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149 Es werden daher alle bekannte und unbekannte Gläubiger Elbens, sowie überhaupt alle die, welche aus irgend eine m Rechtsgrunde an dessen Vermögen A isvrücln' zu haben vermeinen, hierdurch geladen, bei Strafe des Ausschlusses von der Concurs- masse und bei Verlust der ihnen etwa znstehcnden Rechtöwohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im angcsetzten Ligui- dationötermine an Stadtgerichtsstellc hier persönlich oder durch legitimirte Bevollmächtigte zu erscheinen und ihre Forderungen an- zumeldcn und zu bescheinigen, anch gleichzeitig mit dem Concursvertreter über deren Richtigkeit und resp. unter sich über deren Priorität zu verfahren, binnen sechs Wochen zu beschli.üeu und sodann den 23stm Juli «i. e. der Bekanntmachung eines PraclusivbescheideS unter der Verwarnung, daß selbiger rücksichtlich der Außenbleibenden Mittags zwölf Uhr für publicirt anzunchmen, sich zu gewärtigen, darauf dell 6^'U Augllst U. <!. Vormittags um 10 Uhr, anderweit an hiesiger Gerichtsstelle zu erscheinen, die Güte zu pflegen und wo möglich einen Vergleich abzuschließcn, wobei die Nichterscheinenden oder sich nicht bestimmt Erklärenden als in den Beschluß der Mehrzahl cinwilligend werden angesehen wer den; kommt aber ein Vergleich nicht zu Stande, so werden die Acten den 10ten August Ä. e. inrotulüt und soll sodann den 24tcn September L «. ein Locations-Erkenntniß suh z>oonn pnlssicnrti bekannt gemacht werden. Auswärtige Glaubiaer haben zu Annahme künftiger Ladungen bei Fünf Thaler Strafe im hiesigen Orte Bevollmäch tigte zu bestellen. Radeberg, am 9. Februar 1850. DaS Stadtgericht. Panzer. Bekanntmachung. Die Uebersicht der Classification der hiesigen Einwohner, Behufs der Anlagen-Erhebung ist auf dem Rathskeller zur Einsicht ausgelegt worden. Etwaige Reclamation sind bei deren Verlust bis den 2t. Mai v. I. schriftlich hier anzubringen. Radeberg, den 1. Mai 1850. Der Stadtrath. Bekanntmachung. Auf Antrag der Erben des verstorbenen Müblenbesitzerö Johann Gottlieb Geitzler zu Oberrödern soll das von demselben nachgelassene Mühlengrundstück nebst Zubehör daselbst, wie solches in dem vom 6. Mai d. I. an in diesem Grundstücke selbst sowie an Gerichtsstelle zu Radeburg anshängenden Subhastatious-Patcnte näher beschrieben nnd gewürdert ist, unter den in gedachtem Pa tente ebenfalls noch anzugebcnden Bedingungen freiwillig versteigert werden und haben wir hierzu den 31. Mai d. I. terminlich anberaumt. Erstchungölustigc werden daher andurch geladen, gedachten Tages Vormittags vor 12 Uhr in dem fraglichen Mühlengrund stück zu erscheinen, nach erfolgtem Ausweis über ihre Zahlungsfähigkeit sich anzugcben, ihre Gebote zu 'eröffnen und wenn die Kir chenuhr zu Nicdcrrödern die 12. Mittagsstunde ausgeschlagcn haben wird, der Versteigerung des fraglichen Grundstücks und des ' Zuschlags an den Meistbietenden sich zu gewärtigen. Rödern, den 16. April 1850. Fürstlich Neuß-Plauische Gerichte allda. Bekanntmachung. Von dem unterzeichneten Königl. Justizamte sollen mehrere zu einem hier zu rcgnlirenden Nachlasse gehörige Effekten, an Kleidern, Wäsche, Kupfer, Zinn, Messing, Porzellain, Steingut und Glasgcräthe, auch eine silberne Zuckerzange, sieben Stück sil berne Eßlöffel, eine goldene Wickelkette mit Schloß nnd einiges Andere dergleichen Dienstag, den 14 Mai taufende« Jahres von Vormittags 10 Uhr ab im Gasthofe zum Hirsche hier gegen sofortige Baarzahlung verauctionirt werden, und wird dies mit dem Bemerken, daß dem an Amtsstelle aushängcnden Anschläge, ein Verzcichniß der Auctionsgegensiände angehängt ist, andurch öffentlich bekannt gemacht. Königsbrück, am 25. April 1850. Das Köuigl. Justiz-Amt Kamenz daselbst. In Stellvertretung Hartung,Act.