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rkaufen. agen. verstcina sind zu- htergu ts Wo? sagt von Peter ezeichnctcn llhr, Ende Nach dem chlung. Hen, s. , von einladet :n. wer, lalflaschen . 2 Pfund deberg ulSnitz, Snitz aus! raufe", in E. verw. gang der Die Red« Pulsnitz, Radeberg, Königsbrück, Radeburg, Moritzburg und deren Umgegend. Redigier von den verantwortlichen Redacteuren E. Förster in Pulsnitz und Th. A. Hertel in Radeberg. Verlag von E. Förster in Pulsnitz und Th. A. Hertel in Radeberg. M<d. 34. Freitag, den 22. August, 18LO. Bekanntmachung, die Versteigerung hannoverscher Fohlen betreffend. DaS Ministerium des Innern beabsichtigt, gegen 15 Saug- und einjährige Fohlen aus den vorzüglicheren Zuchten Han novers zur Versteigerung bringen zu lassen und es soll diese Montag den I. September dieses Jahres um I Uhr an dem Dahnhofe Niesa statlfindcn. Die zu stellenden Bedingungen werden vor der Versteigerung veröffentlicht werden. Dresden, den 12. August 1856. Ministerium des Innern. Freiherr von Beust. Demuth. Bekanntmachung. Nachdem auf Ansuchen dem Maler Herrn Friedrich Ferdinand in Großröhrsdorf, die Agentur für die Berlinische Feuerversicherungs-Anstalt, an die stelle des zcitherigen Agenten genannter Gesellschaft, Herrn Zwicker in Radeberg, im hiesigen Bezirk ertheilt worden ist, so wird solches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Dresden, am 13. August 1856. Königliche Amtshauptmannschaft. v. Winkler. Bekanntmachung. Behufs der Organisation dcS Wacht- und Polizeidienstes haben sich die Gemeindevorstände und Ortsrichter des Be zirks mit den dermalen in Funktion stehenden Ortswächtern den 30. August d. I. Vormittags 9 Uhr im unterzeichneten Gericht einzufinden. Die Tagwache ist für diesen Tag durch eine andere geeignete Person, welche aus der Gemeindecasse zu entschädigen ist, zu besorgen. Königliches Gericht Pulßnitz, den 18. August 1836. Litzkendorf. Bekanntmachung. Das unterzeichnete Gericht findet sich veranlaßt, in Gemäßheit der Vorschrift §. 14. der Dorffeuerordnung folgendes zu verordnen r 1 ., Die Ortsgerichten haben unter Zuziehung des Essenkehrers eine genaue Revision sämmtlicher Wohnstätten ihres OrlS in Rücksicht auf Feuergefährlichkeit der Feuerungsanlagen, Feueressen, Essenköpfe, Rußlöcher, Rohrführungen, Aschenbehältnisse u. s. w. vorzunehmen; 2 ., Dieselben haben hierbei allenthalben über die Aufbcwahrungsweise der Streichzündhölzer in jeder Hauswirthschaft sich zu vergewissern, und streng darauf zu sehen, daß dieselben an für Kinder unzugänglichen Orten verwahrt werden; 3 ., Uiber den Erfolg der Visitation haben unter genauer Verzeichnung der wahrgenommenen Feuerpolizeiwidrigkeiten, soweit deren gründliche Abstellung nicht inzwischen erfolgt ist, die Ortsgerichten längstens den 30. September d. I. schriftlich Anzeige anher zu erstatten. 4 ., Für die Zukunft ist diese Visitation von den Ortögerichten unaufgefordert jährlich zweimal, das eine Mal