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SL«, Otto mt. Air- rt. eberg. ich. Wochenblatt für Pulsnitz, Radeberg, Königsbrück, Radeburg, Moritzburg und deren Umgegend. Redigirt unter Verantwortlichkeit der Verleger E. Förster in Pulsnitz und Th. A Hertel in Radeberg. M°b« 42« Freitag, den 18, Oktober. 185b« Diese Zeitschrift erscheint jeden Freitag in einem ganzen Bogen und kostet vierteljährig 7 Ngr. 5 Pf. pr»eouwer»i>a<». — Bestell? ungen, Inserate aller Art, welche die gespaltene Zeile mit 8 Pfennigen berechnet werden, und in Pulsnitz und Radeberg spätestens bis Diens tags Abends, in Königsbrück, Radeburg und Moritzburg bis Dienstags Nachmitt. abzugeben sind, nehmen in Pulsnitz und Radeberg die Heraus geber, in Königsbrück der Kaufmann Andreas Grahl, in Radeburg der Buchbinder Günther, in Moritzburg die Post-Expedition, in Großenhayn der Buchbinder Hohlfeldt, so wie alle Postämter an. Schlosser« n Kräm- ens Joh. Schlag arie Au- e alt. — . Söhn. 10. Oer.' eite ein- tt. Joh. s Söhn- Kirsch ; - Kars Christi- I. tS Bekanntmachung. Indem hiermit jur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß der den 1. November! d. I. statthabenden Anmeldung zur Rekrutirung des Jahres 1850. 1 .) alle im Jahre 1830 geborene, mithin im Jahre 1850 in's militairpflichtige Alter getretene Mannschaften, 2 .) diejenigen Mannschaften früherer Altersclassen, welche ihrer Militairpflicht noch nicht genügt haben, und 3 .) alle Mannschaften, welche bei den Rekrutirungcn der Jahre 1848 und 1849 in die Dienstreserve gesetzt worden sind, unterliegen, werden die sich im Bezirke der unterzeichneten Amtshauptmannschaft befindlichen betreffenden jungen Mannschaften veranlaßt, diese Anmeldung unter Abgabe der resp. Gcburts- oder Gcstellscheine ohne weitere Aufforderung zu erwarten, bei der betreffenden Aufenthalts-Ortsbchöide gebührend zu bewirken und sich sodann weiterer Bescheidung zu gewärtigen. Gleichzeitig ergehet an die betreffenden Bezirks-Obrigkeiten die Veranlassung, die aufzunehmenden Ortsanmeldelisten, nach Maßgabe der denselben bereits zugängig gemachten Schemata's, nebst den Geburtölisien und den rejp. Geburts- und Gestellscheinen bis spätestens den 15. November d. I. mittelst Lieferscheines anhero einzureichen, oder wo keine Anmeldungen erfolgt sind, solches durch Vacatschein anhero anzuzeigen. Budissin, den 7. October 1850. König!. Amtshauptmannschast. v. Egidy. Zeitereignisse. Dresden, 12. Okt. Der Berliner Const. Zeitung gehen aus verläßlicher Quelle die Vorschläge zü, welche die preußische Regierung über die fernere Gestaltung der Union bei dem bevor stehenden Ablauf des dermaligen Provisoriums an daö Fürsten- collegium hat gelangen lassen. Dieselben verfolgen ein doppel tes Ziel, einmal den ursprünglichen Zweck und Umfang der Union aufrecht zu erhaltest und feiner den gegenwärtigen Staa- tcnbestand der Union durch ein der Sachlage angemessenes De- finitivum zu . fixircn. In ersterer Beziehung schlägt die preußi sche Regierung vor, das Bündniß vpm 26. Mai sei nach seinen drei wesentlichen in dem betreffenden Statut angegebenen Zwecken aufrecht zu erhalten und für unaufhebbar zu erklären. Dieser dreifache Zweck begreift das Bündniß zu gegenseitiger Hilfeleistung und gemeinsamen Handeln, ferner die Verpflicht ¬ ung, den unietcn Staaten eine Gesammtverfassung mit gemein samem Parlament zu geben, wodurch oer deutsche Bundesstaat hergestellt würde, und endlich die Verpflichtung, für eben diese unirten Staaten ein gemeinsames Schiedsgericht einzusetzen. Es bleibt also die Absicht der unirten Regierungen als solche be stehen oder mit andern Worten: die Union bleibt bis dahin, wo ihre vvllstöndige Verwirklichung den europäischen Verhältnissen nach als möglich und angemessen erscheint, d. h. bis auf unbe stimmte Zeit Vorbehalten, sie bleibt provisorisch. Innerhalb die ses Provisoriums sollen aber zweitens diejenigen Bestimmungen, welche schon bei der gegenwärtigen Lage der Dinge ausführbar erscheinen, sofort ins Leben treten. Diese sind das Bündniß selbst und was daraus folgt, die Verständigung und das gemeinsame Vorgehen der jetzt in der Union rcpräsentirten Etgaten in allen Schritten, welche das Verhältniß der Union jum weitern Bunde