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- " Bekamitniachung, dir dlkSlShriae Rekmkn-^lushebMg iekkffcnd. Zur Messung und körperliche» Untersuchung der i. I. 1830 gebornen und demnach in diesem Jahre militairpflichtigen jungen Mannschaften sowie zur anderweiten Prüfung des Tüchligkeitsstandes der bei der diesjährigen Rekrntnung wiederum gestellpflich tigen Dicustteservisten aus den Altersklassen 18^ und 18^ hat die unterzeichnete Königliche Amtshauptmannschast rückflchtlich ihres Bezirks folgende Tage und Orte bestimmt: Hl Mr den Amtsbezirk Moritzburg den 26. November, Gasthof «u don markliv daselbst, kl Für den Amtsbezirk Radeberg mit Laußnitz den 28. und 29. November, Nachhalls allda. L) Für den Amts- und den Stadtbezirk Dresden den 2. bis mit 7., den 9. bis mit 14. und j den 16. December, Gewandhaus hierselbst. Indem die Königl. Amtshauptmannschast Solches für die gedachten Gestellpflichtigen und die betreffenden Behörden zur öffentlichen Kenntniß bringt und dabei bemerkt, daß übrigens wegen Tag und Stunde der Gestellung der einzelnen Ortschaften und der verschiedenen Polizeibczirke der Stadt Dresden noch besondere Bestimmung ergehen wird, werden die Ersteren zugleich darauf aufmerksam gemacht, daß zufolge §. 3 des Gesches vom 9. November 1848 ' " - der 19. December d. I. als Reclamations- oder Schlußtermin für aste Befreiungs-Ansprüche oder sonstige Einwendungen und Anbringen, so wie der 20. desselben Monats 'als Termin für .Bescheidung auf die angebrachten Reklamationen und sonstigen Eingaben anberaumt worden ist und und stch daher sammtliche Reclamanten an diesem letzeren Tage, den 20. December, anderweit vor der RekrutirnngS-Commission «uf dem Gewandhause asthier einzufinden haben. r - i Dresden- den lll-November 1850. Königl. erste Amtshauptmannschaft des Dresdner Kreis-Directions-Bezirks. v. Winkler. Bekanntm a ch ung. Die unterzeichnete Königl. Amtshauptmaumchaft bringt hierdurch zur öffentlichen K nntniß L., daß die Rekrutirung unter den diesjährigen militairpflichtigen Mannschaften, sowie unter den Mannschaften früherer Altersclasseu, welche ihrer Militairpficht zur Zeit noch nicht genügt haben, und die nach 17 des Gesetzes vom 9. November 1848 vorgescbrü<- und 1849 nm s, !' »nd den 9. 10. 11. 12. 13. und 14. Dezember von früh 8 Uhr an in Bildisstn fialtfindcn wird,- daß bette anderwcite Tüchtigleitsprüfnng der in len Jahren 1828 nnd 1829 gebornen, bei den Rekrutfiungen der Jahre 1848 der Dienstreferve zugethcilten Mannschaften ' den 2. Dezember d. I. von MH 8 Uhr an in Pulsnitz, den 3. und 4. Dezember von früh 8 Uhr an in Kamenz, ddn 6. Dezember ^vn ft uh 9 Uhr an in Bischofswerda,, 4ttS>StlssMekt'für aste, bri unterzeichneten Amtshauptmannschaft schriftlich und unter Beifügung gehöriger gericht-obrigkeitlicher 'Und sSttfliger etwa Äfvkderlicher Zeugnisse attzubrittgknde Reclamationen Pen 1«. DezMber d. Z. Mends 5 Uhr zu'bestimmen aewestn, und daß endlich - ' - " alle diejenigen, welche bis zu dem vorangegebenen Schlußtermine Reclamation erhoben haben sich bi der auf dem Schießhause zu Budissin abzuhältettden Nec'lamations-Prüfungs-Sitzung vor der Königl ReklutinmgsCommDon persönlich einzufinden und der Bescheidung auf die angebrachten AiöllamatiöttlN zu gewärtigen haben. Budissin, den 30. Oktober 1850. . DreL so eben ft Die Demnach Pferden t 7., 8., 9. - nicht abg geordnete Zur Beri daß es m gleich nai Dr> Das i gestern A angenom nähme je — dieser eine weit in einem diese Na sächsische bei den > wegS v geboten casstter deutendem ehrenwer dienten 2 sei. An glauben. tags, di über die Bregenz zur Verj könne. überwali werden. Bt des Eta« mern zu schreiben Fr erischeö fahr 80 Jägerba Von S» ung beo Proclan Grafen