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230 für Worte: Vereinstarif: Säcks. Taxe: bis 20 . . . — Thlr. 20 Ngr. - Thlr. 15 Ngr. 21-50 . . . 1 - 10 - 1 - — - 51—100 . . 2 - - - in 68 Fällen aber: 1 - 15 . bis 20 . .. 1 Thlr. 10 Ngr. - Thlr. 15 Ngr. 21-50 . . . 2 - 20 - 1 - - - 51—100 . . s — s 1 - 15 - wobei noch zu bcinerken ist, daß die große Mehrzahl der inländi schen Depeschen in die Kategorie derer gekört, welche nach der VcreinStaxe mit 1 Thlr. 10 Ngr. zu vernehmen waren, nach der neuen internen Taxe aber nnr 15 Ngr. zu zahlen haben werden. Wir hallen uns verpflichtet, trotz der darüber erschienenen amtlichen Bekanntmachungen, welche das größere Publicum ost gar nicht auf steh beziehen zu können meint, hieraus noch bejon derS aufmerksam zu machen, da cs dem Einzelnen gewiß in nicht seltenen Fallen — wie dies ja in England, Frankreich, Amerika sich zu unendlichen Malen zeigt— erwünscht wäre, eine dringliche Geschäfts - oder Familiennachrichl schleunigst an de nOrl ihrer Bestimmung gelangen zu lassen, wahrend er blos nickt daran dachte, daß der Telegraph ihm, wie jedem Andern, hierzu zur Verfügung stand. Leipzig, 5. August. Zur Regulirung des Arbeitslohns der Maurer-und Zimmergescllen hat der Stadtrath nachstehende Bekanntmachung erlassen: „Da die Verhältnisse, weiche bei der Bekanntmachung vom 2. März 1825 für die Festsetzung des Ar beitslohns der Maurer- und Zimmergesellen maßgebend gewesen, seitdem sich wesentlich geändert haben, so haben wir jene Bekannt machung einer Revision unterworfen und verordnen aus deren Grund hiermit Folgendes: Vorbehaltlich freier Vereinigung wird für die Maurer - und Zimmergcsellen während der Zeit vom 15. Marz bis 15. Octobcr jeden Jahres die Arbeitszeit aufdie Stun den von Morgens 0 Uhr bis Abends 7 Uhr festgesetzt, jedoch mit Ausschluß je einer halben Stunde zum Frühstück und Vesper brode und einer Stunde zur Mittagszeit. Während der Zeit vom 16. Octobcr bis 14. März eines jeden Jahres dagegen haben die Gesellen so lauge als es das Tageslicht gestattet und mindestens 8 Stunden täglich zu arbeiten. So lange die Arbeitszeit blos acht Stunden betragt, darf wegen des Frühstücks oder WcsperbrodeS die Arbeit nicht ausgesetzt werden. Der Ar beitslohn wird auf 1 Neugroschen 5 Pfennige für die Stun de in der Weise bestimmt, daß die Zeit des Frühstücks und Vespers als Arbeitszeit angesehen und bezahlt wird, die Mit tagszeit dagegen bei der Bezahlung aussäilt. Es beträgt daher der Tagcslohn für die Zeit vom 15. März bis 15. Qctober eines jeden Jahres 18 Neugroschen, und zwar mit Ausschluß der auf 1 Ngr. 5 Pf. festgesetzten täglichen Gebühren des Meisters, wahrend der Winlerzeit dagegen richtet sich der Lohn nach der Zahl der Arbeitsstunden und beträgt wenigstens 12 Nengrostken täglich. Einem Polster ist mindestens der Lohn einer Arbeitsstun de (1 Ngr. 5 Pf.) über den geordneten Gesellenlohn zu gewähren. Vorstehende Bestimmungen, nach denen sich die Meister und Ge- jellen, sowie die Bauherren gebührend zu achten haben, treten mit dem 16 Octobcr 185? in Wirkung." " Erntezeit viel- 6 Uhr ist auf Weinert aus Stauchitz die Todesstrafe mittelst des Fachchwertes schnell sicher und ohne Storung vollstreckt worden. auch lauter Felder berührt, auf denen bei der Arbeitöleule sich befinden. Reichenbach, 5. August. Heute früh hiesigem Marklplatze an dem Kindesmörder Pirna, 5. August. Hetzte Morgen stürzte der Eomman baut hiesiger Garnison, Herr Major v. Egidy, vom Pferde, so daß er das rechte Bein zweimal brach. Sofort wurde ärztliche Hilfe herbeigeschafft und der Verwundete burck Gardisten in sem Wohnung getragen. Mau hofft aus seine Wiederherstellung. Plauen, im Voigtlande, 2. August. Gestern wurde bei Gelegenheit eines auf dem FelsenschloßMeu von der hiesigen G sellschaft „Constantia" veranstalteten Vogelschießens mit Büchst die verwitwete Haßmann von hier, welche auf einem ungefähr 600 Schrill entfernten Kornselde beschäftigt war, von einer nieder schlagenden Kugel dergestalt am Arme verletzt, daß sie sofort hin weg und zum Arzte gebracht werden mußte. Oie fragst.he Ku gel war in den linken Oberarm emgeörungen und hatte die Röhr oberhalb des Gelenkes so getroffen, baß die Kugel etwas breit bedrückt worden, wie sich kenn Herausnehmen ergeben hat Nach Versicherung des Arges hätte der Amr abgenommen wer den massen, wenn die Kugel nur um einen Zoll weiter unten ein drang, wodurch dann das Gelenk zerschmettert worden wäre Der Platz, aus welchem dieses und schon mehrere derartige Ver gnügungen stattianoen, ist hierzu darum ganz unpassend, weil die Schußlinie nicht allem ziemlich die Hofer Straße, sondern n Von der Bergstraße, 20. Juni. Die gegen den früheren katholischen Priester und Gymnasiallehrerin Bensheim, Hrn Lr. Blüm m er, wegen semeS UebeitrntS zum Protestantismus'ui Form eines Hirtenbriefes mallen katholischen Kuchen des Landes von den Kanzeln verkündete bischöfliche Excommnnica- tioii lautet wie folgt: „Wilhelm Emmanuel, Bischoff von Mainz, an die'Pfarr gei st i ich keil und die Gläubigen der Divecse Mainz. Der Kirche Gortes, die gleich ihrem göttlichen Stifter nicht- Anderes sucht, als zu recte,l und selig zu machen (.Matty. 18. N), gereicht es zum desondcrn Schmerze, wenn sie sehen muß, wie solche, die sie als ihre Kinder aller ihr anvercrauten Gnaden und Wahrheiten theilhastig gemacht, sich von ihr trennen uns wssage», Md den Weg, der allein zum Glauben fuhrt, ver laßen. Wenn aber der untreue Sohn, der derusen war, für die Ändern ein Lehrer und Führer zu sein, wenn ein Priester in beklage-sivertyer Ver blendung sich entschließt, aus der Gemeinschait der katholischen Kirche aus zutrecen, da steigert und vergrößert sich der Schmerz, wenn sie gedenkt der schweren Beleidigung Gortes und des großen, dadurch den Gläubigen ge gebene Aergerniffes. Leider sind wir in dem Falle, geliebte Diveesane«, ein derartiges Aergerniß, das ein. Priester unserS Bislhums gegeben, Eu>h knndgebeit zn muhen, indem Wik zugleich die kirchlichen Sttafen verkün digen, die Wir nach. Vorschrift der Kirchengesche über denselben hab» verhängen müßen Gott weiß cs, mit welch betrübtem Herzen Wir-lest lhun, in keiner andern Absicht, als um den Obliegenheiten Unseres bsschöf I liehen Amtes;» genügen und mit keinem andern Wunsche, als dem, der ka einer ähnlichen Veranlassung das Herz Les Apostels Paulus erfüllte, d« nämlich, indem wir strafen, „der Geist gereitet werde am Tage unsere! Herrn Jesus Christ«" (1. Cor. V. 5). — Der Priester Fra uzBlü m m el aus Mainz, zulelzt bencfieiirt zn Bensheim und Lehrer ain dortigen Gy>» uasium, hat durch eigenhändiges Schreiben-an Unser Ordinariat, us Frankfurt, Len tt>. Mai lüöd, die Anzeige gemacht, da) ei au diesem, DH I