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Ein ganz allein lebendes, 40 jähriges Fräulein in Freiberg ist in voriger Woche eines schrecklichen Todes gestorben. Die Acrmstc kam am vorletzten Sonnabend Abends nach Hause und ward wahrend des Entkleidens vom Schlage getroffen. Ihre Ab wesenheit fiel erst am Donnerstag auf, da erst erbrach man die Thiire ihres Wohnzimmers und fand sic noch lebend, aber bewußtlos vor; ihr Tod erfolgte nach einigen Stunde», Hilfe war nicht mehr möglich. Außer Stande sich zu bewegen, oder zu schreien, ist sie bei völliger Besinnung langsam verschmachtet. Bor dein Chcmiiitzcr Schwurgericht ward in diesen Tage» der 2!)jährige Braucrgchilfe Oswald Sänger, der im vorige» Jahre i» der Kcilhancrn'schcn Brauerei in Mittweida in Arbeit stand, zu 2 Jahren Gcfängniß vcrurlhcilt, wegen eines Scherzes, der hier, einmal seiner traurigen Folgen wegen, andcrnmalö zur Warnung für ähnliche Leichtsinnige, Erwähmmg finden mag. In die genannte Brauerei kam oft um die FriihstückSzcit ein blödsinniger Mensch, Namens Römer, de» die Gesellen dann wie ein Kind fütterten. Sänger wollte den Römer einmal „recht tüchtig nn- führen" und steckte ihm einen Löffel mit Soda — wie sie zum Pntzcn dcr Braukessel re. verwandt wird — in den Mund, so daß ihn dieser hintcrschlnckc» mußte. Säuger that dies trotz ernstlicher Warnung von Sci- tc» eines seiner Eollcgcn. Der arme Blödsinnige verfiel sofort in e n heftiges Erbrechen, erkrankte und war nach wenige» Woche» eine Leiche; die Vcrdan- ungöorganc des Unglücklichen waren zerstört »nd er mußte schließlich den Hungertod sterbe». Durch eine» Johaungcorgcttstädtcr Anctio- uator wurde vor einige» Woche» eine Bcrstcigcrnug von Wage» vorgcnommc» nnd wollte es hierbei das Unglück, daß ein Tnnscndmnrlschcin Plötzlich spurlos verschwunden war. Dcr Verdacht lenkte sich ans de» gedachten Auktionator, und schon hatte derselbe »ach Zwickau waiidcr» müssen, als am 25. Juni dcr Schein beim Hcrvorhcbcn cincö nuvcrkauft gebliebene» Objcclö znr Erde fiel. Dem schuldlos Jnhaftirtcn wurde natürlich sofort die Freiheit wicdcrgcgcbc». Vor ungefähr 8 Jahren starb in England ein auö Plauen i. V. gebürtiger Industrieller, welcher dort durch Talent nnd Fleiß und dnrch daö Glück, welches sein Unternehmen begünstigte, zu großem Reich- Ihm» gelangt war. In seinem Testament hatte er ». A. die in Planen lebenden Kinder seines verstor benen Bruders bedacht, sodaß diese» ei» sehr ansehn liches Vermöge» znficl. Einer dcr zu Erbc» cin- gcsetztcii Ncffcu war jedoch bereits, und zwar mit Hinterlassung einer unbemittelte» Wittwc imd zweier Knabe» gestorben. Leider ging diese» Hinterlassene» daö ihrem verstorbene» Ernährer zngcdachtc beträcht liche Erbe verlöre», da sich überraschender Weise in dem Testamente keine Bestimmung fand, daß auch dessen Erben cvcntncll bedacht werde» sollte». Dcr Fall crrcgtc damals Anfschc» »»d Bcda»cr» für die Enttänschtcn. Dcn Bcmühmigc» cincö in England lcbcndc» LandmanncS ans Plancn ist cö, wie rühmend anerkannt z» werde» verdient, jetzt gclmigcii, trotz dcr cictgcgcnstcbcndc», im englischen Rechte imd sonstige» Verhältnissen begründete» Schwierigkeiten, a» maß gebender Stelle der Witlmc imd ihre» Kindern einen ihr freiwillig nachträglich gewährten Antheil an jenem Erbc in Höhe von 5000 Pfd. Sterling (100000 M.) anöznwirkcn, worüber an die Plaucn'schc Vormnnd- schaftsbchördc amtliche Mitthciümg gelangt ist. — Während vor einigen Tagen sich dcr traurige Fall ereignete, daß ei» Knabe von etwa 10 Jahren dnrch Erhänge» in Folge Uiivorsichligleit sei» Leben cinbüßtc, habe» wir am 30. Juni eine» ähnlichen Fall erlebt. Als gegen 6 Uhr Abends ein nach Rei chenbach abgehender Zug kaum den Bahnhof verlassen hatte, warf sich ci» etwa zwölfjähriger Knabe, ein MaurcrSsohn Namens Seeling, auf die Schienen, in Folge dessen ihm der Kopf vom Rumpfe getrennt wurde und er augenblicklich eine Leiche war. Wie er von dem erhängte» Knabe» die Ku»dc vcruommcn hatte, äußerte er sich dahiu: „Erhänge» lhu ich mich emal »i!" I» Obcr-Kolm»itz ist nm 22. J»ni bei dem Wcgrcißcn einer Schcnnc des Gutsbesitzers Hcnm Lieber eine Lcdcrlasche gefunden worden, welche mit Gold- »nd Silbcrmünzcn, die ans dem 17. Jahrhundert slamukcii, gefüllt war. Dcr Wcrlh derselben wird nnf 6000 Marl geschätzt. In Hirschfcldc bci Zittau und Umgcgcnd crrcgt daö hcrbc Schicksal der gcachtctcn Familic dcö dor tige» Apothckcrö Hcrr» Jägcr die allgemeinste Thcil- nahmc. Im Laufe dcr letzten 14 Tage sind dcmsclbc» seine Schwägerin, ein Ojährigcö Kind, ein 3jährigcö, dann ein 4jährigcr Knabe und am 30. Jimi aber mals ein 1 jähriges blühendes Töchterchen gestorben. Welches Hcrzlcid sich au diese 5 Leiche» im Zeiträume zweier Wochen in dem tiefgebeugten und schwer hcim- gcsuchtc» Hause knüpft, wird in jeder Familic nach- cmpfimdc». In Fricdrichöwaldc stürzte am vcrgcmgciic» Mittwoch das Kind dcö Gutsbesitzers Hafflmanu in dcn Dorftcich und war, da dcr nachspringciidc Vatcr eö nicht zu crrcilhc» vermochte, bereits dem Ertrinke» nahe. In der Todesangst pfiff Hcrr Hafflman» scincm Hnndc, welcher denn nach sofort hcrbcikam, daö Kind erfaßte nnd glücklich an'ö Land brachte. Preußen. Berlin. Die Frage übcr die Be schaffenheit der künftigen richterlichen Amtstracht dürfte für Prenßcn definitiv entschieden sei», da die darauf bezügliche gegenwärtig dem Kaiser vorliegende Ncr- ordmmg nur »och dcr Unterzeichnung desselben bedarf. Betreffs dcr Robe ist fcstgcstcllt, daß dieselbe für alle richterliche» Beamten gleichmäßig ans einem leichten schwarzen Wollcnstoff gefertigt wird »nd nur im Kragen eine Verschiedenheit zeigt, derartig, daß der selbe für die Richter ans Sammet, für die Anwalt schaft ans Seide nnd für die Gcrichtöschrcibcr niiS demselben Stoff, wie die Robe selbst bcstcht. Das Barett entspricht dem Stoffe dcr Kragcii. Außcrdem ist die wcißc Halsbinde obligatorisch. Besondere, dcn verschiedenen Rangstufen dcr Richter entsprechende Abzeichen sind nicht in Aussicht geiiommen, dagegen wird ein solches für die Präsidenten des Gerichtshofes cinzliführcn beabsichtigt, daß möglicherweise I» einer an dem Barett anznbringcndcn Borde, Tresse oder dergleichen bestehen dürfte. — Die Tarifkommission beschloß am 3. Juli, daß die Zölle auf Eisen, Hopfen, Instrumente, Materialien, Lichte, Ocl, Petroleum, Thicrc »nd Vieh sofort in Kraft treten sollen (von Materialwaarcn bleiben vor läufig Kraftmchl und Mühlcnfabrikate ausgeschlossen). Vom 1. Jan. 1880 sollen die Zölle auf chemische Zündhölzer, Malz, Kraftmchl, Mühlcnfabrikate, ein faches Lcincngarm, weißes und farbiges Glnö in Kraft treten. Boni 1. Okt. 187!) ab treten alle übrigen im Tarif aufgeführtc» Artikel (also Getreide rc.) in Zollkraft. Vermischtes. — Der „N. Fr. P." wird unten» 30. Juni ans Karls bad geschrieben: Gestern gingen auf dein Wege zwischen Gieß hübel und Karlsbad die vor einen Miethwagcn gespannten Pferde dnrch und eilten einem mehrere Klaftern tiefe» Ab gründe zu. In dem Wagen befanden sich die Fürstin Metter nich, zwei junge Damen der Aristokratie nnd Graf Octavian Kinslh. Im Augenblicke dcr höchsten Gefahr gelang cs der Geistesgegenwart des Grafen Kinslh, die im Wagen befindlichen Damen und sich selbst vor dem Tode zu retten, denn einige Scennden später stürzte das schwere Fuhrwerk sammt dcn Pferden in die Tiefe hinab. Der Wagen wurde in Tausend Stücke zertrümmert, die Pferde arg beschädigt. Der Kutscher dcS Fuhrwerks war noch rechtzeitig hcrabgesprungen und rettete so sein Leben. Leider kam der Kutscher, welcher in dem Augen blicke, als die Pferde dcn Abgrund erreichten, herbeigeilt war,- um durch das Abschnciden dcr Stränge noch die Pferde zu retten, unter eines der hinabrollende» Thiere und blieb auf der Stelle todt. Die durch dcn traurigen Vorfall begreiflicher weise geängstigten Damen lehnten cS dankend ab, einen ihnen zur Verfügung gestellte» Wagen z» besteigen, und traten zu Faß den Heimweg an. Wie cs sich nachträglich erwies, hatte eines dcr scheu gewordenen Pferde den Koller. — AuS Laibach vom 2. Juli meldet der Telegraph: In der Stadt Vischoslack sind Räuber gestern Nacht in das Bezirksgericht cingedrnngen, habe» die Kasse erbrochen und dcn BczirkSrichter I)r. Kraus am Kopfe tödtlich verwundet. Es ist eine landesgerichtliche Eommission nach Bischoslack ab- gegangen. kirchliche Nachrichten. Parochie Schandau. Hcutc Sommbcild wird dic Communion ausgesetzt. Am 4. Somitng »ach Tri», predigt Hcrr Pfarrer Karl aus Lohme». Vormilt.-Tcxt: Apostckgcsch. 5, 16—21. Nachm.-- Tcxt: 2. Cor. 4, 13-18. Getraut: F. W. Kühnemann, Hutmacher in Radeburg und A. T. Müller hier. — E. I. Porsche, ans. B. u. Schisst». hier und I. E. vcrw. klnger hier. Kirchliche Nachrichten von Königstein. So »»tag, dc» 6. Juli predigt vormittags Herr DiacöuatSvcrwcscr Köllner übcrApostclgesch. 5,16—21. A» diesem Tage wird keine Beichte und Connnnnivn gehalten. Daö Wochcuamt hat Hcrr Diac. Köllner. Bekünntm a ch u n g. Nachdem die Liste derjenigen in der Stadt Schandau wohnhaften Personen, welche »ach Maßgabe dcr nachstehend abgcdracktc» Bcstimmmlgcli der 88 31 bis 34, 84 »»d 85 dcö Gcrichtsvcrfassmigögesetzcö »nd dcö 8 24 dcö Gcsctzcö, Bcstimmnngcn znr Ausführung dcö GerichtsvcrfassungSgcsctzcS enthaltend, vom 1. Mürz 1879 zu dem Schösfcnamtc und Gcschworcncnamtc bcrnfcn werden können, von dem unterzeichneten Stadtrathc alifgcstclkt worden ist, wird dies hiermit mit dem Bemerken zur öffentlichen Kcnntuiß gebracht, daß die Liste vom 7. bis mit 14. Jnli dicscö Jahres in hiesiger NathScxpcditiou zn Jedermanns Einsicht nuölicgt nnd daß Einsprache gegen die Nichtigkeit oder Vollständigkeit dcr Liste innerhalb dieser Zeit schriftlich oder zn Protokoll bci dem nntcrzcichnetc» Stadtrathc erhoben werde» kami. Schanda», nm 1. J»li 1879. D eV S t d t 1t N t h. Dimmel, Argrmstr. G e r i ch t S v e rfa s s » n g s g ef e tz vom 27. Januar 1877. 8 31. Das Amt cincö Schöffen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann mir von einem Deutschen versehen werden. 8 32. Unfähig zu dem Amte eines Schöffen sind: 1. Personen, welche dic Befähigung in Folge strafgcrichtlichcr Vcrurtheilung verloren haben; 2. Personen, gegen welche das Hanptvcrfnhrcn wegen cincö Verbrechens oder Vergehens eröffnet ist, daö die Aberkennung dcr bürgerlichen Ehrenrechte oder die Fähigkeit znr Bekleidung öffentlicher Acmtcr znr Folge haben kann; 3. Pcrsoucn, welche in Folge gerichtlicher Anordnung in dcr Verfügung übcr ihr Vermögen beschränkt sind. 8 33. Zu dem Amte eines Schöffen sollen nicht bernfen werden: 1. Personen, welche znr Zeit dcr Aufstellung dcr Urlistc daö dreißigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben; 2. Personen, welche znr Zeit der Aufstellung der Urlistc dcn Wohnsitz in dcr Gemeinde noch nicht zwei volle Jahre habe»; 3. Personen, welche sür sich oder ihre Familie Armcnunlcrstütznng auö öffentlichen Mitteln empfangen oder in den drei letzten Jahren, von Aufstellung dcr Urlistc znrückgercchnct, cmpfangcn haben; 4. Personen, welche wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dem Amte nicht geeignet sind; 5. Dienstboten. 8 34. Zu dem Amte eines Schöffen sollen ferner nicht bcrnfcn werden: 1. Minister; 2. Mitglieder dcr Senate dcr freien Hanscstädtc; 3. Rcichöbcamtc, welche jederzeit einstweilig in dcn Ruhestand versetzt werden können; 4. Staatsbeamte, welche ans Grund dcr Landesgcsctze jederzeit einstweilig in den Nnhcstand versetzt werden können; 5. richterliche Beamte und Beamte dcr Staatsanwaltschaft; 6. gerichtliche nnd polizeiliche VollstrcckungSbcamlc; 7. Rcligionödicucr; 8. Volksschnllchrcr; 9. dem activen Heere oder dcr activcn Marine angchörendc Militärpcrsonen. Die Landesgcsctze können nnßcr den vorbezeichneten Beamten höhere Vcrwaltnngsbcamlc bezeichnen, welche zn dem Amte cincö Schöffen nicht berufen werden sollen. 8 84. Daö Amt eines Geschworenen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nnr von einem Deutschen versehen werden. tz 85. Die Urliste sür die Auswahl dcr Schöffen dient zugleich als Urlistc für die Auswahl dcr Gcschworncu. Die Vorschriften der 88 32 bis 35 übcr dic Berufung zum Schöffcnancke finden auch auf daS Gcschworcnenamt Auwendmig.