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Wochenblatt für >. Pulsnitz, Radeberg, Königsbrück, l Radeburg, Moritzburg und deren Umgegend. Rcdigirt von de» verantwortlichen Redacteuren E. Förster in PuISnitz und Th. A. Hertel in Radeberg. Verlag von E. Forster in Pulsnitz und Th. A. Hertel in Radeberg. , Anfang I > »- MO. ZO. Freitag, den 23. Juli, Diese Zeitschrift erscheint jeden Freitag in einem ganzen Bogen und kostet vierteljährig 7 Ngr. 5 Pf. piiwnumM-mäc,. — Bestellungen, Inserate aller Art, welche die gespaltene Zeile mit 8 Pfennigen berechnet werden, und in Pulsnitz und Radeberg spätestens bis Mittwochs Mittags, in Königsbrück, Radeburg und Moritzburg bis Dienstag Nachmittags abzugeben sind, nehme» in Pulsnitz und Radeberg die Heraus leber, in Königsbrück der Kaufmann Andreas Grahl, in Radeburg der Buchbinder Günther, in Moritzburg die Post- Expedition, in Dresden »Ibrechtögasse .HZ 0I>. I'nrienv, sowie alle Postämter an. - " Bekanntmachung. In Gemäßheit der Bestimmung in §. 4. der Verordnung vom 14. Januar 1842, die Meisterprüfungen bei den Bau- »cwcrken und die Errichtung von Prüfungsbchörden für solche betreffend, werden hierdurch diejenigen Gesellen des Maurer- und Rimmcrhandwerks, welche zum nächsten Frühjahre das Mcisterrechl bei einer Innung in dem Bezirke der unterzeichneten Kreis- Dircction zu erlangen wünschen, aufgefordert, ihre Anmeldungen zur Prüfung rechtzeitig und längstens bis zum 30. September dieses Jahres Lei der hiesigen Prüfungsbehörde und dem Vorsitzenden derselben, Herni Stadtrath Heßler, schriftlich oder mündlich zu bewirken ein Oon-L^ dabei unter Bezeichnung der Innung, bei welcher sie einznwerben beabsichtigen, und genauer Angabe ihres Wohnortes sich . Iber ihre practische Brauchbarkeit, beziehendlich durch Beibringung eines von dem Meister, bei dem sie das letzte Jahr über in . Arbeit gestanden haben, ausgestellten Zcugniffcs auözuweisen. I Budissin, am 2. Juli 1856. König!. Sachs. Kreis-Direction. I .Hempel. Oertel, lv. . Der Erl Inserat. Empfang» Das unterzeichnete Gericht hat beschlossen, die in Verwaltungssachcn von ihm ausgehenden allgemeinen, an die Ver- »altungsorgane in den Landgemeinden des GerichtSbczirks gerichteten Verfügungen hinführo und bis auf Weiteres durch das Wo- »cublatt für Pulßnitz u. s. w. zu veröffentlichen, nachdem von den Ortsgerichten und Gemcindevorstandcn des GerichtöbezirkS diese »rt und Weise der Bekanntmachung für legal anerkannt und die Letztere mit Ablauf von je drei Tagen vom Erscheinen des Dlatteö Uv gerechnet, für geschehen angenommen worden ist. I Die Gemeindevorstände und Ortsrichter haben für das gehörige Cinheftcn und Aufbewahrcn der ihnen zukommenden Mpemplare dieses Blattes zu sorgen und dieselben ihren Amtsnachfolgern in geordnetem Zustande zu übergeben. König!. Gericht Pulßnitz, den 22. Juli 1856. I Litzkendorf. öcißenborir Eschdvrf Bekanntmachung, das TanzmusikhalLen bctr. Im Betreff des Tanzmusikhaltens wird vorläufig Folgendes verordnet: 1 -, Zu jeder in öffentlichen Localen siattfindenden Tanzbelustigung, auch zu derjenigen am 1. Sonntage des Monats hat der Wirth Erlaubniß allhier einzuholcn. 2 ., Diese Erlaubniß wird in ein von dem Wirthe anzuschaffcndcs und jedesmal vorzulegcndes Buch eingetragen und es ist dafür eine Gebühr von — - 2 Ngr. 5 Pf. zur Sportclcasse zu entrichten. 3 ., Der Wirth hat auf Grund der empfangenen Erlaubniß von dem Ortsrichter die Abordnung einer Gerichts person zur Polizeiaufsicht zu erbitten. 4 ., Junge Leute unter 18 Jahren namentlich aber auch Schulkinder sind von den öffentlichen Tanzstatten wegzu- weisen. 5 ., Die Erlaubnißzeit darf in keinem Falle überschritten werden.