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252 Bekanntmachungen. Bekanntmachung. Auf Anordnung der Königlichen Kreisdirection wird eingesbärst: daß daö Verbot, bewegliche oder unbewegliche Ge- genstände durch Lotterien, Würfel, oder auf andere Weise auszuspielen, noch besteht, und Uebertrelungen der Ahndung nach Maaßgabe des Generale vom 18. Februar 1784 unterliegen. Ansnahmsweise darf zwar nach Vorschrift der Verordnung vom 1826 das AuSspielen beweglicher Gegenstände von der Ortspolizeibchörde, namentlich, wenn der Erlös zu einem 14. August öffentlichen milden Zwecke bestimmt wird, gestattet werden; es ist jedoch in jedem eintretendcn Falle die polizeiliche Er- laubnist nachzusuchen, und letztere selbst davon abhängig zu machen, daß die milanzuzcigcndcn Bedingungen, unter welchen das Ausspielen erfolgen soll, der Behörde zu einem Bedenken nicht Anlaß geben. Pulsnitz, den 8. August 1853. Der Stadtrath. Leuthold, B. - Mstr. Betau ntmachung. Es wird hiermit bei 20 Ngr. — > und im Wiederholungsfälle steigender Geldstrafe für jede Zuwiderhandlung anderweit untersagt: 1 .) den, hiesigen Wochenmarkt besuchenden Waarcnvcrkäufern Waaren, ehe sie solche auf hiesigem Markte ausgclegt haben, namentlich den Buttervcrkäusern Butter, ehe sie solche ausgelegt und dieselbe gewogen worden, abzukaufc», überhaupt abzunchmen; und 2 .) alles Einkäufen von Butter zum bloßen Handel auf den hiesigen Wochenmarktcn. Zuwiderhandlungen bitten wir bei uns anzuzcigen. PulSnitz, den 28. Juli 1853. Der Stadtrath. Leuthold. Bgr.-Mstr. Bekanntmachuu g. Die zuletzt von dem Schuhmachermeistcr Christian Gottlieb Luchter, hier, .von Weihnachten 1851 an crpachtete, hie siger Etadtcommun gehörige und auf dem hiesigen Viebige am Obcrsteinaer Berge zwischen Meister August CchcidingS und Meister Julius Löschncrö Pachtsclde gelegene Felbparzelle soll mit den auf derselben befindlichen Fruchlbeständen kommenden Dienstag, dm 16. dieses Monats anderweit bis Weihnachten 1853 verpachtet werben. Pachtlustige ersuchen wir daher, sich gedachten Tages Nachmittags 6 Uhr an Ort und Stelle einzufinden, und der Verpachtung des bezogenen Feldstückes unter den im Termine bekannt zu machenden Bedingungen gewärtig zu sein. Pulsnitz, den 10. August 1853. Der Stadtrath. Leuthold, Bgr. - Mstr. Bekanntmachung. Die diesjährige Obstnutzung der hiesiger Stadt gehörigen Allee auf der von hier nach Bischofswerda führenden Straße soll nächsten Sonnabend, den 13. dieses Monats, Nachmittags 6 Uhr an Ort und Stelle öffentlich an den Meistbietenden, vorbehaltlich jedoch der Auswahl unter den Licitanten, gegen sofortige Daarjahlung durch uns verpachtet werden. Pulsnitz, den 8 August 1853. Der Stadtrath. Leuthold, Bgr. - Mstr.