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^ 95, 27. April 1909. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 5057 Pergament findet es nicht für nötig, in die Vorlage über das Autorrecht ein Spezialgesetz über die Erbfolge aufzunehmen. Der Antrag wird abgelehnt. Bei Artikel 7 beantragt Miljukow einen Zusatz: »Wenn fünf oder mehr Jahre nach dem Tode des Autors eins seiner Werke aus irgendwelchen Gründen vom Bücher markt verschwindet und die Rechtsnachfolger des Autors nicht die Absicht haben, es von neuem herauszugeben, so kann dies jeder, der es wünscht, unter folgenden Bedingungen tun: 1. muß er die Erben vorher von seiner Absicht in Kenntnis setzen, 2. muß er in den verbreitetsten Preßorganen betreffende Publikationen erlassen (Stimme von rechts: Z. B. in der »Rjetsch«!), 3. muß er nach der Benachrichtigung und Publi kation eine zweijährige Frist verstreichen lassen.« Miljukvw motiviert seinen Antrag damit, daß Fälle Vor kommen, wo nach dem Tode des Autors seine Rechte von den Erben nicht ausgenutzt werden und daher sein Werk der all gemeinen freien Benutzung entzogen wird, wodurch das Band zwischen Autor und Lesern gelöst wird. Pergament oponiert gegen den Antrag Miljukows und ist der Ansicht, daß man in dem Bestreben, den Interessen der Ge sellschaft zu genügen, nicht die persönlichen Interessen der Autoren vergessen dürfe. Der Justizminister hält es für unmöglich, jemand zur Er füllung einer Verpflichtung zu zwingen, die nur ein Recht bildet. Die vom Abgeordneten Miljukow beantragte Ergänzung bestrebe sich, für die Rechtsnachfolger Pflichten zu schaffen, die festzusetzen sogar schwierig sei. Ein Vergleich mit der ausländischen Gesetz gebung über das Autorrecht beweise, daß es Maßregeln wie die von Miljukow beantragte in keinem einzigen Staate gebe. Bei der Abstimmung wird der Artikel 7 unverändert in der Fassung der Kommission angenommen. Bei der Abstimmung über das Amendement Miljukows erhält dieses eine Majorität von 2 Stimmen, und der Vorsitzende erklärt daraufhin, daß er es zur Vermeidung jeden Zweifels für notwendig erachte, eine nochmalige Abstimmung auf dem Wege des Hinausgehens durch die gegenüberliegenden Türen vorzu nehmen. Hierbei erweist es sich, daß das Amendement Milju kows mit einer Majorität von 92 gegen 88 Stimmen an genommen ist. Der Artikel 8 wird ohne Einwände angenommen. Artikel 9 wird angenommen. Zu Artikel 10, der eine 50jährige Dauer des Autorrechts für den Autor und seine Rechtsnachfolger festsetzt, schlägt Timoschkin vor, diese Dauer auf 25 Jahre herabzusetzen. Miljukow beantragt eine Frist von 30 Jahren und hält eine ausführliche Motivierung seines Antrages für überflüssig, da für jeden der Unterschied in der Verbreitung unserer Klassiker unter der Bevölkerung vor Ablauf der Frist des Autorrechts und nach Ablauf des Autorrechts klar sei. »Die ungenügende Ver breitung unserer besten Autoren macht sich am meisten in bezug auf unsere Literatursprache geltend. Die Bevölkerungt lernt nicht Zeitungen. Es ist daher unumgänglich notwendig, Bedingungen zu schaffen, unter denen unser Volk in der Sprache unserer Klassiker lernen könnte. (Stimme rechts: Richtig!) Auf dem west europäischen Büchermärkte gibt es stets billige Ausgaben, die die Befriedigung der Nachfrage sicherstellen. Unsere Herausgeber, dagegen tun mit den Werken unserer Schriftsteller dasselbe, wie würde unsere Schriftsteller zwingen, ihre billigen Ausgaben zwanzig Jahre früher auf den Markt zu bringen, und unter solchen Umständen würde die Kürzung der Frist nicht einmal bedeutende Verluste für die Rechtsnachfolger im Gefolge haben. Trotz einer Rede des JustizMinisters wird mit 95 gegen 84 Stimmen der Antrag Miljukow über die Festsetzung des Autorrechts auf dreißig Jahre, gerechnet vom Tode des Schriftstellers, angenommen. Das Zentrum stimmte gegen beide Flügel. Beim Artikel 13 beantragt Miljukow, daß hier und in den Börsenblatt für den Dcntschen Buchhandel. 76. Jahrgang. folgenden Artikeln, wo von fünfzig Jahren die Rede ist, immer 30 Jahre gesetzt wird. Der Zusatzantrag und ebenso Artikel 14 und 15 werden ohne Debatten angenommen. Die Vorlage über das Autorrecht wird in erster Lesung angenommen. Verbote und Verbotsaufhebungen deutscher Bücher in Rußland. (Vgl, ISOS, Nr. IS, 32, SS, 7S d. Bl.) Januar 1909. Ganz verbotene Bücher. Bebel, August, Die Sozialdemokratie im deutschen Reichstage. Kl. 8°. Berlin, Buchhandlung Vorwärts. I. Die parlamentarische Tätigkeit des deutschen Reichstages und der Landtage und die Sozialdemokratie von 1871 bis 1874. 66 S. 1907. 60 -Z. III. Die sozialdemokratischen Wahlaufrufe für die Reichstags wahlen 1881, 1884, 1887. Seite 185—283. 1 Damen, die peitschenden, von N. Flagellantisches Privatissimum. Herausg. von C. A. 8°. 62 S. (Privatdruck). Duncker, vr. Hermann, Volkswirtschaftliche Grundbegriffe mit be sonderer Berücksichtigung der ökonomischen Grundlehren von Karl Marx. Als Leitfaden für Unterrichtskurse. 8°. 60 S Stuttgart 1908, I. H. W. Dietz Nachf. 40 Fulpius, CH., Soziale Moral auf Grund der Fortentwickelung der Menschheit. Leitfaden zu freier Welt- und Lebensanschauung Berechtigte Übersetzung der französischen Ausgabe von E. Vogtherr mit Vorrede von August Dide. 8°. 56 S. Frankfurt a. M. 1908, Neuer Frankfurter Verlag. 75 H. Levenstein, Adolf, Aus der Tiefe. Arbeiterbriefe. Beiträge zur Seelen-Analyse moderner Arbeiter herausgegeben. 8°. 127 S. Berlin, Morgen-Verlag. 1 Nastitsch, Georg, Finale .... 2. Auflage. Gr. 8". 69 S. mit einer Beilage in slavischer Sprache über die Tätigkeit der revolutio nären Organisationen. Ausgabe des Verfassers. Sarajewo. Neue-Welt-Kalender, Illustrierter, für das Jahr 1909. 33. Jahr gang. Lex.-8°. 80 S. Hamburg, Stuttgart, P. Singer. 40-Z. Plate, Professor vr. L., Der gegenwärtige Stand der Ab stammungslehre. Ein populär-wissenschaftlicher Vortrag und zugleich ein Wort gegen Johann Reinke. gr. 8°. 67 S. mit 14 Figuren. Leipzig 1909, B. G. Teubner. 1 ^ 60 -H. Röcke, Hochgeschürzte, von E. D. Ins Deutsche übertragen von Georg Ritter von Hardegg. 8°. 160 S. Prag 1908. Spiller von Hauenschild, Aus der Junkerwelt. (Moderne Welt bücherei. Herausg. von Wold. Elben.) 8". 380 S. Magdeburg 1908, Magdeburger Verlagsanstalt. Geb. 3 ^L. Tolstoi, Graf Leo Nikolajewitsch, Die Annexion Bosniens und der Herzegowina. Nach dem russischen Manuskript übersetzt von Edmund Rot. 8". 48 S. Berlin 1909, Hermann Walther. 1 L. Teilweise verbotene Bücher. Arbeiterfreund-Kalender 1909. 8°. 99 S. Bern und Barmen Buchh. d. Blauen Kreuzes. 40 H. Mit Ausschnitt der Seiten 97- 98. Falk, Victor von, Königin Draga, das Verhängnis von Serbien oder der Königsmord in Belgrad. Sensations-Roman aus der Gegenwart nach den Mitteilungen eines Eingeweihten. 8". Berlin 1903, A. Weichert. In Heften ü 10 Erlaubt sind nur: Heft 1—3 (S. 1—72), Heft 5 (S.97—120), Heft7—41 (S.145—984),Heft43- 68 (S. 1009-1632), Heft 70 100 (S. 1657-2398). Hans-Michel, der lustige, auf das Jahr 1909. 8'. 79 S. Rixheim. Mit Ausschnitt der Seiten 41—49. Kunstblätter, 3000, der Münchner Jugend. Ausgewählt aus den Jahrgängen 1896—1908. Herausgeber: Geo. Hirt. Mit biogra phischem Künstler-Verzeichnis. Lex.-8°. XVI, 365 S. mit 1 färb. Bildnis. München 1908, Verlag der Jugend. Geb. 3 Zu schwärzen die Seiten 130 u. 324 667