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sfel. lsse als >er, Tep- kotten zu verschie- gr. nebst eberg. ), sowie leben der ;e abgc- H eine !g, ins. Ranken, t«vl» teur. eichne- g e zu ziehen. ie Frau Melden, , Mitte per rg. Zull d. ogenen f statt, -alten; del. Wochenblatt für Pulsnitz, Radeberg, Königsbrück, Radeburg, Moritzburg und deren Umgegend. Revigtrt von dc» verantworriichen Redocrcuren E. ff^rftcr in Pulsnitz und Th. A. Hertel in Radeberg. Verlaa von E. Förster in Pulsnitz und LH. A. Hertel in Radeberg. Ao. 2^. Freitag, den /I. Juli, 1856. Dwje Zetliei-rnl erschein! jeden ,Freitag r» eineiii gamen Begrn und tostet vierreijahrig 7 Ngr. 5 Pf. ,iriwn«tti^isi><Io. - Bestellungen, Inserate aller Art, welche die gespaltene Zeile mit 8 Pfennigen berechnet werden, und in Pulsnitz und Radeberg spätestens bis Mittwochs Mittags, in Königsbrück, Radeburg und Moritzburg bis Dienstag Nachmittags abzugeben sind, nehmen in Pulsnitz und Radeberg die Heraus geber, in Königsbrück der Kaufmann Andreas Grahl, in Radeburg der Buchbinder Günther, in Moritzburg die Post-Expedition, in Dresden Albrechtsqasse ,N 6 b. I'srierre, sowie alle Postämter an. Bekanntmachung. Auf Anordnung des Königlich Sächsischen Finanzministeriums hat, wie hierdurch bekannt gemacht wird, die Königliche Ober-Postdircction dahin Verfügung getroffen, daß künftig, vom 1. Juli d. I. an, bei allen, mithin auch solchen Postämtern und Postexpeditionen im Königlich Sächsischen Postbezirke, wo besondere/Einrichtungen dafür zur Zeit noch nicht bestehen, gewöhn liche, d. h. weder recommandirte noch mit Wcrthsdcclaration versehene Stadt- oder Local-, beziehendlich Landdriefe an genommen und bestellt werden. Hierbei ist das Stadt-öder Lokalpostporto allgemein auf den Satz von Fünf Pfennigen für jeden Brief bis zu dem Gewichte von einem Zollpfunde ind. bestimmt worden; wogegen für die Landdriefe das geordnete Botenlohn zu entrichten ist. Es soll jedoch für die von einem Absender gleichzeitig in Partien und dabei francirt aufgegebenen Stadt- oder Local-, beziehentlich Landbriefe eine Porto-, beziehendlich Botenlohn-Ermäßigung, und zwar: 1) für Stadt- oder Localbriefe bei 12 bis 24 Stück auf 4 Pfennige für das Stück - 25 « 49 » - 3 - - - « . 50 und mehr - - 2 - - - - 2) für Landbriefe bei dem Boteulohnsatze von 5 Pf 10 Pf. 15 Pf. für 12 bis 24 Stück 2s. Pf. 5 Pf. 8 Pf. für das Stück, . 25 und mehr - 2 - 4 - 6 - - - - und bei anderen Botcnlohnsätzen in gleichem Verhältnisse eintrcten. Wo und inwieweit die Frankirung von Stadt-oder Local-und beziehentlich Landbriefen mittels Postmarken, vermöge der Organisation der betroffenen Postanstalten, zulässig ist, darüber werden die letzteren das Erforderliche durch öffentlichen Anschlag im Posthausc oder sonst auf geeignetem Wege zur Kenntniß dcS Publikums bringen. Für die in Partien aufgcgebencn Briefe ist jedoch das, nach Obigem ermäßigte Stadt- oder Local-, beziehendlich Land postporto, jeden Falls baar zu erlegen. Leipzig, den 20. Juni 1856. Königliche Ober-Post Direction. von Zahn. Zeitereignisse. Dresden, 30. Juni. Ihre Majestäten der König und die Königin von Preußen sind heute Mittag ^1 Uhr mittelst Extra- zugcs von Berlin am königlichen Hoflager zu Pillnitz eingetroffen und setzten 5 Uhr Ihre Reise über Bodenbach nach Töpliy und rcsp. Marienbad fort. — 25. Juni. Don heute an stnd die in den verschiedenen Sradttheilen Dresdens ausgestellten Briefkasten um sieben der ¬ gleichen vermehrt worden, so daß nun deren Zahl an den ver schiedensten Orten der Stadt vertheilt sich auf 41 Stück erhöht hat. Pulsnitz. Lebendige Theilnahme hat hier das wiederge-" fundene goldene Büchlein „von der Wohlchat Christi, von Anto- nius Pelearius"') gefunden, und man darf sich nicht darüber ') Zu haben für S Ngr. in der Kleinstück'schen Buchhandlung zu Pulsnitz.