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— 270 — der Bekanntmachung eines Präklusivbescheides, welcher ruck sicht! ich der Außenbleibendcn Mittags 12 Uhr für pnblicirt geachtet Gerden wird, gewärtig zu sein. Hicrnächst haben sich die angemeldeten Gläubiger dm 14. December 1850. als in dem anbcraumten Vcrhörstermine, anderweit legal an hiesiger Amtsstelle cinzufinden, über die Annahme der in Vortrag kommenden Vergleichsvorschlage zu erklären, wobei die Außengebliebenen, sowie diejenigen, welche sich entweder gar nickt oder nicht bestimmt und deutlich erklären, als einwilligend in den Vergleich werden angesehen werten, dafern aber ein Vergleich nicht zu Staude kommt, haben die Interessenten dm 18. December 1850. der Jnrotulation der Acten zum Verspruck, und eventuell dm 25. Januar 1851. der Bekanntmachung eines Locationserkcnntniffes sub zmcnm pul.licüUi sich zu gewärtigen. Uebrigens haben auswärtige Gläubiger am Orte des Gerichts Bevollmächtigte zu bestellen. öcönigl. Justiz-Amt Radeberg, am 12. Juli 1850. Biedermann Ediktalladung. Nachdem der Weinbergsgrundstücksbesitzer Johann Gottlieb Haase in der Weinbergsgemeindc bei Coswig, seine In solvenz angezeigt, und auf Eröffnung des Concursproccsscs eingetragen hat, auch kommender 7te Oktober 1850 zum Liquitationstcrmine angesetzt worden ist; so werden Amtswegen alle bekannte und unbekannte Gläubiger gedachten Haases unter der Verwarnung, daß sie beim Nichtanmclden für vom Crcditwesen gänzlich ausgeschlossen und nach Befinden der Rechts- wohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, für verlustig werden geachtet werden, hiermit öffentlich geladen, im gedachten Liquitationötermine zu rechter früher Gerichtszcit, persönlich und resp. durch die Vormünder, oder durch hinreichend legitimirte Be vollmächtigte, welche von Ausländern mit gerichtlich anerkannten Vollmachten zu versehen sind, an hiesiger Amtsstclle zu erscheinen, ihre Forderungen unter Beifügung der Urkunden oder sonstigen Beweismittel anzuzeigen, mit dem bestellten Herrn Concursver- treter über die Richtigkeit und unter sich über die Priorität ihrer Forderungen in den vorschriftmäßigcn Sätzen und spätestens binnen sechs Wochen zu verfahren und den 23tcn November 1850 der Bekanntmachung eines Präklusivbescheids, wegen der Außengcbliebeuen suck poonn publicqti, sich zu versehen, hiernächst aber den 9tm December 1850 welchen ich zum Verhör und wo möglich Trcffung eines Vergleichs anberaumt habe, wiederum persönlich und resp. bevormundet, oder durch hinlänglich legitimirte, auch zu Abschlicßung eines Vergleichs instruirte Bevollmächtigte an Amtsstelle allhier, zu rechter früher Gerichtszcit, zu erscheine», mit dem Herrn Ourutor litis sowohl, als unter sich die Güte zu pflegen, auch, wo möglich, einen Vergleich mit einander zu treffen, unter der Verwarnung, daß diejenigen Gläubiger, welche im Termine ausbleiben, oder sich gar nicht, oder doch nicht deutlich erklären, für in den Vergleich einwilligend werden geachtet werden. Dafern ein Vergleich nicht zu Stande kommen sollte, so ist der 18te December 1850 zur Jnrotulation der Akten und deren Versendung nach rechtlichem Erkenutniß und der 30te Januar 1851 zu Publikation des LocationsurthclS, unter der Verwarnung, daß solches beim Nichterscheinen der Gläubiger Mittags zwölf Uhr für publicirt werde erachtet werden, terminlich anberaumt worden. Auswärtige haben zu Annahme künftiger Vorladungen eine allhier, oder in der Nähe wohnende Person mit Vollmacht zu versehen. Justiz-Amj Moritzburg, am 18. Juni 1850. Qvenzel. ,