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Wochenblatt für Pulsnitz, Radeberg, Königsbrück, Madeburg, Moritzburg und deren Umgegend. Redigirr von den verantwortlichen Redakteuren E. Förster in Pulsnitz und Th. A. Hertel in Radeberg. Verlag von E. Förster in Pulsnitz und Th. A. Hertel in Radeberg. W<-. Aß. Freitag, den IN. Decrmber, 1850« Diese Zeitschrift erscheint jeden Freitag in einem ganzen Bogen und kostet vierteljährig 7 Ngr. 5 Pf. praLnumvrsntlo. — Bestellungen, Inserate aller Art, welche die gespaltene Zeile mit 8 Pfennigen berechnet werden, und in Pulsnitz und Radeberg spätestens bis Mittwochs Mittags, in Königsbrück, Radeburg und Moritzburg bis Dienstag Nachmittags abzugeben sind, nehmen in Pulsnitz und Radeberg die Heraus geber, in Königsbrück der Kaufmann Andreas Grahl, in Radeburg der Buchbinder Günther, in Moritzburg die Post-Expedition, sowie alle Postämter an. Zeitereignisse. Kamenz, 10. Dec. (D.J.) In der gestern abgehaltenen dritten öffentlichen Sitzung, welche früh 9 Uhr begann und Abends 7 Uhr endete, wurde zuerst ein qualificirter Diebstahl be handelt. Der Tagarbeiker Karl Wilhelm Zenker und der Tuch- machergeselle Karl Heinrich Menzel aus Kamenz waren am 3. Mai 1855 nach getroffener Verabredung in das von Menschen teere Gehöfte des OrtsrichterS Johann Traugott Lau in Schwep nitz gegangen. Von hier war Zenker durch die unverschlossene Etallthüre auf einer Treppe auf den Boden gelangt, hatte dort von zwei ihm hinderlichen Breterverfchlägen Bretcr losgcrissen, war durch die dadurch entstandenen Oeffnungcn gekrochen, auf einer Treppe inS Parterre des Hauscö und in eine Kammer ge taugt, in welcher er aus zwei unverschlossenen Laden 1 Doppel- louiSd'or und circa für 2 Thlr. Silbcrgeld sowie ein auf 7 Ngr. 5 Pf. gewürderleS Brod entwendet, war auf demselben Wege zu» rückgcgangen und hatte Menzeln, welcher am Hofe gewartet, die Hälfte des Brodeö und einen Theil des Geldes gegeben. Da die gleiche Theilnahme Mcnzcl'6 sich erst in der Hauptverhand lung an den Tag legte, so wurde die letztere durch die sorgfältige Leitung des Herrn Vorsitzenden, den Vortrag der Staatsanwalt schaft und die ausführliche Protokollführung von befondcrer Schwierigkeit. Die nothwendige Vertheidigung der Angeschul digten wurde mit Sicherheit von Herrn Adv. Zicsch und Herrn Adv. Bleyl von hier geführt. Das nach einstündigem Zurück- ziehen des Gerichtshofs nebst Entscheidungsgründen verkündete Erkenntnis; verurtheilte nach Art. 230 beziehendlicb in Verbind ung mit Art. 33 und 58 des Criminalgesetzbuchs Zenkern zu Ar beitshaus in der Dauer von 10 und Menzeln zu gleicher Strafe in der Dauer von 9 Monaten. Bei Beiden lag Rückfall vor. Zenker war aus dem Zuchthause zu Görlitz, wo er wegen Dieb stahls zweijährige Zuchthausstrafe verbüßt, abgcholt worden. Ihre Erklärung wegen Unterwerfung behielten die Augeschuldig- tcn sich vor. — Der zweite Fall betraf den Schmiedegefellen Friedrich Wilhelm Wagner aus Hauswalde. Derselbe war beim Gutsbesitzer Job. Glob. Großmann in Wachau durch ge waltsames Zurückdrängcn der mit dem Rigel nicht völlig ver schlossenen Etallthüre und durch Hindurchzwängen durch diese in das Haus gelangt und hatte aus einer obcrn Kammer verschie dene Gegenstände, über 20 Thlr. am Werthe, entwendet, war je doch noch im Dorfe aufgegriffen, arrctirt und ihm die Sachen wieder abgenommen worden. Der Qualification wurde er erst bei der Hauptverhandlung überführt. Außerdem war Wagner geständig, noch zwei einfache Diebstähle, einen Bctrugsversuch und einen Betrug verübt, sowie sich einer Bedrohung gegen den Gendarm Rade schuldig gemacht zu haben. Wegen verschiede ner anderer Vergehen lag Einstellungserkenntniß vor. Die noth wendige Vertheidigung führte mit Tact Herr Adv. Kraffo von hier. Das nach Z stündiger Beralhung abgefaßte Erkenntniß mit inserirten Enlfchcidungsgründen verurtheilte Wagnern auf Grund der Art. 278, Abs. i unter a. und Abs. s unter b., 78, 298, 82 und 300 des Strafgesetzbuchs zu Zuchthaus in der Dauer von 2 Jahren. Wagner hat seit 15 Jahren einen gro ßen Theil seines Lebens in Strafanstalten zugebracht und ist während dieses Zeitraums wegen verschiedener Verbrechen zu 10 verschiedenen Malen mit Gcfängniß, Arbeitshaus und Zuchthaus bestraft worden. Er behielt sich die Einwendung eines Rechts mittels vor. Löbau, 12. Dec. Gestern Abend ^6 Uhr kam hier der Fall vor, daß ein Dieb, als er eben vernommen werden sollte, zwei Stock hoch zum Fenster vom hiesigen Rathhause auf die gepfla sterte Straße heruntersprang, ohne daß ihm ein Schaden geschah, und entfloh. In Bautzen ist man desselben wieder habhaft ge worden. Meerane, 10. Decembcr. (O.J.) Unsrer Gasanstalt, de ren Leitern das Lob gebührt, dieses schwere Werk unter mancher lei Hindernissen mit Aufopferung von Zeit und vieler Mühe bis zu dem Punkte glücklich vollendet zu haben, wo der Gasometer in Thätigkeit gesetzt werden sollte, widerfuhr letzten Sonnabend