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242 selbst dergestalt zu bewirken, daß auf dkr Ädreßsei tt des Brieses, links in der ober» Ecke eine, oM s>Ml Märke», äls zur Deckung des tarifmäßigen Porto erforderlich sind, befestigt werden, was dadurch ge schieht, daß die Marke, nachdem die mit dem Klebstoff versehene Rückseite derselben etwa- angefeuchtet lvrrden, fest aufgedrückk wird. Dieses Auf kleben muß sorgfältig geschehen, damit die Marke beiiü Einwerfen des Briefes in dku Drieflaflen, oder während des Transpöbfs nicht von selbst sich ablöst, da diejenigen Briese, von denen die Marke» abgefallen sind, als unfratikirte betrachtet werden müsse». Bei Kkeuzbakdse « du »- gen ist die Marke ilck vbedil Rande des von vben nach unten lausen den Kreuzbandstreifens und zwar ebenfalls auf der Adreßteile der Send ung zu befestige». 'Werden die im sächsischen Pvstbezirk verbleibende» oder nach PoftvereinSstaaten bestimmten Briefe gegen baare Erlegung dck Kauko böi den Postanstalten ausgegeben, so liegt das Aufkleben der entsprechenden Marke dem Aufnahmebeamten ob. Die Aufgeber von dergleichen Börsen ibüM jedoch andern Per^nen in der Abfertigung Nachstehe». Die mit Märken frankirten Briefe sind gleich den unsrankirten in die Briefkasten MMgeil Und dä, wo dergleichen nicht bestehen, am Vries- aunahmefenster auszugeben. Recvmmandirte Briefe sind jedoch, auch KAN sie M Matken fränkirt worden, wegen Ausstellung des Pvstscheins stets am Annahmefenster aufzugeben. Briefe und Mustersendungen, für welche ihrem Gewichte nach mehr als einfaches Porch zu zahlen ist, sind in der Flegel durch Aufklebung Weier oder mehrerer Marken derjenige» Gattung ä> frankire», welche das Zeichen des betreffenden einfachen Briefportos«»es trägt. Es ist aber auch gestattet, die mehr als einfache» Briefpostsendungen durch Verwend ung einer oder mehrerer Marken der darauf folgende» Laxstufe» zu sraii- kire». Bei-recommattdirte» Briefen muß die Reeomitiandationsgebühr stdts besonders durch eine Marke zu 2 Ngr., oder durch zwei Marken W l Ngr. berichtigt iverde». Dasselbe gilt von der Gebühr für das Re- cepisse (Empfangschein). Auf Kre»zbaudse» dungc», welche mehr äks l 'Loth Zöilgewickst wiegen, sind bis zu 2 Loth mcl. zwei, bis zu 3 Loth incl. drei Marken u. s. f. zu befestigen. Die mit Marke» fraiikirte» Sendungen bedürfe» der Bezeichnung „frei" re. nicht. Damit das Publikum in de» Stand gesetzt iverde, die Selbsttaxirung der abzusendenden Briefe richtig zu bewirken, ist nicht allein ein besonde rer Abdruck de'r Pvsttaxbestimmungen für den innern Verkehr des sächsi- -fthen Pvstbezirks, unter Beifügung der Meilenzeiger für sämmtliche säch sische Postorte, veranstaltet und bei allen sächsischen Postanstalte» zu dein herabgesetzten Preise von 7 Ngr. 5 Pf. käuflich zu habe»; sondern es wer de» auch in gleicher Weise die Briesportotaxen nach de» zum deutsch- österreichische» Pvstvereiiie gehörige» Staate» sür alle bedeutendere» Polierte des sächsische» Postbezirks besonders gedruckt, und bei denselben zu den« Preise von 1 Ngr. käuflich abgelasse». Bei den kleineren Pestan- stalten können die betreffenden Taxen abschriftlich gegen die Schreibge- buhr erlangt werden. Uebrigens werden auch die betreffenden Portola- nfe bei jeder Pvstanstalt zur steten Einsicht sür das Publikum öffentlich aushängen. Die Verwendung unächter oder gefälschter Marken und deren Fälsch ung selbst wird nach Art. ,247 und 248 des Criminalgesetzbuches behandelt und bestraft. Erreicht der Äerth der verwendete» Marken das tarifmäßige Porto nicht; so ist der Fehlbetrag und, soviel die Kreuzbandsendunge» änlangt, für jedes bei der Frankirung ohne Berücksichtigung gebliebene Lölh, oder für jeden »verschießenden Theil eines Lothes, das taxmäßige Briefporto vom Empfänger bei der Aushändigung des Briefes als Er- gänzungSporto nachzuzahle». Verweigert derselbe diese Nachzahlung oder erweist sich eine mit Ergänzungsporto belegte Sendung als unbestellbar, so wird solche an de» Aufgabeort zurück befördert, wo der Absender veMndeu ist, das Ergänzungsporto an die Posteaffe zu erstatte». Her Herkauf der Frankirungsmarken geschieht vor der Hand einzig 'M'iilM'dutch die Pöstäiistalte», ubd es ist ^jemandem gestattet, sich mit dem Vertrieb odek Wiederverkauf derselben gewerbsmäßig zu befassen. Correftondenten, welche außerhalb des Postortes wohnen, können ihren Bedarf an Frankirungsmarken durch Vermittelung der Landpvst- boten erlangen. Der Verkauf der Marken bei de» Postanstalte« wird mit dem 29. dieses Monats beginne«. Die bisherigen, nur zuck Frankiren der Krenzbandsendunqen be stimmt gewesenen provisorischen Marken werden nicht mehr verkauft, dürfen aber selbstverständlich, insoweit sie bereits verkauft sind, von dem Publikum noch verbraucht werden. Ein Umtausch derselben gegen neue Kreuzbandmarkcn findet nicht statt. Grimma, 17. Juli. Gestern Mittag nach 12 Uhr hat der 2 Jahre alte Knabe des Gutsbesitzers Carl Hetzel in Stäudtnitz, welcher in der Wohnstube allein zurüesgelassen worden, da der Vater außerhalb des Gutes, die Mutter desselben aber im Kuh- stalle beschäftigt war, sich aus der Stube in die Küche begeben und daselbst die in einer Schachtel aufbewahrt gewesenen Ctreichjündhölzchen an sich genommen und ist hierauf in die Hausflur gegangen, um damit;» spielen: durch das Entzünden der Streichzündhölzchen aber ist der 2jähngc Hcßel erst an seinen Kleidern und soda-.n an seinem Körper so bedeutend verletzt wor den, daß derselbe in Folge der erhaltenen Brandwunden diesen Morgen .^3 Uhr verstorben ist. Olbernhau, 25. Juli. Wie man vermuthet, ist dem Chemnitzer Stadtrache verrathen worden, wo die Stadtbank- Creditscheine nachgemacht wotden, denn am Sonntag den 20. Juli gegen Abend kam der Bürgermeister und mehrere Naths- mitglieder aus Chemnitz pr. Extra-Post hier an, requirirtcn so fort die Gerichtsobrigkeit und hielten bis 10 Uhr eine strenge Haussuchung bei einem gewissen Cigarrenfabrikanlen Krahnefeld, welcher auch Zugleich bewacht und am Montag in Arrest gebracht wurde, nachdem man mehrereJndicien vorgefunden hatte, welche jedoch zu einer völligen Uebersührung noch nicht genug Beweise lieferten. Auch wuroe am Montag in Zöblitz ein junger Litho graph festgenomMsn, von welchem man vermuthet, mit dabei beiheiligt zu sein. Auf wiederholtes Suchen fand man endlich Mittwoch Abends sehr gut versteckt- den Stein, auf welchem beide Seite» der Scheine eingraphirt waren, und mit welchem die Scheine gedruckt worden, auch mehrere Preffentheile und Auftragwalzen, wodurch nun die förmlichen Beweise vorlagen. Nach einigen Verhören und nach Vorlegung des SteinS hat denn auch heute Krahnefeld das Gestandniß der Verfälschung abgelegt. In wie weit andere Personen noch dabei betheiligt sind, wird sich später ergeben. Man glaubt nicht, daß viele Scheine ins Publicum gekommen sind, da hier nur wenige existiren. Koblenz, 16. Juli. (Karlsr. Z.) Heute wurde nach dreitägiger Verhandlung eine Sache vor den Assisen entschieden, auf deren Ausgang das Publicum seit lange gespannt war. Einer unserer angesehensten Einwohner und Beamten, der meh rere öffentliche C assen zu verwalten hatte, welche ihm ein Ein kommen von 2200 Thlrn. gewährten, und der deS allgemeinsten Vertrauens genoß, Herr Äeif, auch als Dichter des bekannten Nhcinliel mit der hatte sich er zur Ui Gelegen! falsche Q zudem « war. Il lich vor von ctw Caution mit fünfj Unfähigk Fr, in der j Diebstah haben »c Kö zuvcrläsß ohne In einem p! O-uart l echten tc auf beide erbten n Kaufmal unter der Nachforj Hause v hat, her i Standbi! ergangen gerne, d den Herr Majestäl finde, ui gehenden Juli 18L Mi tag zwi, unsere C dem Ges sayimenf Bis jetz dete her rolh-Hüi Menschei ' Te fetzten vi