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77 Die Kirchen-Inspektion daselbst. Vormittags 10 Uhr an Ort und Stelle durch den Unterzeichneten notariell versteigert werden. Adv. Dcumee, König!. Sachs. Notar. Der Stadtrath das. Crnst Friedrich Zeidler. Die nähere Beschreibung des Grundstücks, sowie die Bedingungen, welchen sich der Erstehcr zu unterwerfen hat, sind bei dem Besitzer und bei mir cinzusehen. Königsbrück den 4. Marz 1856. Bekanntinach n n g. Nachdem derzeitherigc Kirchenvorsteher Herr Ernst Uz verstorben, ist^an dessen Stelle der Vorstand der Stadtverordne ten, Herr Kar! August Fischer, intermistisch und mit Vorbehalt der defimtiven Besetzung dieser Stelle verpflichtet worden, was andurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kennlniß gebracht wird, daß alle das hiesige Kirchenvermögcn betreffende Zahlungen, namentlich die Kapitalbelrägc für abgelößtc Erbzinsen, soweit solche noch rückständig, bis auf Weiteres an genannten Herrn Flscher unverwcilt abzusühren sind. Radeberg, am 4. März 1856. Bekanntmachung. Or. Hei'mS Druckschrift über Grabecassen, welche von der Regierungsbehörde den Landesobrigkeiteu zur Bekannt machung unter das Publicum zugesendct worden ist, liegt zu Jedermanns Einsicht und Benutzung auf hiesiger RatHS Expedition aus. Radkbcrg den 4, März 1856. Der^ Stadtrath. vr Kuntzsch. Bekanntmachung. DaS eigenmächtige Anlegen von Pflanzcbeeten auf commnnlichen Grund und Boden wird hiermit bei Strafe untersagt und werden dagegen alle, welche dergleichen anlcgen wollen, veranlaßt, den 16. März d. I Nachmittags um 4 Uhr ans dem Lindenberge sich einzufiuden und sich Plätze anweiscn zu lassen. Radeburg, den 4. Mär; 1856. - ' Der Stadtrath daselbst. Zeidler. Bekanntmachung. Die Karl Friedrich Albert Adam gehörige, sub Nr. 5. deS Brandcatasiers zu Glauschnitz an der von Königsbrück nach Großenhain und Radeburg führenden Straße gelegene Schänke, auf welcher die Gerechtigkeit zur Kramerei, zum Schän ken, Ausspannen und Schlachten einschließlich des Verpfändens haftet, soll den 27. März l. I., Bekanntmachung. Durch die Ortsgcrichten zu Neukirch sollen die in das Füsselsche Freibauergut, Brd. Cat. Nr. 3. von Neukirch, gchö-' rigen Jnvcntariengegcnstände au Vieh, Schiff und Geschirr; sowie verschiedene andere Gegenstände, den 11. März 1856 von Vormittags 9 Uhr ab gegen Baarzahlung an Ort und Stelle meistbietend versteigert werden und wird dicS andurch bekannt gemacht. Königsbrück, den 16. Februar 1856. Das Königliche Gericht daselbst. .Hartung. Bekanntmachung. Der unterzeichnete Stadtrath beabsichtigt mit dem hiesigen Gctreidemarkte allwöchentlich einen Schweine- und Victu- alien markt zu verbinden, welcher den 2. April d. I. ins Leben treten soll. Die Verkäufer werden daher geladen, ihre Verkaufsgegenstande zum Markt zu bringen, und wird zugleich bemerkt, daß irgend welche Abgabe nicht zu entrichten ist. Radeburg, den 4. März 1856.