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— 262 — der Jnrotulation der Acten behufs der Wfaffung oder Einholung rechtlichen Erkenntnisses und den drei und zwanzigsten Februar 1852 der Publikation eines Locationscrkenntnisses, welches hinsichtlich der Nichterschcinenden Mittags 12 Uhr für publicirt zu erachten sein wird, sich zu versehen. Ucbrigens haben auswärtige Gläubiger zu Annahme künftiger Verfügungen bei Vermeidung von 5 Thaler Strafe Be vollmächtigte hier zu bestellen. Königsbrück, am 3. Juli 1851. Das Königliche Justizamt Kamenz daselbst. In Stellvertretung: Hartung, Act. Bekanntmachung. Von der unterzeichneten Behörde wird andurch zur Kenntniß des hiesigen und auswärtigen Publikums gebracht, daß vom 25. bis mit 3 0. d. M. auf hiesigem Rathhausfaale Nachmittags von 2 Uhr jeden Tages an, Auction von Porzellan aus der Königl. Sächs. Porcellan- Manufactur zu Meißen siattfinden wird. Königsbrück, am 5. August 1851. Der Stadtrat h. Subhastations-Patent. Nachdem wir zur nothwendigcn Versteigerung der, dem Schmiedemeister Carl Gottlieb Wagner allhier zugehörigen Haus- und Fcldgrundstücke, welche zusammen auf 2210 Thlr. gerichtlich taxirt worden und deren Beschreibung, dem au Gerichtsstelle aushängenden Patente beigefügt ist, den 14. October 1851 terminlich anberaumt haben; so werden alle Diejenigen, welche diese Grundstücke oder einzelne derselben zu erstehen gesonnen find, hierdurch geladen, gedachten Tages Vormittags vor 12 Uhr an hiesiger Gerichtsstelle zu erscheinen, sich anzugcbcn, über ihre Zahlungsfähigkeit, soweit nöthig, sich auszuweiscn, hierauf aber, nachdem die hiesige Kirchenuhr die 12. Mittagsstunde auögeschlagen haben wird, der Versteigerung dieser Grundstücke und deS Zuschlags derselben an den, oder die Meistbietenden Unter den bei nothwendigcn Subhastationen stattfindenden gesetzlichen Bedingungen gewärtig zu sein, Radeburg, den 22. Juli 1851. Fürstlich Reuß-Plauische Gerichte alldq. Hähnel, Ger.-Dir. Bekanntmachung. Zur Vprnahme der Wahl eines Landtags-Abgeordneten für den 19. städtischen Wahlbezirk und eines Stellvertreters für denselben ist von dem unterzeichneten Wahlcommissar der 2. September 1851 (fällt auf einen Dienstag) Vormittags um Zehn Uhr, anberaumt und die Wahlhandlung selbst auf dem Rathhause zu Budissin vorzunehmen beschlossen worden. Es werden daher die ernannten Wahlmänner, an welche übrigens noch besondere Ladung ergeht, hierdurch geladen, am gedachten Lage Vormittags Punkt 10 Uhr auf dem Rathhause zu Budissin sich persönlich einzusinden und die Wahl eines Land tags-Abgeordneten, sowie gleich darauf die Wahl eines Stellvertreters desselben den gesetzlichen Vorschriften gemäß gemeinschaft lich zu vollziehen, und wird hierbei zugleich bemerkt, daß die Liste der zu Abgeordneten Wählbaren und ein Verzeichniß der Wahl männer an den Rathhäuscrn zu Budissin, Camcnz, Königsbrück, Pulsnitz und Elstra zu JedernumnS Einsicht öffentlich aushängen, sowie, daß etwaige Bemerkungen oder Reklamationen spätestens bis zum achten Tage vor der Wahl bei dem unterzeichneten Wahl- commiffar, Wochentags von früh 8 bis 12 Uhr und Nachmittags 2 bis 6 Uhr im hiesigen Landgerichte auf dem Schlosse Orten burg, anzubringen sind, indem spätere Einwendungen nach §. 63 deS Wahlgesetzes vom 24. September 1831 nicht weiter als ein Hinderniß der Wahl betrachtet werden könnten. Budissin, gm 41, August 1851, Per zur Leitung der Wahl eines Landtags-Abgeordneten im 19. städtischen Wahlbezirke perordnete Kommissar. Grauer. Di zu verka Wiesel Ni Al, bcabsichi durch m gewährt thal, pruet. ! Badecui die dadl des gröj nen tieft Kö W De dem Ha der Drei lon Rich habe, m und Um W fände mi obcrn, il dieses I meinersci Kö Au Sonnt Hammel Di den M, Ve und 8 u eine gol! sie gegen abzugebe