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) meine Gasthofe nfch. hcs Logis d Boden- Wochenblatt für Pulsnitz, Radeberg, Königsbrück, Radeburg, Moritzburg und deren Umgegend. Redigirt von den verantwortlichen Redacteuren E. Förster in Pulsnitz und Th. A» Hertel in Radeberg. Verlag von E. Förster in Pulsnitz und Th. A. Hertel in Radeberg. UO. 82. Freitag, den 8. August, 18ÄO. Diese Zeirschnfl erscheint jeden Freitag in einem ganzen Bogen und kostet vierteljährig 7 Ngr. S Pf. prnennniorsnüo. — Bestellungen, Inserate aller Art, welche die gespaltene Zeile mit 8 Psennigen berechnet werden, und in Pulsnitz und Radeberg spätestens bis Mittwochs Mittags, in Königsbrück, Radeburg und Moritzburg bis Dienstag Nachmittags abzugeben sind, nehmen in Pulsnitz und Radeberg die Heraus geber, in Königsbrück der Kaufmann Andreas Grahl, in Radeburg der Buchbinder Günther, in Moritzburg die Post-Expedition, in Dresden Albrechtsgasse .HZ 6K. I-mwrro, sowie alle Postämter an. stian Bur- zers allhier 11 M. alt. Steglich, artini. tenzel. ir. Thiems, use tvdtge- hain, son- Kirsch. ,e Tochter, er in Roß- mmg v. h. ner. der weibl. Bekanntmachung. Das unterzeichnete Gericht hat wahrzunehmen gehabt, daß in seinem Bezirke das Betteln von Erwachsenen, nament lich aber von Kindern in bedauerlicher Maaße eingerißen ist. Die Ursache dieser Erscheinung ist zum großen Theile in Per geringen Thatigkeit und übergroßen Sparsamkeit der Lo- calarmcnverwaltungen zu suchen, in der Thalsache, daß man cS verschmäht, sich speciell um die Umstände, die Lebensweise, die Arbeits- und Verdienstsahigkeit, die Höhe der unentbehrlichsten Lebensbedürfnisse der Ortsarmen zu bekümmern, daß man Arbeits scheue und solche, die beim besten Willen ihre Bedürfnisse nicht verdienen können, nach gleichem Maaße mißt, und wenn man sich zu einer Unterstützung aus Armenkassen entschließt, dieselbe so karg gewährt, daß sie den Armen der Nothwendigkeit zu betteln, oder die Kinder betteln zu schicken, nicht überhcbt. Wie verderblich das Betteln für diejenigen nicht blos die ihm ergeben sind, sondern auch für die Gemeinde und Staat wirke, wie sehr es das jugendliche Gemüth abstumpfe, kindliche Bescheidenheit in Zudringlichkeit und freches Wesen verwandele, wie sehr cs die Neigung zu unthätigem Umherlaufen befördere, und schon im Kinde den Keim zu künftiger Verbrecher-Laufbahn erzeuge und nähre, darüber ist unter Verständigen nur eine Meinung. Das unterzeichnete Gericht ist entschlossen, dem Bcttelwesen in seinem Bezirke mit aller Energie entgegenzutreten, und verordnet daher Folgendes: 1 ., Die Gcmeindevorstände haben unverzüglich eine Sitzung des Gemcindcrathes in Armensachen, zu welcher außer der Rittergutöherrschaft, oder deren Bevollmächtigten, wenn ein Rittergut im Armenbezirke liegt, der Geistliche, Lehrer und Richter des Orts, ingleichen ein Arzt wenn ein solcher im Orte wohnt, nach §. 76 der allgemeinen Ar- mcnordnung vom 22. October 1840 cinzuladcn sind, zu veranstalten, in derselben die Verhältniße sämmtlichcr hülfsbe- dürftigen Familien und Personen des Orts zu erörtern, und festzustellen, diejenigen, welche als arbeitsscheu der polizei lichen Aufsicht anheim fallen, mittelst tabellarischer Anzeige nach dem Schema sub D anher anzuzeigen, die übrigen aber nach ihren Verhältnissen dergestalt mit lohnender Beschäftigung und soweit nöthig öffentlicher Unterstützung zu versorgen, daß sie oder ihre Kinder nicht nöthig haben zu betteln. 2 ., Die Ortsgcrichten haben auswärtige Bettler, (auch sogenannte Handwerksburschen) im BetretungSfalle anher einzu- licfern, einheimische Bettler aber zur Bestrafung anzuzeigen. 3 ., Almosen ist, soweit als möglich, nicht in baarem Geldc, sondern in Naturalien zu verabreichen. Einer Anzeige über den Erfolg der Berathung unter 1. sicht man binncn 14 Tagen entgegen. Königliches Gericht Pulßnitz, den 5. August 1856. Litzkendorf. V Vor- und Zunamen der Familiengliedcr. Alter derselben. Beschäftigen sich womit? Verdienen wöchentlich! Besondere Bemerkungen über Arbeitsfähigkeit oder Hindernisse derselben, Zustand der Fami lie in Bezug auf Reiuiichkeit, Schulbesuch der . Kinder, Vorhandensein vermögender Ver wandten re.