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Wochenblatt für Pulsnitz, Radeberg, Königsbrück, Radeburg, Moritzburg und deren Umgegend. Redigirt unter Verantwortlichkeit der Vencqer E. Förster in Pulsnitz und Th. A. Hertel in Radeberg. MO. 24. Freitag, den 13. Ium. 1851. Diese Zeitschrift erscheint jeden Freitag in einem ganzen Bogen und kostet vierteljährig 7 Ngr. 5 Pf. pe»enui»er»nao. — Bestell- dngen, Inserate aller Art, welche die gespaltene Zeile mit 8 Pfennigen berechnet werden, und in Pulenitz und Radeberg spätestens bis Diens tags Abends, in Königsbrück, Radeburg und Moritzburg bis Dienstags Nachmitt. abzugeben sind, nehmen in Pulsnitz und Radeberg die Heraus geber, in Königsbrück der Kausmann Andreas Grahl, in Radeburg der Buchbinder Günther, in Moritzburg die Post-Expedition, in Großenhayn uer Buchbinder Hohlseldt, so wie alle Postämter an. Zeitereignisse. Dresden, 31. Mai. Das heute ausgegcbcne 14. Stuck des Gesetz- und Verordnungsblattes enthalt das Gesetz, die Communalgarden betreffend, vom 14. Mai, nebst der Ausführ ungsverordnung zu demselben und einem neuen Regulativ für die Communalgarden, sowie eine Verordnung des konigl. Mini steriums des Innern vom 14. Mai, die Erlassung eines neuen Disciplinarregulativs für die Communalgarden betreffend, und bemerken hier nur, daß nach §. 1 der Ausführungsverordnung zu demselben mit Publikation dieses Gesetzes Communalgarden nur noch bestehen werden: a) Im Bezirke der Kreisdircction Dresden: in Dresden, Frei berg, Hain, Meißen, Pirna. b) Im Bezirke der Kreisdirection Leipzig: in Borna, Döbeln, Grimma, Leipzig, Leisnig, Oschatz, Penig, Rochlitz, Wald heim, Wurzen. e) Im Bezirke der Kreisdirection Zwickau: in Annabcrg, Chem nitz, Crimmitzschau, Frankenberg, Glauchau, Hohnstein, Lös nitz, Mittweida, Oederan, Oelsnitz, Plauen, Reichenbach, Schneeberg, Waldenburg, Werdau, Zschopau, Zwickau. <1) Im Bezirke der Kreisdirection Budissin: in Budissin, Ca- menz, Löbau, Zittau. In allen andern Orten haben dieselben außer Wirksamkeit zu treten, in den vorstehend genannten Städten aber ist sofort Veranstaltung zu treffen, daß die Bestandslisten revidirt und diejenigen Personen, deren Verbleiben bei der Communalgarde nach Inhalt §. 3 des neuen Gesetzes unzulässig ist, entlassen werden. — 10. Juni. In der Nahe des schönsten Punktes der säch sischen Schweiz, bei der Bastei, hat sich gestern auf der Elbe ein Unfall creigneti, der bei etwas weniger Vorsicht des Dampfschiff- führcrs leicht 9 Menschenleben hätte kosten können. Um falschen und übertriebenen Gerüchten hierüber zu begegnen, theilcn wir aus zuverlässigster Quelle in Nachstehendem den wahren Sach verhalt mit. Als gestern Vormittag gegen 11 Uhr das strom abwärts fahrende Dampfschiff „Prinz Albert" bei der Station Rathen anlangte und Seiten desselben bereits durch die Glocke das Zeichen zum Anlegen gegeben war, stieß vom linken Ufer der Elbe eine Gondel ab und fuhr mit Benutzung der Segel dem anderen Ufer zu, jedoch so, daß cs nicht den gewöhnlichen, bereits hinter dem Dampfschiffe liegenden Landungsplätze der Barken, sondern einen Punkt vor dem Dampfschiffe zu gewinnen suchte. Der Führer des Dampfschiffes, wohl sehend, daß die Absicht des Gondelfübrers dahin ging, dem Dampfschiffe noch Passagiere zu- zusühren, wollte die Gondel ohne Gefahr das Ufer gewinnen lassen und ließ die Maschine stopfen; allein kaum war die Gondel auf fast gleicher Höhe mit dem jDampfschiffe angclangt, als ihr Führer wendete, in grenzenloser Fahrlässigkeit mit vollen Se geln gerade auf das Dampfschiff lossteuerte und, obschon dieses, um den Zusammenstoß zu vermeiden, die Maschine augenblicklich rückwärts schlagen ließ, in die Rader desselben hineinsegelte. Die Gondel wurde hierdurch umgestürzt und ihre sieben Passagiere (darunter ein fünfjähriges 'Kind) nebst den zwei Gondelführern in die Elbe geschleudert. Glücklicherweise hatte man auf dem Dampfschiff dies von hier aus nicht mehr abwcndcnde Schicksal der Gondel kommen sehen, und so gelang es der Schiffsmann schaft, sämmtsiche dem Ertrinken nahe Personen, von denen sich zwei am Dampfschiffe festhielten, zu retten. Dem Dampfschiffe wird von allen Seiten, selbst von den geretteten Passagieren der Gondel das Zcugmß völliger Schuldlosigkeit bei dem Unfälle gegeben. . - Zwickau, 2. Juni. Nächst der bereits im Bau begriffe nen Brauerei eines Baicrischcn Bierbrauers, durch deren drohende Concurrenz unfere löbliche Braugcnossenschaft urplötzlich zu nie geahnten Anstrengungen im eignen, sowie im Interesse aller hie sigen Bierconsumentcn vermocht worden ist, ist cS vornehmlich ein anderes höchst gemeinnütziges Privatunternehmen, welchem sich die öffentliche Aufmerksamkeit zuwendct, nämlich die Erricht ung einer Gaöbcleuchtungsanstalt, auf deren Besitz Zwickau we gen seines Kohlenrcichthums unbestritten die nächste Anwarl-