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248 Teutonia, 11 Uhr in dem Rittergut Wachau am 29. Juli 1856. zur dritten 4. August sowohl ir Kinder rc Advokat Nnffini, König!. Sachs. Notar, ohngefähr 27 im Wege des Generalbevollmächtigter. Die auch in diesem Jahre auf die hiesigen Gulsflurcn sich erstreckenden Felddicbstähle, veranlassen Pen Unterzeichneten, zur Steuerung derselben? Eine Belohnung von Drei Thalern — — » und Verschweigung seines Namens Demjenigen zuzusichcrn, der mir ein derartiges Individuum solcher Gestalt nachweißt, daß man daS betreffende Subjekt nach dem für Felddiebstahle bestehendem Gesetze zur Bestrafung ziehen kann. Die Bedingungen, unter denen der Verkauf des gedachten Gutes erfolgen wird, werden im Termine bekannt gemach! werden, sind jedoch auch schon vorher beim Unterzeichneten in Erfahrung zu bringen, Königsbrück, den 30. Juli 1856, Bekanntmachun g. Da- »'n Rohna unter Brand-Catast. No. 36. gelegene Einvicrtelbauergut, welches eine Fläche von Ackern umfaßt und mit gegen 88 Steuereinheiten behaftet ist, bin ich von dem Besitzer desselben beauftragt, Mcistgebotes zu verkaufen. Ich habe demzufolge Edict all« du ng. Zu dem Vermögen des Töpfermeister Heinrich Julius Schöne hier, ist auf vorgängige Jnsolvenzanzeige der Eoncursprozeß eröffnet worden. Es werden deshalb alle bekannten und unbekannten Gläubiger deS ernannten Schöne, welche aus irgend einem Rechts- gründe an dessen Vermögen Ansprüche haben, oder solche erheben zu können vermeinen, andurch geladen, den 30. December 1856 in Person oder durch gehörig gerechtfertigte, bczichendlich Ausländer durch mit gerichtlicher Vollmacht versehene, zu Abschließung eines Vergleichs ausreichend instruirte Bevollmächtigte an hiesiger Königlicher GerichtSstellc zu erscheinen, ihre Forderungen unter der Verwarnung, daß sie außerdem von diesem Schulpenwesen für ausgeschlossen, sowie der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für verlustig zu erachten, gehörig anzumelden und zu bescheinigen, über deren Nichtigkeit mit dem bestellten ConcurSvcr- treter, sowie der Priorität des Vorzuges halber unter sich binnen gesetzlicher Frist zu verfahren, hierauf aber dm 30. Januar 1857 der Bekanntmachung eines Präklusivbescheides unter der Verwarnung, daß solcher bezüglich der Außenbleibcndcn Mittags 12 Uhr für publicirt erachtet werden wird, gewärtig zu sein, demnächst aber den 19. Februar 1857 Vormittags 10 Uhr zu dem behufs der Herbeiführung eines Vergleichs abzuhaltenden Verhöre, wobei Diejenigen, welche ent weder gar nicht erschienen, oder sich nicht bestimmt erklären, für einwilligend in die Beschlüsse der Mehrheit zu erachten, anderweit in Person, oder durch gehörig gerechtfertigte Bevollmächtigte sich einzufinden, dafern indessen ein Vergleich nicht zu Stande kommen sollte, dm 7. August 1856. als Bietungstexmin anberaumt, und lade etwaige Kaufliebhaber hierdurch ein, am gedachten Tage Vormittags bezeichneten Gute sich einzufinden, ihre Gebote zu eröffnen und des Weiteren hierauf sich zu gewärtigen. dm 6. März 1857 der Jnrotulation der Acten, wegen Abfassung oder Einholung rechtlichen Erkenntnisses und dm 2. April 1857 der Publikation eines Locationserkenntnisscs, welches hinsichtlich der Nichterscheinenden Mittags 12 Uhr für publicirt zu erachten sein wird, sich zu versehen. Uebrigens haben auswärtige Gläubiger zu Annahme künftiger Verfügungen bei Vermeidung von 5 Thlr. — - — . Straft Bevollmächtigte hier zu bestellen. Königsbrück, ani 16. Juli 1856. Das Königliche Gericht daselbst. Hartung. i Sonntag wozu erge Lürs- > LGT Klaft sind bei UnV v erden in T empfing Pulßn S L zu vermiet! Nahe, Pulsnitz Ein kl chen und chaeli zu Ich b sofort an Pulßni Hierdn an in ine Mittag g« wohne. Pulßni