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Es sollen künftigen Die Königliche Straßenball-Commission für den Amtsbezirk Radeberg — Den 1 >! Bekanntmachung, achtzehnten März Heuer 18. März dieses Jahres des Vormittags 10 Uhr auf der 9. Abtheilung der Dresden - Königsbrücker Chaussee (in der Nähe des Dorfes Lausnitz) circa 80 Stück kanadischer und italienischer Pappeln von 2—18 Zoll unterer Stärke gegen sofort zu leistende bqare Zahlung und unter den im Termine sonst noch eröffnet werdenden Bedingungen an Ort und Stelle an den Meistbieten den verkauft werden,, waS andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Dresden und Radeberg, den 1. März 1856. Königliches Justizamt allda. Biedermann. Bekanntmachung. «i Vom unterzeichneten Ctadtrathe sollen künftigen 26. Mar; einige pmtcrm Schicßhause, bei der Ziegelscheune und auf dem Spitzenbcrge hierfclbst gelegene Commungrundstücke, und den 27. Marz die an der Mittelmühle und an der Spitalbrücke gelegenen Bleichplätze unter den im Termine bekannt zu machenden Bedingungen gegen Meistgebot verpachtet werden. sollen im hiesigen Rittergutshofe Nachmittags 2 Uhr 1 Leinweberstuhl und 1 großer Waarenlagersckrank gegen sofortige baare Bezahlung Seiten des unterzeichneten Gerichts öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden. Ohorn mit Obersteina am 25. Februar 1856. Die Hempelschen Gerichte. Bachmann, G.-Dir. Edietalladung. Auf geschehene diesfallsige Insolvenzanzeige ist von dem unterzeichneten Justiz-Amte zu dem Vermögen des emeritir- tcn StadtwaMtmeister und Gcrichtsfrohn Karl Christian Stübler zu Radeberg der Concursproceß eröffnet worden. Es werden daher alle bekannten und unbekannten Gläubiger Stüblers, wie alle Diejenigen, welche irgend einen An spruch an dessen Vermögen zu haben vermeinen, hierdurch geladen, den 2. Juni d. I. welcher als LiquidationStcrmin anberaumt worden, an Amtsstellc hierfclbst legal zu erscheinen, ihre Forderungen bei Vermeidung der Ausschließung von diesem Creditwesen, sowie bei Verlust der Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, au- zumclden und zu bescheinigen, darüber mit dem bestellten Concursvertreter rechtlich zu verfahren, hierauf den 15. Juli d- I. der Bekanntmachung eines Präclusivbeschcids, welcher in Ansehung der Außenbleibenden Mittags 12 Uhr für, publicirt jerach- lct werden wird, hiernächst den 28. Juli d. I. cines mit den Gläubigern abzuhaltcndcn Verhörs gewärtig zu sein, und hierzu entweder in Person und sonst legal, oder durch gehörig lcgitimirte Bevollmächtigte bei je 5 Thaler "Strafe an Amtsstellc hier zu erscheinen, dafcrn aber in diesem VerhprStermine ein Vergleich nicht zu Stande zu bringen sein sollte, den 2. August d. I. dex. Jnrolulatio» der Acten zum Verspruch und den 6. September d. I. der Publication eines Locationscrkenntnisses sich zu gewärtigen, welches bezüglich der Außenbleibenden Mittags 12 Uhr für eröffnet angesehen werden wird. Auswärtige Gläubiger haben übrigens bei 5 Thaler Strafe zur Annahme von Ladungen und Notificationcn Be vollmächtigte am hiesigen Orte zu bestellen. Radeberg, den 22. Januar 1856. v. Winkler. Lange. Berpachtung. hängen das der ko: 1; Noveml versteige macht r erschiene, durch di hierdurcl an Geri, Fleischer, als Liqui verehel. vermeine, bei Elra, setzung in dem beste zugSrecht, der Bekai sich zu ge des Vorn allhier zu bliebenen, werden er der Schlie der Bckar erachtet w