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83 Diejenigen, welche dergleichen Grundstücke zu «pachten gesonnen sind, werden auf den nnterm Nachhause hier aus hangenden Anschlag' verwiesen. Radeberg den 21. Februar 1856. Der Stadtrath. Di Kuntzset), Bürgermeister. Bekanntmachung. Seiten deS unterzeichneten Königlichen Gerichts, soll den 23. April 1856. das dem Cchnhmachermeister Carl Gottlieb Köhler hier, zugehörige Hans und Feldgrundstück no. 90/147 des Drand Catasters 147 des Grund- und Hypothekenbuchs für Königsbrück und no. 394u. des Königsbrücker Flurbuchs, welches am 15. November 1855., ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 386 Thaler 5 Ngr. — - gewürderc worden ist, notkwendigerweisc versteigert werden: was unter Bezugnahme auf Len an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt ge macht wird. Königsbrück, am 15. Januar 1856. Das König!. Gericht daselbst. Har»nng. Bekanntmachung. Nachdem die Königliche Kreisdirection ein Exemplar der in diesem Jahre im Verlage Georg WigandS zu Leipzig erschienenen, vom Dr. Kari Heym daselbst im Auftrage der Königlich Sächsischen Regierung vcrfasttcn Druckschrift „die Anfertigung des Rechnungsabschlusses von Grabecasscn und Krankencasscn" durch die Königliche Amkshauptmannschaft zu Dresden an das unterzeichnete Königliche Gericht gelangen lassen, so wird Solches hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das gedachte Exemplar zu Jedermanns Einsicht und Benutzung an Gerichtsstelle ausliegt. Radeburg, am 3. Marz 1856. Das Königliche Gericht. Hahnel. E d i c t a l l a d n u g. Zu dem überschuldeten Nachlasse weil. Johannen Christianen vcrehel. Beeger geb. Haupt, gewesenen Ehefrau des Fleischcrmcister Johann Gottlieb Beeger in Niederebersbach, ist der Concursproceß eröffnet, und der 17. Juni 1856 als Liquidationslcrmin anberaumt worden. Gerichtswegen werden daher sammtliche bekannte und unbekannte Gläubiger der vcrehel. Beeger, sowie überhaupt alle Diejenigen, welche ans irgend einem Nechtsgrunde Ansprüche an deren Vermögen zu haben vermeinen, hiermit geladen, gedachten Tages zu rechter früher GenchtSzeit in Person oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte bei Strafe der Ausschließung von diesem Credilwescn und der Concurömässe, und bei Verlust der Rechtswohlthat der Wiederein setzung in den vorigen Stand an hiesiger Gerichtsstelle zu erscheinen, ihre Ansprüche gehörig anzumelden, und zu bescheinigen, mit dem bestellten Güter- und Rechtsvertreter über die Richtigkeit der angemcldeten Forderungen, sowie unter sich selbst über das Vor zugsrecht, zu verfahren, und binnen 6 Wochen zu beschließen, sodann aber den 31. Juli 1856 der Bekanntmachung eines hinsichtlich der Außengebliebcnen Mittags 12 Uhr für bekannt gemacht zu erachtenden Präklusivbescheides sich zu gewärtigen, hiernächst den 14. August 1856 deS Vormittags 10 Uhr in Person, oder durch einen, insbesondere zu Abschließung eines Vergleichs instruirten Bevollmächtigten allhier zu erscheinen, und der Pflegung der Güte, sowie der Vergleichsveryandlung sich zu gewärtigen, widrigenfalls die Außenge bliebenen, sowie diejenigen, welche sich über die Annahme der Vergleichsvorschläge nicht, oder nicht bestimmt erklären, für einwilligend werden erachtet werden, für den Fall aber, daß ein Vergleich nicht zu Stande kommen sollte, den 22. August 1856 der Schließung der Acten und nach Befinden der Versendung derselben zum rechtlichen Erkenntnisse, und endlich den 23. September 1856 der Bekanntmachung eines LocalionSerkenntnisses, welches hinsichtlich der Außengebliebencn Mittags 12 Uhr für bekannt gemacht erachtet werden wird, siL zu gewärtigen. Auswärtige haben zur Empfangnahme künftiger Ladungen Bevollmächtigte allhier oder in der Nähe zu bestellen. Königliches Gericht Nadebmg, am 28. Februar 1856. Hähnel. ' ' - ' i««