sie zurzeit eben zur wirklichen Stützung aus. Und das tann sich erst dann wieder ändern, wenn wir in Deutschland einesteils wieder mehr ausfuhrjähige Waren erzeugen, wenn aber andernteils auch das In- und Aus land wieder größeres Vertrauen zur wirtschaftlichen Zu kunft unseres Landes gewonnen haben. Denn wie jede gewerbliche Konjunktur, ist auch die Preisgestaltung für die Währung eines Landes im Auslande stets in hohem Maße VertrauensmÄe. Daß man aber augenblicklich zur deutschen Wirt schaftskraft im Auslande nur schwer Vertrauen fassen rnag, tann schließlich nicht in Erstaunen setzen. Solange keine Woche vergeht, in der nicht in irgend einem Jn- dustriebezirk kleinere oder größere Streiks neu aus flammen, solange die Kohlenversorgung des heimischen Gewerbes auf so schwachen Füßen steht, wie jetzt und wlange schließlich auch die Verkehrsverhältnisse nicht besser und stetiger weroen, ist mit einer Rückkehr dieses Vertrauens kaum zu rechnen. Die „bis zum überoruß wiederholte" Mahnung, daß nur anhaltende Arbeit eine Besserung dex -Lage zuwege bringen kann, trifft eben auch hier zu. Deswegen kann sie gar nicht oft genug wiederholt werden. Das E^imöe-Mrmatum. Militärische Vorbereitungen. Das neue Verbands-Ultimatum an Deutschland ist nach Meldungen ans Paris vom Nat der Alliierten einstimmig angenommen worden und an Deutschland abgegaugen. Es rf-ilia^ mein Gensi»"', PortoÄ Listet i befn rtrieb )resde^ u-Zttck len nntlitb Amts- 2VilS^ ein r « an stwirt^ er evb' / ein / fgarr-Li übÄ/ - L; m 2^ ü 193b0>ü Wochenblatt für Wilsdruff und Umgegend. Erscheint seit dem Zähre 4844. Anzeigenannahme bis rr ilhe vormiltags. / Beilagengebühr das Tausend PU-, lr die Postauflage Zuschlag. / Für das Erscheinen der Anzeigen an bestimmten Tagen und Plätzen wird leine Gewähr geleistet. Strikie Platzvorschrift Ausschlag ohne Rabatt. / Die Rabattsähe und Nettopreise haben nur bei Bar- zahiung binnen 30 Tagen Güttigkeit; längeres Ziel, gerichtliche Einziehung, ge meinsame Anzeigen verseh. Inserenten bedingen die Berechnung des Brutto-Zeilen- Preises. / Sofern nichi schon früher ausdrücklich oder stillschweigend als Erfüllungsort Wilsdruff vereinbart ist, gilt es als vereinbart durch Annahme der Rechnung, falls nichi der Empfänger tnnerh. S Tagen, vom Rechnungstage an, Widerspruch erhebt. r, Kleine Zeitung für eilige Leser. einer amtlichen Berechnung wird durch die Er- üMg des Reich.noiopfers dem deutschen Voiksvrrmögen »Auch 2,8 bis 3 Milliaroen Mark im Durchschnitt in den "Men 30 Jahren entzogen werden. ,,Die Einfuhrbeschränkungen sür Hülsenfrüchte sind auf- ^°oen worden. tz, Daz preußische Ministerium hat entschieden, daß an Zuende keine Erwerbslosengelüer gezahlt werden dürfen. tz. Die republikanische Mebrbeit im amerikanischen Senat Hai U Völkerbund mit soviel Vorbehalten belastet, daß dessen "Währung praktisch unmöglich wird. d,. Der Burengeneral Dewet erklärt die Eroberungen der dMen Kolonien in Afrika für ungesetzlich und fordert ibre v^abe an Deutschland. Nn neuer Tiefstand der Mark. Aus Fachkreisen wird uns geschrieben: ^cach einer kurzen Erholung ist in der letzten Woche ^sitwertung der Mark im Auslande noch weiter fort- «j^uen und am Dienstag z. V. wurde in der Schweiz D d tzj.Mrs erreicht, der fast genau 100 Frank für lOOMark ist, als der Friedensstand (23 Frank für ist ^.Alark gegen 123,30 Frank). Auf den anderen Plätzen ^^.Entwicklung ähnlich, und es ist wirklich besonders Olj Entwend, daß in Köln der französische Frank (dessen ^"enswert dem schweizerischen gleich ist, der aber zur- ^j.Z- B. in Newyork auch etwa 40 unter diesem 1 ^"knswerte steht, mit nahezu 3 Mack bezahlt werden ^wahrscheinlich wäre es falsch, dem Erzbergerschen ^."-Abstempelungs^ die ganze Schuld für diesen Hh^-ffückgang unserer Währung zuzuschieben; aber ebenso Mg wäre^es, wollte nian ihn für schuldlos erklären: ^°>e Ankündigungen des Reichs-Finanzministeriums jeden Zweifel gewaltige Notenmengen auf- deren Besitzer früher gar nicht an einen Verkauf und sie haben jo eine neue Unsicherheit in den betragen, die ihn für alle abichwächenden Einflüsse empfänglich machen mutzte. An diesen aber R nicht. Alan den e nur an die Käufe von Lebens- ußmittelu im Auslande, die zum Teil noch sür des Reiches vorgenommen werden und bei denen .Bezahlung in Marmoren fast die Regel bildet. Auch östlichen Randsiaaten, vor allem aus Polen scheint 1 Wyche Million Marlnoten ihren Weg auf dem Wett- äu finden und dort zu Kämen von Lebensmitteln Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff reutaurt zu ^Aaraudt. Postscheck-Konto: Leipzig Nr. 28614 Molkeneiweitzpreise. Vom l ö. September 19l9 an gelten für Molkeneiweiß mit einem Wassergehalt von höchstens 68 v. H. folgende Herstelleihöchstprsise: a) für unverarbeitetes Molkeneiweiß 107 Mk b) für gewürztes Molkeneiweiß . . 135 „ je für 50 six. Die Kommunalverbände haben, soweit Molkeneiweiß in ihrem Bezirke zum Verkaufe gelangt, Höchst- oder Richtpreise für den Kleinhandel und nötigenfalls auch für den Großhandel mir Molkeneiweiß festzufttzen und bekanntzumachen. ^sivrecheri Amt Wilsdruff Nr. 6. fÜt das ch-Mlsdruff-r Tageblatt- erscheint täglich, Mit Ausnahme per Sonn- und Abends o Uhr für den folgenden Tag. / Bezugspreis bei Eeibstabholung t-,,. Zuckere! vächenillch Pfg., monailich Pfg., vierteljährlich Mk.; Austräger zugetragen monatlich Pfg., vierieijährlich Mk.; postanstatten vterttstährüch Mk. ohne Zustellungsgebühr. ^L°'tmslolten, Postboten sowie unsere Austräger und Geschäftsstelle nebmcn ipM Übungen entgegen. / Zm Kalle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger EjS,ungen der Betriebe der Zeitungen, der Lieferanten oder der v„7'""g<einrich«ungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung tz. > "^tterung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Ferner änsereni In den obengenannten Fällen keine Ansprüche, falls die »-ck "kffpäiei, in beschränttem Umfange oder nicht erscheint. / Kinzel- der Rümmer 10 Pfg. / Zuschriften ftnd nicht persönlich zu bndern an den Verlag, die Schristlettung oder die Gestbästsstelle. / MZvschriften bleiben unberückftchtiat. / Berliner Vertretung: Berlin SW.äs. ff die Amtshauptmannschaft Meißen, für das Znsertionsprels Pfg. für dte S-gespaltenr Lokalpreis Pfg., Reklamen Pfg., alles mit „ und tabellarischer Gatz mii LV"/ Aufschlag. Bei Wiederholung und Zahresun. 'tzen entsprechender Nachlaß. Bekanntmachungen im amtlichen Teil lnur von Behör. ns die Spaltzeile so Pfg. bez. Pfg. / Nachweisungs- und Offeriengebühr ro be». Pfg. / Telephonische Znseraien-Aufgabe schließt jedes Rellamationsrechl aus. t LS, brauch ihre nd 5«^^ mr?l^' acht siechn^-' auf dMMi? , Mi D". oder n«« ochen luchs- men lvi"'. une lch^j ks sch»'"' lllls»-^ , so kA«' n bea^ eirea^ i MW;, irtnm li" uff. ,