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Di. Kuntzsch, Bürgermeister. Der Stadtrath daselbst. i Vcr- alb der (D. 8.) jmigen, bcr, ob »erden, er Ge- rleichcn Militär- ch noch er die Be« . Gegen Nordwcst Feuer mit t mehr zu Stunden md Stal- oelche vor , die mes be tragen, runglückt sich nicht In vovs. Wr-'Ie, Act. Öffentlicher Dank. Von Frau Johannen Friedericken Wagner, geb. Hempel, nachgelassener Wittwe, weil. Herrn 8enutor Johann Gott lieb WagnerS hierselbsi, isi nach einer letztwillentlichen, jedoch nicht rechtsverbindlichen Verfügung genannten Erblassers, ein der hiesigen Stadtschule bestimmtes Geschenk von Zweihundert Thalern dem unterzeichneten Stadtrathe in einem königl. sächs. 42 pr. e. Staatsschulden-Cassenschein übergeben worden. Im Namen der Schulgemeinde hierselbst spricht hiermit der Stadtrath den herzlichsten Dank aus für diesen Beweis freundlichen Wohlwollens und segensreicher Forsorge, so wie die Anerkennung der uneigennützigen Bereitwilligkeit, mit welcher die Frau Wittwe dem Wunsche ihres Gatten nachgekommcn ist. Radeberg, am 25. September 1853. , , Vekanntmachun g. Alle im Jahre 1833 geborncn, mithin im Jahre 1853 militärpflichtigen Mannschaften, die früheren Altersclassen, SubhastatiouS-P atent. Nachdem zur nothwendigen Versteigerung des dem Kürschnermeister Johann Karl Krause allhier gehörigen, auf der Nödcrgasse allhier »ul, nr: 40. des Brand-(Katasters gelegenen Wohnhauses sammt Zubehör, wie solches Dol io 36. des hiesigen Grund-und Hypothckcnbuches eingetragen, übrigens in der, an hiesiger Gerichtsstelle aushängcndcn Consignationen naher be schrieben und ortsgerichtlich auf 175 Lhlr. — Ngr. — Pf. gewürdert worden ist, dell 2. Decbr. d. I. terminlich anberaumt habe; so werden Erstchnngslustige hiermit geladen, gedachten Tages Vormittags an hiesiger Gerichtsstelle zu erscheinen, sich anzugeben, über ihre Zahlungsfähigkeit, soweit nöchig, sich auszuwehen, ihre Gebote zu eröffnen und, wenn die hiesige Kircbcnuhr die 12. Mittagsstunde geschlagen haben wird, des Zuschlags deS fraglichen Grundstücks an den Meistbietenden unter den bei nothwendigen Subhastalionen gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen steh zu gewärtigen. Königliches GeiM Radeburg, den 22..September 1853. Hähnel, Just. 9. März 1854 der Publikation des eingcholten Locationsurtels, welche ,Entscheidungen hinsichtlich der Außenbleibcnden Mittags 12 Uhr deS Lerminstags für publicirt geachtet werden würden, ohne weitere Vorladung gewärtig zu sein Die auswärtigen Gläubiger haben zu Annahme künftiger Vorladung Bevollmächtigte im Orte des Gerichts zu bestellen Bretnig, den 12. September 1853. Freiherrlich von Friesensche Gerichte. Raschig, G.-Dir. welche ihrer Militärpflicht noch nicht Genüge geleistet haben, und diejenigen Mannschaften, welche bei den Rccrutirungen der Jahre 1851 und 1852 wegen Mindertüchtigkeit in die Dienstreserve versetzt worden sind erhalten hierdurch Aufforderung, am 1. November 1853 unter gleichzeitiger Ueberrcichung ihrer GeburtS- und beziehentlich Bestellscheine oder sonstiger 'Legitimationen bei Vermeidung der in tz. 75 des Gesetzes vom 1. August 1846 angedrohten Strafen auf^hicsiger Rathscxpedition Vormittags 10 Uhr persönlich sich einznfinden und anzumclden. Königsbrück, am 3. October 1853. on's Leben sechs seiner sgeneraleii iaid, Mar- met, Mes- id i., u.. ^areeqnet, : Schlacht m gewann i Moskwa, oskau die l Madrid -erben ge- ster Kam- -pten ging i Neben- icr Mini- rhcrr war ich. Der I tai. — 317 — vollständig instruirte Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre Forderungen zu liquidiren und zu bescheinigen, auch darüber mit dem bestellten Konkursverlreter, sowie nach Befinden unter sich, rechtlich zu verfahren und hierauf den 11. Januar 1854. der Publikation eines Präclusivbeschcids, den 4. Februar 1854. der Publikation eines Locationsbcscheids, oder nach Befinden, im Fall ein Erkenntniß einzuholen beschlossen würde, der Jnrotu- lation der Acten, auch im letztem Falle den