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MMN U U« Mr die Königliche Amts^ rMnannfchast MMen, m Wilsdruff sowie Mr das König- unä < ^^genci Ecjcheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Inserate werden tags vorher bis mittags 11 Uhr angensmZ^v Bezugspreis in der Stadt Vierteljahrs' ,10 Mk. frei inS Haus, abgeholt von der Expedition 1,30 M- -Wch die Post und unsere Landausträger bezöge» H Mk. JnsertionspreiS 15 Psg. Pro fünfgespaltene KorpuSzrv«. Außerhalb des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff 20 Psg Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Aufschlag. E Jeder Anspruch aus Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch I I > Klage eingczogen werden muß od. der Auftraggeber in Konkurs gerät. Femfprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. Mr das Königliche Amtsgericht und den StadtrA Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblalt kür Milsäruff Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Hartha bei Gauernitz, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Huhndorf, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Miltitz-Roitzschen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, RöhrKM bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Seeligstadt, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf Steinbach bei Mohorn, Spechtshausen, Tanneberg, Taubenheim, Ullendorf, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg, Zöllmen. Mit laufender Unterhaltungs-Goman-Beilage, wöchentlicher illustrierter Keilage „Welt im Kild" und mouatlicher Keilage »Fasere Keimst". Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Oberlehrer Gärtner, WilSdrnff. N. 100 Donnerstag, den 2. September 1918 74. Jahrg. Amtlicher Teil. kinlaclung r. WnMng eines Vereins heimaitlM lm Sie 5tM AilsstruN. Für das Aönigreich Sachsen ist eine rechtsfähige Stiftung mit dem Namen „Heimatdank" und dem Sitze in Dresden begründet worden zu dem Zwecke, die reichsgesetz liche Versorgung der Ariegsinvaliden und Kriegshinterbliebenen durch soziale Fürsorge zu ergänzen. Die Stiftung will den Kriegsinvaliden durch Berufsberatung, Berufsausbildung, Arbeitsvermittelung, Auskunft über Versorgungsansprüche und sonstige Unterstützung, nötigenfalls auch durch Unterbringung in Familien oder Heimen helfen, die Kriegswitwen in ihrem Erwerbe fördern und auch sonst unterstützen und sich der Kriegswaisen bei ihrer Erziehung und Ausbildung und bei ihren: Eintritt in die Erwerbstätigkeit annehmen. Zwecks Erfüllung dieser Aufgaben bedarf die Stiftung der Gpferwilligkeit und tatkräftigen Mitarbeit aller Kreise des Volkes. Um diese herbeizuführen, werden über all Vrtsvereine Heimatdank gegründet, in denen Jedermann ohne Unterschied des Standes, des Glaubens und der politischen Richtung Gelegenheit findet, für die Aufgabe der Stiftung Heimatdank mit zu arbeiten. Auch iu Wilsdruff soll ein Perei« Keimatdauk ins Leben gerufen werden. Ich lade deshalb alle Einwohner der Stadt, die bei dem edlen Werke mitzuwirken bereit sind, insbesondere auch die Vorstände aller hiesigen Vereins herzlichst ein, sich zur Gründung des „Vereins Heimatdank für die Stadt Wilsdruff" am Alontag, den 6. September MZ, abends 8 Uhr im S>aale des Gasthofes zum „Goldnen Löwen" einfinden zu wollen. , Tagesordnung: 1. Vereinsgründung. 2. Aufstellung der Vereinssatznngen. 3. Vorstandswahl. Wilsdruff, am 26. August 1915. 2732 Sladtrat Bretschneider, stellvertretender Bürgermeister, zurzeit Vorsitzender Montag, im« 13. September d. Z., normittags 1-11 Mir wird im Saale des Alberthofes hier — Neugasse H5 — Bezirkstag abgehalten. Die Tagesordnung ist aus dem Anschläge im Anmeldezimmer des amtshanpt- mannschaftlichen Dienstgebäudes zu ersehen. Weißen, am 50. August 1915. 2785 Pie Königliche Amtssiaupimannschaft. Miilstenkescher haben die vorgeschriebenen Bestandsanzeigen mit den Getreideeinkaufsscheinen und Mehl- bezugsscheinen am s0., 20. und letzten jeden Monats nicht mehr unniittelbar an die Aönigliche Amtshauptmannschaft, sondern an die Wüsilengenoffenschaft Weiße» iu Lommatzlch einzureichen, die die Anzeigen weiter geben wird. Unrichtige oder verspätete Anzeigeerstattung an die Mühlengenossenschaft wird nach H 57 der Reichsbekanntmachung über den Verkehr mit Brotgetreide und Mehl vom 28. Juni mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu f500 Mark bestraft. Meißen, am 50. August 1915- Nr. 16^2 b II R. ver Hommunaweldaila Meissen Stallt unll Lanll. 278« Vie Migiicfte AnitsDauptmannsciMt. ver Stalltrst. Kölker werden zur Erläuterung der Vorschriften über Brotverlorgung auf folgendes hingewiesen: I) Zum Schwarzbrot sind zu nehmen entweder zu 80 Pfund Roggenmehl 20 Pfund Aartoffelmehl oder ein anderes Ersatzmeh! oder, da jedes Pfund Aartoffelmehl durch 2 Pfund gequetschte oder geriebene Aartoffeln ersetzt werden kann, zu 80 Pfund Roggenmehl sO Pfund Aartoffelmehl oder ein anderes Ersatzmehl und 20 Pfund gequetschte oder geriebene Aartoffeln, oder zu 80 Pfund Roggenmehl HO Pfund gequetschte oder geriebene Aartoffeln. 2) Alles Brot aus einheimischen Mehlen auch Krankenörot darf nur gegen Brot marke abgegeben werden und zwar ein 2-pfundbrot gegen eine Schwarzbrotmarke, 75 § Zwieback gegen eine Semmelmarke. Meißen, am 5f. August 1915. Nr. 16H2 e II A. 2784 ver Hommunalvrrvanll Meissen Stallt nnll Lanll. Mit Ermächtigung des Königlichen Ministeriums des Innern auf Grund von ß 5 des Höchstpreisgesetzes vom H. August 191H in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 191H wird hiermit mit Wirkung vom 1. September 1915 ab für hiesigen Stadtbezirk für Wilch ein Köchllpreis von 22 j)fg. pro Liter festgesetzt. Anter Hinweis auf die Strafbestimmungen in H 6 des oben bezeichneten Gesetzes wird dies hiermit zur Nachachlung bekannt gegeben. Wilsdruff, am 1. September 1915. ver Stalltrat. Das im Grundbnche für WoMchöukerg Blatt 2 auf dem Namen Gustav Kermau» Kahmann eingetragene Grundstück soll am 28. Oktober MZ, mittags V^2 Uhr an der Gerichtsstelle — im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werde«. Das Grundstück ist nach dem Flurbuche 9,7 Ar groß und auf 2550 Mark geschätzt. Es liegt am Airchwege zu Rothschönberg und ist mit Wohn- und Nebengebäude, Nr. H der Grtsliste, bebaut. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen das Grund stück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jeden: gestattet. Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Ein tragung des an: 2. August 1915 verlautbarten Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuchs nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Auf forderung zur Abgabe von Geboten anzumelden, und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. wer ein der Versteigerung entgegenstehcndes Recht hat, muß vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeiführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. 2/15 Nr. 2. Wilsdruff, am 28. August 1915. 2781 Königliches Amtsgericht. LeickneS clie ärMe Kriegsanleihe!